BERLIN Epi oder Bipe
Im November 1973 zeigte der Berliner Baustoffproduzent Rudolf Klein eine Firma an, die ihm 250 000 Mark schuldete. Betrug sei nicht auszuschließen, die nötige »Klarheit nur durch die Autorität des Staates und seines Anwalts zu erlangen«.
Die Strafanzeige des mittelständischen Unternehmens galt einem soeben hingeschiedenen Großbetrieb seiner Branche, den »Vereinigten Berliner Mörtelwerken AG« (VBM). Die 85 Jahre alte Baustoffhandlung mit Jahresumsatz bis zu 41 Millionen hatte noch im Juli zuvor 15 Prozent Dividende ausgeschüttet. Knapp zwei Monate später jedoch waren Wechsel nicht mehr eingelöst und ungedeckte Schecks ausgestellt worden -- Vergleich.
Nach der Strafanzeige begannen Berliner Staatsanwälte pflichtgemäß mit den Ermittlungen und wurden allmählich fündig. Der zunächst vermeintlich überschaubare Betriebsumfall, eine simple Konkursgeschichte sozusagen, machte fünf Jahre lang Puzzlearbeit. Dabei geriet er den Wirtschaftsstrafverfolgern zu einem Fall mit Dimensionen.
Den Beweis wollen sie nun vom Donnerstag dieser Woche an vor Gericht antreten. Was die Anklagebehörde im einzelnen an krimineller Energie im Umfeld der VBM und ihren mit Abschreibungsgeldern finanzierten Firmenablegern entdeckt zu haben glaubt, ist In 569 Seiten Anklage aufgelistet. Die Original-Beweismittel umfassen noch einmal 1204 Leitz- und 2152 Hängeordner. Selbst im Berlin der Steuerglücksritter ist die Sache ohne Parallele.
Unter den sechs Angeklagten sind prominente Abschreibungsunternehmer, ein Großbankmanager und der einstige Vize der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Möglicherweise ein- bis anderthalb Jahre wird die 6. Große Strafkammer des Landgerichts benötigen, um die insgesamt vorgeworfenen 155 Einzeldelikte urteilsreif abzuklären.
Das Verfahren um Bilanzschwindel und Steuerbetrug, um Mißbrauch und Aushöhlung staatlicher Subventionspolitik sei »zweifelsohne«, prophezeit deshalb die Justizverwaltung, mit zu den »größten deutschen Prozessen« überhaupt zu rechnen. In diesem »gewichtigen Fall« (so auch FDP-Justizsenator Gerhard M. Meyer) wird es vornehmlich um Firmengebilde -- mit Namen wie CBD, CGG, Orpro, Berom, Epi oder Bipe -- gehen, von deren Existenz zuweilen selbst die Industrie- und Handelskammer wenig Ahnung hatte.
Da gibt die mutmaßliche Schadenshöhe schon besseren Anhalt. Berlins Justiz bezifferte sie auf mindestens 20 Millionen Mark, entstanden etwa durch Steuerverkürzungen und Subventionsschwindel. Der Hauptvorwurf an solchen Verstrickungen trifft in erster Linie den Berliner Unternehmer Hellmut F. Henning, 59, einst Leiter eines Gaswerkes in Perleberg und Inhaber eines Betriebes für Früchteverwertung.
Kaufmann Henning lenkte seine späteren Berliner Unternehmen bevorzugt vom eigenen 1,2-Millionen-Domizil Am Rupenhorn, Fahrstuhl bis in die Gemächer, griechische Säulen, Havelblick. Derzeit ist er als einziger der sechs in Untersuchungshaft; nach Verkauf des dreistöckigen Luxusbaus und einer späteren Überweisung von fünf Millionen Mark an ein Schweizer Institut war der ausgesetzte Haftbefehl wieder in Kraft gesetzt worden.
Nach der Anklage soll sich der einstige VBM-Mehrheitsaktionär (51 Prozent) nun gleich in vierzig Delikt-Fällen verantworten: Betrug achtzehnmal, Steuervergehen vierzehnmal, Verstoß gegen das Aktiengesetz zweimal, Untreue zweimal, Konkursvergehen viermal.
Mitangeklagt als »Täter«, »Mittäter« oder »Gehilfe« sind zudem Henning-Neffe Ulrich Wieland, 47, ein promovierter Jurist, der ehemalige Henning-Syndikus Holger Pahlke, 45, Peter-Jürgen Albrecht, 39, Sohn eines Commerzbank-Generalbevollmächtigten, Werner Jannicke, 59, ehemals Vize der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, sowie Franz Goesch, 70, pensioniertes Vorstandsmitglied der Berliner »Bank für Handel und Industrie AG« (BHf).
Die Anschuldigungen gegen einen wenn auch pensionierten Großbankvertreter -- Goesch werden Vergehen von Betrug bis Untreue zur Last gelegt -ist dabei ebenfalls Novum in der gerichtlichen Aufarbeitung Alt-Berliner Steuersünden.
* Ehemaliger Wohnsitz des Hauptangeklagten Henning.
Das Grundmuster entsprach den Usancen der Branche: Die Regisseure denken sich ein mehr oder minder sinnvolles Geschäft aus, werben bei steuermüden Großverdienern mit hohen Verlustzuweisungen und Zweigen siebzehn und mehr Prozent des einfließenden Kapitals als Provision und Aufgeld ab. Damit allein ist schon zumindest ein Effekt erreicht: Selbst beim Zusammenbruch der Firma hat sich das Ganze für die Drahtzieher immer noch gelohnt.
Zwar schwemmen die als Anreiz für ein Engagement in Berlin gedachten Vergünstigungen und staatlichen Investitionszulagen (zehn bis 25 Prozent) das erwünschte private Kapital in die Stadt. Doch »angesichts der fehlenden Bonität« jener unsicheren Neugründungen lavieren die Firmenschöpfer nur zu oft im Grenzbereich' kommt nach Kunstdruckprospekten oft das Formblatt »Konkurs-Antrag«.
So vollzog laut Anklage die Henning-Firma Bipe-Brasil Importacao, Producao e Exportacao Ltda., Rio de Janeiro, lediglich einen Geschäftsakt -- sie lieferte die Granitplatten fürs Verwaltungsgebäude der VBM; so wollte Hennings »Zauberküche KG Tiefkühl- und Fertigkost GmbH & Co.« im Märkischen Viertel täglich 30 000 Gerichte auf den Tisch bringen. Die »modernste Fabrik für Tiefkühlkost in Europa« scheiterte unter der Regie der Gruppe noch vor der Produktionsaufnahme.
So kassierte der Henning-Betrieb »Ekkenga« -- nach lediglich »fingierter Anzahlung«, wie Ankläger sagen -- für die »Errichtung eines Transportbetonwerks und einer Zementumschlagsanlage« die beantragte anteilige Investitionszulage von 1103 099,99 Mark, zu einem Zeitpunkt, als die Produktionsstätte gar nicht mehr gebaut werden sollte.
Selbst vernünftig scheinende VBM-Kreationen, beispielsweise der Aufbau einer Binnen-Flotte von Schubschiffen, Güterlastkähnen und Prahmen, gerieten da zusehends ins Irrationale: Zuletzt dümpelten die Millionen-Kähne im Besitz von acht finanzarmen Schiffahrtsgesellschaften -- unter Anleihe an Klassisches firmierten die Eigner allesamt als »Marimoto Schifffahrts-GmbH & Co.«, der besseren Unterscheidung halber unterteilt in Seconda-, Trias-' Fortas-, Quintas-, Septima oder Oktavia KG.
Solche Großprojekte, oft nur mit Wechseln anfinanziert, brachten Henning freilich bei Banken Reputation. Der Dresdner-Bank-Tochter BHI galt der phantasievolle Unternehmer, nicht zuletzt dank der Bankumsätze, als »dynamischer und außerordentlich versierter Geschäftsmann« (1973 er Revisionsbericht der Dresdner Bank). Nach interner Bankerkenntnis vom selben Jahre verfügte er damals zudem über ein privates »Nettovermögen« von knapp 40 Millionen Mark -- ein guter Kunde, im Minus wie im Plus.
Den zuletzt 50 Firmen der Gruppe, wie Mobiles um die VBM-Mutter gruppiert, wäre schon weit weniger Geld sehr zustatten gekommen »Von Anfang an«, so die Anklage, seien sie »unterkapitalisiert« gewesen. Dennoch wäre die Gründung neuer Betriebe ohne Rücksicht auf die Anfangsprobleme der alten vorangetrieben worden -- »in einem Tempo«, vermerken die Ankläger, das »mit sorgfältigen wirtschaftlichen Erwägungen nur schwer vereinbar« gewesen sei.
Die Gründungswut soll der Gruppe, vom Schicksal der frisch installierten Anlagestätten mal abgesehen, in jedem Fall Gewinn gebracht haben. Dafür sorgten die vom Ex-Genossen Jannicke geleiteten Henning-Firmen »Becoag« und »Aliclair« (die ihren Namen von Alice, der Frau eines Geschäftspartners, und von der Henning-Gattin Klara hatte). Die Firmen nahmen laut Anklage Kommanditistengeld auf und »verprovisionierten« es erst einmal:
Sieben Prozent Abgabe forderte so die Aliclair -- alleinige Gesellschafterin zuletzt: Frau Henning -- für die »Ausarbeitung der Gesellschaftsverträge und Prospekte, Beschaffung des Kommanditkapitals sowie Werbung der Gesellschafter«. Weitere sieben Prozent waren fällig für die »Durchführung der Planungsaufgaben und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Beschaffung der Kredite, Vermittlung des Anlagenbedarfs und Beratung«. Bei Generalunternehmer-Aufgaben schließlich liquidierte die Aliclair zusätzlich.
All dies kaum im Sinne der Erfinder wirksamer Berlin-Hilfen -- einerseits verschlimmerten solche Abflüsse, merkt die Staatsanwaltschaft an, die ohnehin »zu geringe Ausstattung mit Eigenmitteln«. Zudem auch seien die so geschröpften Unternehmen in wirtschaftliche Abhängigkeit zu den Dachgesellschaften VBM, Aliclair und Becoag gezwungen worden.
Andererseits habe die gesunde VBM-Mutter, schon im Interesse des Gesamtzusammenhalts, solche zum Teil selbstverschuldete Finanzknappheit wieder ausgleichen müssen, habe sie fortlaufend Darlehen gewährt, Darlehen gestundet sowie Bürgschaften übernommen. Folge solcher Kreislaufschwächen, so die Anklage: Am Ende war der Betrieb weit über die Höhe seines Aktienkapitals von sechs Millionen Mark hinaus belastet.
Dabei bedienten sich Hennings Finanzexperten nach den Ermittlungen der Ankläger eines nahezu bombensicheren Systems: Sie schufen Liquidität durch frühzeitiges »Einkehren« (Bankenjargon) der Investitionszulage -- das sogenannte Berliner Modell. Es setzt lediglich voraus, daß die nicht vorhandene Bonität der Besteller abschreibungsfähiger Anlagen durch eine Sicherheitsvereinbarung überbrückt werden kann.
Der Lieferant, zumeist am Auftrag dringend interessiert, läßt sich auf eine für ihn riskante Abwicklung ein. Er stellt einen Wechsel aus. Die Bank nimmt ihn schon wegen der hohen Spesen gern, und dies um so lieber, als der Wechselankaufserlös dem Lieferanten nicht ausgezahlt wird, sondern auf einem Sperrkonto landet. Damit ist nicht der Lieferant, wohl aber die Bank abgesichert, falls der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten kommt.
Der Vorteil für die Initiatoren des Geschäfts: Ohne echte Kontobewegung kassierten sie die Investitionszulage -- Vorlage des Wechsels genügte. Die Kommanditisten letztlich durften beim Heimatfinanzamt auch noch die Verluste geltend machen, die durch die erhöhten Sonderabschreibungen (im Jahr der Herstellung oder Anschaffung laut Berlinförderungsgesetz 75 Prozent der Kosten) entstanden.
»Konsequent und routinemäßig« hat die Henning-Gruppe nach dem Eindruck der Staatsanwaltschaft dieses Verfahren praktiziert. Mit Erfolg: Die Steuerausfälle aus »zu Unrecht« vorgetragenen Sonderabschreibungen beziffern die Ankläger allein schon bei den 90 Henning-Kommanditisten auf knapp neun Millionen Mark. Die könnten, so das Gericht diese Rechtsauffassung akzeptiert, zurückgefordert werden, ebenso wie -- theoretisch -- die zuviel gezahlte Investitionshilfe.
Ob das Wechsel-Spielchen »fingiert« ist und mithin »Betrug«, wie der Staatsanwalt argumentiert; ob es gerade noch zulässig ist, »ein Ritt auf der Rasierklinge« sozusagen, wie es ein Verteidiger bewertet: An diesem Kernpunkt noch am ehesten könnte sich ein Berliner Verfahrensstreit entzünden.
Bei den Angeklagten, die sich in den bisherigen Vernehmungen in allen heiklen Strafvorwürfen die Verantwortung untereinander zuschoben und -- von Henning bis Jannicke -- notfalls eigene Inkompetenz reklamierten, herrscht in einem Punkt zumindest Einigkeit: Das halbseidende Berliner Modell wollen sie korrekt gehandhabt haben. So auch BHI-Ruheständler Goesch, der von 1968 bis 1973 für das Kredit-Engagement der Henning-Gruppe in seinem Haus zuständig war und nach Ansicht der Ermittler bis Ende 1971 für über 24 Millionen Mark Wechsel dieser Kunden diskontiert haben soll.
Problematischer scheint dagegen der Untreue-Vorwurf, den die Ankläger gegen ihn erheben. Nach dem Ermittlungsergebnis soll Goesch in Täuschung des Aufsichtsrats auf Antrag von Henning mehreren, auch wackligen Firmen der Gruppe Kredite ohne Sicherheiten. sogenannte Blanko-Kredite, gewährt haben -- 2,2 Millionen Mark zum Beispiel bis Ende 1972.
Aus Goesch-Sieht womöglich vertretbar: Er hatte, wie die Staatsanwälte einräumen, sein Kreditengagement »auf die Bonität der VBM und des Angeschuldigten Henning abgestellt«. Um freilich hausintern abgesichert zu sein, ließ sich das BHI-Vorstandsmitglied laut Anklage »lediglich formell« Kreditaufträge der VBM in dieser Höhe erteilen.
»In den Geschäftsbüchern der BHI«, so die Staatsanwaltschaft, seien diese Aufträge dann als »echte Sicherheiten behandelt« worden. Sie begründeten BHI-intern eine Eventualverbindlichkeit der VBM, allerdings nur scheinbar. Denn Henning konnte absprachegemäß davon ausgehen, daß die VBM im Falle eines Falles aus diesen Aufträgen »nicht in Anspruch genommen werden könne«.
So gesehen war es wohl konsequent, daß Henning, wie sonst vom Aktiengesetz vorgeschrieben, diese »Eventualverbindlichkeiten«, die insgeheim gar keine waren, auch nicht in seiner Bilanz ausweisen wollte. Zum Jahreswechsel 1971/72 und 1972/73 vereinbarten Bankmann und Kunde nach den Ermittlungen deshalb einen Austausch der Kreditverträge in der Form, »daß gegen Rückgabe der alten Kreditaufträge Zug um Zug neue Kreditaufträge erteilt wurden«.
Der Pro-forma-Charakter blieb so gewahrt: Ende 1972 etwa ließ Goesch die hilfsweise überstellten VBM-Kreditaufträge über die 2,2 Millionen an die VBM zurückgehen und sie damit praktisch auslaufen. In den ersten Januartagen wurden die neuen Schreiben dann in derselben Größenordnung wieder reingereicht.
Dieser Vorgang, in der Bankersprache »Nicht-Valutierung«, beschäftigte indes auch die BHI-Vorstandsetage schon lange vor dem Staatsanwalt. Nicht ohne das rechte Problembewußtsein hielt etwa BHI-Vorstandsmitglied Eberhard Linnenkamp in einer Aktennotiz vom 6. Januar 1972 -- Betreff »VBM-Komplex« -- ein seinerzeit von drei Berliner BHI-Vorstandsmitgliedern mit einem Rechtsanwalt geführtes Gespräch zum Thema fest.
Linnenkamp' wie der später ermordete Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto Zeuge im Ermittlungsverfahren, streift dabei die frühere Praxis des gelegentlichen Kreditaustauschs: »6 bis 10 Stück im Gesamtbetrage von 2 bis 3 Mio. DM. Zum Jahresultimo 1970 und 71.« Nach dieser Notiz waren sich die Vorstände, auch Goesch, wohl einig, den »bisherigen« Umfang »grundsätzlich« zu überdenken: »Es könne der Vorwurf erhoben werden, daß wir zu einer klaren Umgehung aktienrechtlicher Vorschriften Beihilfe geleistet hätten.«
Der Vermerk wurde auf kuriose Weise eingeholt. Die VBM hatte die über Silvester 1972 mal schnell vergessenen 2,2 Millionen absprachegemäß nicht als »Eventualverbindlichkeiten« in die Bilanz aufgenommen. Diesen Umstand ebenso wie die Diskrepanz zu ihren Zahlen entdeckten ausgerechnet zwei in die Goesch-Aktion nicht eingeweihte leitende BHI-Mitarbeiter in einer Krisensitzung von fünf Banken am 31. August 1973, in der kurz vorm VBM-Zusammenbruch noch mögliche Sanierungsaktionen beraten wurden.
Brieflich bedauerte der Vorstand zwar knapp einen Monat später, daß es durch die Unwissenheit der Mitarbeiter »auch insoweit zu einer Inanspruchnahme kam«. Doch Baustoffhändler Rudolf Klein, der den VBM-Komplex ins Rollen gebracht hatte, erstattete gleich noch eine Strafanzeige: diesmal gegen Führungskräfte der »Bank für Handel und Industrie«, unter anderem wegen »Gerüchte-Verbreitung«.