KAMPFHUNDE Fällt das Verbot?
Mit neuen Untersuchungsergebnissen über den Gefährlichkeitsgrad bestimmter Rassen hoffen Hundehalter-Organisationen die vor zwei Jahren in fast allen Bundesländern eingeführten Kampfhunde-Verordnungen zu Fall zu bringen. In einem Musterprozess, der am Mittwoch dieser Woche vor dem Bundesverwaltungsgericht beginnt, wollen sich die Kampfhunde-Fans auf die Ergebnisse der für einige Rassen amtlich vorgeschriebenen »Wesenstests« berufen. So fand die Kieler Verhaltensforscherin Dorit Feddersen-Petersen bei Tests von 219 Hunden der als gefährlich eingestuften Rassen American Staffordshire, Bullterrier, des Typus Pitbull Terrier und deren Kreuzungen untereinander lediglich einen einzigen verhaltensauffälligen Hund, der Charakter fast aller anderen untersuchten Tiere wurde dagegen »mit exzellent bis gut« bewertet. Auch die Ergebnisse aus mehreren hundert an der Tierärztlichen Hochschule Hannover durchgeführten Prüfungen zeigten »eindeutig« , so der Leiter des Instituts für Tierschutz und Verhalten, Hansjoachim Hackbarth, dass diese Rassen »nicht das große Gefahrenpotenzial darstellen«. Deutlich größere Probleme würden Tiere bereiten, die nicht als so genannte Kampfhunde geführt werden, etwa Dobermänner und Rottweiler. Veterinär Hackbarth folgert aus seinen Untersuchungen, wirksamer als pauschale Verbotslisten aufzustellen, sei es allemal, »genetisch zu selektieren": Hunde, die in die Zucht gehen, sollten grundsätzlich auf ihre Aggressivität getestet werden.