Erfreuliche Bindung - DER SPIEGEL
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POLIZEI Erfreuliche Bindung

Eine Berliner Kripo-Beamtin wurde vom Dienst suspendiert, weil sie »in enger Gemeinschaft mit einer krimineu vorbelasteten Person« lebt.
• aus DER SPIEGEL 49/1978
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Die vom Milieu an der Potsdamer Straße rechneten ihn »mit zur Berliner Führungsspitze«. Bordellchef Helmcke, selig, schätzte ihn. Berliner Richter attestierten ihm im Strafprozeß »äußerst intensiven Täterwillen«.

Die Gefährtin dieses Herrn, eine Kripo-Beamtin, wird von Berliner Kollegen als »wertvolle Kraft, korrekt und integer« gelobt. Der Inspektionsleiter, Kriminaloberrat Hans-Jürgen Kexel, rühmt »den Fleiß dieser Mitarbeiterin und ihre Engagiertheit im Dienst«.

Das ungleiche Paar mit der unterschiedlichen Vita fand in diesem Frühjahr zueinander: die Kriminalmeisterin Renate Schipke, 36, und der gerade entlassene Strafgefangene Siegfried Proft, 38, sie eine zierliche Blonde, er breitschultrig, mit langem Haar.

Miteinander bekannt seit »einer zeugenschaftlichen Einvernahme« in der Zelle, beschlossen beide, fortan zusammenzubleiben. In der Zweieinhalbzimmer-Wohnung an der Berliner Heerstraße, Monatsmiete 900 Mark, entstand, wie es beider Anwalt empfindet, eine »durchaus persönliche, intensive und erfreuliche Bindung«.

Seit Montag vergangener Woche indes ist solche Einschätzung nur ein schwacher Trost für die sonst so tadelsfreie Polizistin. Eben wegen ihres außerdienstlichen Umgangs suspendierte die Behörde die Sachbearbeiterin der Kripo-Direktion City vom Dienst. Um die Entfernung aus dem Amt, kündigten die Disziplinargewaltigen zusätzlich an, werde sich nun eine Disziplinarkammer zu bemühen haben.

Derlei Vorgehen schien der Landespolizeidirektion geboten, um »im Interesse der Sicherheit und besonderen Aufgabenstellung der Polizei« die »enge Gemeinschaft mit einer kriminell vorbelasteten Person« auch wirkungsvoll zu ahnden. Denn in dieser Lebensgemeinschaft, aus der Sicht von Bewährungshelfern womöglich schon die halbe Resozialisierung, erkannten die Exekutiv-Beamten beträchtliche Risiken.

Bei der starken Persönlichkeit und der kriminellen Energie des Hausfreundes werde die Polizistin permanent »erheblicher Kollisionsgefahr« ausgesetzt. Die »potentielle Verstrickung«, so das besorgte Monitum, sei über kurz oder lang nicht auszuschließen.

Legitimation für den Eingriff ins Intimleben zogen die Disziplinarherren aus der Vergangenheit des Hausgenossen -- dreimal ist er vorbestraft; das letzte Urteil, fünf Jahre, nach Zweidrittelverbüßung zur Bewährung ausgesetzt, kassierte er wegen »gemeinschaftlich versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und unbefugten Waffenbesitzes«.

Nun hat er sich einwandfreie Führung vorgenommen: »Das ist für mich eine Generalprobe, doch es geht nicht ohne Dirigenten.« Daß womöglich der Besserungswillige durch die Sanktionen gegen die Freundin erst ins Abseits gedrängt werden könne, ist selbst dem Leitenden Regierungsdirektor Wolfgang Hess, dem zuständigen Dezernenten in der Landespolizeidirektion, nicht ganz geheuer: »Himmel noch mal, wir haben diese Entscheidung doch nicht aus dem Hut gezaubert, aber das ist ein Fall von Pro und Kontra.«

Ein Beamter habe jederzeit »der Achtung und dem Vertrauen gerecht« zu werden, die der »Beruf erfordert«, verlangt eine der Grundnormen deutscher Beamtengesetze. Und obwohl manche strenge Auslegung mittlerweile liberaler Rechtsauffassung gewichen ist, gehen Kommentatoren und Rechtsprechung immer noch davon aus, daß Beamte sich des fortgesetzten privaten Kontaktes mit »übel beleumdeten Personen«, mit »vorbestraften, sittlich verworfenen« oder »unreellen Geschäftsleuten« tunlichst zu enthalten haben.

Und auch Berlins Polizeispitze hält daran fest, gerade den Polizisten müßten »besondere Pflichttreue und Zuverlässigkeit«, wie es der Leitende Regierungsdirektor Hess ausdrückt, zu Gebote stehen.

Dagegen kann sich der Dezernent vorstellen, daß die Privatangelegenheit der Mitarbeiterin in anderen Ressorts, im Justiz- oder Sozialbereich, keinen Anlaß zu Beanstandungen gäbe. Was aber, fragt Anwalt Raue, würde die Behörde wohl sagen, wenn seine Mandantin ihren Geliebten einfach heiratete: »Schweres Dienstvergehen?«

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