Ewiges Unglück - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen
Zur Ausgabe
Artikel 28 / 125

ESCHEDE Ewiges Unglück

Die Staatsanwaltschaft prüft Anklagen gegen Bahn-Mitarbeiter. Dem Konzern drohen neue Millionenforderungen von den Angehörigen der 101 Opfer.
Von Klaus Brinkbäumer, Udo Ludwig und Georg Mascolo
• aus DER SPIEGEL 23/2000
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Es gibt im Wesentlichen zwei Möglichkeiten, mit Eschede zu leben. Udo Bauch, 32, aus Eichenzell (Hessen) sagt, seit dem »großen Knall« lebe er intensiver; nicht mehr für die Karriere, sondern für die Familie und für Gott. In seinem Garten hat Bauch, der das gewaltigste Bahnunglück in der Geschichte der Bundesrepublik schwer verletzt überlebte, eine Kapelle »für alle Opfer« gebaut.

Heinrich Löwen, 55, aus Vilshofen (Bayern) sagt, er lebe irgendwie gar nicht mehr. Alle Vorstellungen darüber, was er anfangen könne mit seinen Tagen, »sind einfach weg, über den Haufen geworfen«. Als am 3. Juni 1998 um 10.59 Uhr der ICE »Wilhelm Conrad Röntgen« in Eschede entgleiste, verlor Löwen seine Frau Christl und seine Tochter Astrid. Nur ein Ziel hat Löwen noch klar vor Augen: Er will eine »angemessene Entschädigung«, mehr als die von der Deutschen Bahn freiwillig gezahlten 30 000 Mark pro Toten.

Vergangene Woche, zwei Jahre nach der Katastrophe, sah es so aus, als sei Löwen, Sprecher der »Selbsthilfe Eschede«, seinem Ziel näher als je zuvor. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat inzwischen sechs mutmaßliche Verantwortliche im Visier. Sollten die Ermittlungen, möglicherweise schon im kommenden Jahr, zu Anklagen führen, dann müssten die über 100 Verletzten und die Angehörigen der 101 tödlich Verunglückten nicht länger von »einer Art Naturkatastrophe« (Löwen) reden.

Dann gäbe es nicht nur Opfer, sondern auch Schuldige - und die Bahn müsste mit einer Welle von Zivilklagen rechnen.

Dass Eschede nicht einfach mit Tragik oder Pech zu tun hatte, steht für die Staatsanwälte fest. Ein Gutachter hat ihnen bescheinigt, dass das Rad 523 316, das den Unfall auslöste, nicht nach dem Stand der Technik getestet worden war, bevor es in Betrieb ging. Selbst nach dem zwischen der Bahn und dem Hersteller des Rades, der Vereinigten Schmiedewerke GmbH (VSG) in Bochum, vereinbarten »Meilensteinplan« war die Serienreife erst für das Jahr 1995 vorgesehen; tatsächlich rollte die Neukonstruktion bereits 1992. Die Bahnspitze hatte Druck gemacht, weil die herkömmlichen Räder ein Brummen verursachten und im Speisewagen die Suppe über den Tellerrand schwappen ließen.

»Wenn wir so fahren, springen uns die Kunden ab«, soll ein Bahnvorstand gesagt und damit die Konstrukteure angetrieben haben. Für die Ermittler geht es darum nur noch um die Frage, wer aus der Hierarchie der Bundesbahn und des Radherstellers auf die Anklagebank muss.

Derzeit wird gegen sechs Personen ermittelt: Zwei Disponenten aus dem Bahn-Betriebswerk München schickten den ICE 884 trotz überschrittener Grenzwerte für so genannte »Unrundheiten« auf die letzte Reise; ein mittlerweile ausgeschiedener Leitender Bundesbahndirektor aus dem ehemaligen Bundesbahn-Zentralamt in Minden und einer seiner Helfer waren für die Zulassung des Rades für den Hochgeschwindigkeitsverkehr mitverantwortlich; der Leiter der Abteilung Konstruktion und Berechnung und einer seiner Ingenieure der Bochumer VSG sollen für die mangelhaften Prüfungen zuständig gewesen sein.

Die Bahn-Oberen wird es wohl nicht erwischen. Ihnen fehlten technische Detailkenntnisse - deshalb, so die Staatsanwaltschaft, hätten sie den Konstruktionsmangel nicht erkennen können. Fast alle Beschuldigten werden mittlerweile von renommierten Strafrechtlern vertreten, die ihnen die Bahn empfohlen hat. Dahinter steckt mehr als nur Fürsorge für die Mitarbeiter.

Denn ein Schuldspruch könnte eine dreistellige Millionensumme kosten - vorausgesetzt, die Selbsthilfegruppe und lauernde Anwälte können auch jene Opfer mobilisieren, die alles wollen, nur keine Erinnerung an Eschede. Bislang zahlte die Bahn rund 25 Millionen Mark, darunter 5,9 Millionen an Schmerzensgeld, 4,3 Millionen Mark Unterhaltsersatz, 4 Millionen für Behandlungskosten, 2,4 Millionen Mark für Beerdigungen und Grabpflege und 1,68 Millionen für Lohnersatz.

Inzwischen, sagt Bahn-Ombudsmann Otto Ernst Krasney, seien von 200 betroffenen Familien 150 »ganz oder teilweise abschließend« entschädigt. Und weil die Bahn »freiwillig entschädigt, als ob ein Verschulden bestanden hätte«, könne auch ein Schuldspruch den Konzern nicht überrollen: »Es würde nur beim Schmerzensgeld noch etwas kommen.«

Das sieht die Gegenseite anders. Juristen wie Arnold Kehl verweigern seit Monaten die von der Bahn gewünschten abschließenden Regelungen. Denn auf die Beantwortung der Schuldfrage wartet beispielsweise Kehls Mandantin Ulrike Bruinier, deren Lebensentwurf am 3. Juni 1998 ruiniert wurde. Weil ihr Sohn Alexander, 6, im ICE starb, wird Frau Bruinier, die damals kurz vor dem Referendariat stand, wohl nie als Grundschullehrerin arbeiten können. »Sie ist mittellos, in therapeutischer Behandlung, sie hat nichts mehr«, sagt Kehl. Ein Schuldspruch würde immerhin ein Anrecht auf rund 100 000 Mark Schmerzensgeld sowie eine ganze Reihe Folgeansprüche begründen.

Schnell wird es nicht gehen. Auf die Anklage werden Gutachter der Bahn antworten, auf ein Urteil wird eine Revision folgen. »Einigen Opfern wird die Luft ausgehen«, ahnt Kehl. »Eschede hört nie auf«, sagt Löwen, »es geht immer weiter.«

KLAUS BRINKBÄUMER, UDO LUDWIG, GEORG MASCOLO

Zur Ausgabe
Artikel 28 / 125

Mehr lesen über