ENTSCHEIDUNGEN - DER SPIEGEL
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ENTSCHEIDUNGEN

• aus DER SPIEGEL 28/1958
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Das Urteil darf den Angeklagten nicht mit der Feststellung einer Tatsache überraschen, auf die er weder durch den Inhalt der Anklageschrift oder des Eröffnungsbeschlusses, noch durch den Gang der Hauptverhandlung ausreichend vorbereitet worden ist (Bundesgerichtshof).

Verzichtet der Unfallgeschädigte auf Feststellungen an der Unfallstelle, so muß der Schädiger nicht an der Unfallstelle warten, um polizeiliche Ermittlungen zu ermöglichen (Bayerisches Oberstes Landesgericht).

Wer sein infolge einer Betriebsstörung nicht wieder in Gang zu bringendes Kraftfahrzeug ohne genügende Sicherung quer auf der Fahrbahn stehenläßt, bewirkt ein Hindernis (Oberlandesgericht Hamm).

Soweit ein mäßiger Raucher, dessen Erwerbstätigkeit keine besonderen geistigen Fähigkeiten erfordert und der auch nicht durch Verzögerung einer Mahlzeit auf den Tabakgenuß als notwendiges Mittel zur Förderung seiner Arbeitskraft angewiesen ist, zum Zwecke des Zigaretteneinkaufs vom kürzesten Arbeitsweg abweicht, geht er einer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit nach, bei der der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung entfällt (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen).

Nach Vorstrafen darf der Arbeitsplatzbewerber bei der Einstellung nur gefragt werden, wenn und soweit die Art des zu besetzenden Arbeitsplatzes dies erfordert (Bundesarbeitsgericht).

Im sozialen Rechtsstaat gehört es zu den Amtspflichten der mit der Betreuung der sozial schwachen Volkskreise betrauten Beamten, diesen zur Erlangung und Wahrung der ihnen vom Gesetz zugedachten Rechte und Vorteile nach Kräften beizustehen (Bundesgerichtshof).

Eine Ehefrau kann - auch und gerade - im Wege einstweiliger Anordnung für ein von ihr im Ehebruch empfangenes Kind, gegen das der Ehemann die Ehelichkeitsanfechtungsklage erhoben hat, keinen Unterhalt beanspruchen (Oberlandesgericht Bremen).

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