Falsche Scham - DER SPIEGEL
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ARZTKOSTEN Falsche Scham

Die Ärzte haben wieder hingelangt, diesmal bei den Privatpatienten. Nun sollen Privatversicherte vor jeder Behandlung mit dem Arzt über den Preis feilschen.
• aus DER SPIEGEL 24/1981
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Wenn sie auf Kundenfang aus sind, geraten die privaten Krankenversicherungen ins Schwärmen. »Preiswert« sei der monatliche Beitrag »in der Regel«, locken sie, manchmal sogar um die Hälfte billiger als bei einer gesetzlichen Krankenkasse und trotzdem so kalkuliert, »daß Sie sich alles für Ihre Gesundheit leisten können«.

Im Gegensatz zu den Sozialkassen, heißt es da, würden die Privatversicherer den Ärzten »keine Vorschriften« machen. »International anerkannte Kapazitäten« stünden dem Versicherten im Krankheitsfall »auf Wunsch« zur Seite. »Chefarztbehandlung« und das »Eingehen des Arztes auf persönliche Belange«, »mehr Komfort und besserer Service beim Arzt und im Krankenhaus« seien für jeden Privatpatienten »selbstverständlich«. Kurzum: Für ihn sei »das Beste gerade gut genug«.

Ganz andere Töne hören Privatversicherte in diesen Tagen. In ihren jetzt fälligen »Jahresmitteilungen« liefern die Gesellschaften nur schlechte Nachrichten.

Nicht nur »unumgängliche Beitragsanpassungen« von -- im Branchenschnitt -- 15 Prozent haben die Privatversicherer ihrer Klientel verordnet. Sie verlangen ihren Beitragszahlern auch ein neues »Kostenbewußtsein« im Umgang mit den Ärzten ab: Die 4,7 Millionen voll privat versicherten Bundesbürger sollen sich ihre Ärzte künftig auch nach deren »Liquidationsgebaren« aussuchen und mit ihnen »vor der Behandlung« über »Notwendigkeit, Umfang, Dauer und Kosten« feilschen.

Nur so, mahnen die Gesellschaften ihre Kunden, sei künftig wenigstens die »Beitragsentwicklung zu stabilisieren« und der »Anstieg der Krankheitskosten wieder auf ein vertretbares Maß zu reduzieren«.

Die Ausgaben der privaten Krankenversicherungen (PKV) stiegen im vergangenen Jahr noch kräftiger als jene der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Fast elf Prozent mehr als im Jahr zuvor mußten sie auszahlen, während ihre Beitragseinnahmen nur um sechs Prozent wuchsen. Ursache des Übels sind die immer umfangreicher werdenden Arztrechnungen, die von den Versicherten eingereicht werden.

Schon als die im »Verband der privaten Krankenversicherung« zusammengeschlossenen 39 Unternehmen ihre 79er Zahlen analysierten, erschraken sie: »Donnerwetter, das läuft ganz schlecht« (Verbands-Geschäftsführer Christoph Uleer).

Die frei praktizierenden Ärzte hatten ihren Privatpatienten elf Prozent mehr Honorar abverlangt als im Jahr zuvor. Obwohl in der Durchschnittspraxis nur etwa sieben Prozent der Klientel sogenannte Selbstzahler sind, haben sich die Ärzte von ihnen schon mal 15 Prozent ihrer Gesamteinnahmen gesichert.

Die zur Privatliquidation berechtigten 5000 Krankenhausärzte hatten ihre Honorarforderungen gleich um 15 Prozent erhöht, auf im Durchschnitt 200 000 Mark pro Arzt und Jahr. Die Ausgaben der privaten Krankenversicherungen für Röntgenleistungen waren sogar um 20 Prozent gewachsen.

Insgesamt mußten die Gesellschaften mehr als ein Drittel ihrer Leistungsausgaben allein für Arztrechnungen einsetzen. Fünf Jahre zuvor waren sie noch mit einem knappen Viertel davongekommen. S.69

Erhöhter Krankheitsanfälligkeit ihrer Mitglieder war der Kostenschub bei den Arzthonoraren nicht anzulasten. Die privat Versicherten waren nicht häufiger zum Arzt gegangen und hatten die Klinikchefs sogar weniger beansprucht als im Jahr zuvor.

Nicht die Privatpatienten, sondern die Ärzte hatten ihre Ansprüche heraufgeschraubt. Sie hatten plötzlich die »Intensität des Gesundheitsbewußtseins von Privatversicherten« (Hartmannbund-Chef Horst Bourmer) entdeckt und ihrer Privatkundschaft einfach mehr Leistungen als früher in Rechnung gestellt.

Bei dem Branchenführer »Deutsche Krankenversicherung« (DKV, 18 Prozent Marktanteil) beispielsweise kletterten die ambulanten Arztkosten je Versicherter nur deshalb um 8,6 Prozent, weil die Doktoren überraschenderweise in jedem Einzelfall eine »größere Zahl ärztlicher Verrichtungen« für notwendig gehalten hatten, wenigstens laut Rechnung. Für die stationäre Betreuung ihrer vollversicherten Klientel mußte die DKV »je Behandlungstag« sogar 16,3 Prozent mehr ausgeben.

Dabei werden die immer höheren Arztrechnungen für die Privatpatienten keineswegs durch vermehrte ärztliche Zuwendung gerechtfertigt. Die Heilkundigen erweiterten ihre »erbrachten Leistungen« nicht etwa um »eingehende körperliche Untersuchungen« oder »ärztliche Beratungen«. Sie pumpten ihre Liquidationen vielmehr mit Gebührenpositionen voll, die ausschließlich ihr Hilfspersonal erbringt, die aber als »ärztliche Leistungen« honoriert werden. Blut- und Urinuntersuchungen bekamen Konjunktur. Die für die Privatpraxis noch immer geltende 16 Jahre alte amtliche »Gebührenordnung für Ärzte« (GOÄ) begünstigte den Kniff.

Noch immer werden beispielsweise die GOÄ-Positionen 835 und 836 (chemische Blutanalysen »schwieriger und besonders schwieriger Art") mit dem Höchstsatz von pro Stück 72 und 102 Mark bewertet, so als würde jede Cholesterin- und Eisenwertbestimmung auch heute noch mühsam von Hand gemacht, als sei noch immer kein Laborautomat erfunden, der sie auf Knopfdruck zustande bringt.

Chefarztrechnungen über 35 000 Mark, deren entscheidende »ärztliche Leistung« in 415 Blutanalysen besteht, ambulante Arztkosten von 2735 Mark, die nur zwei Beratungen, aber 43 Laboruntersuchungen umfassen, wurden dadurch möglich.

Nicht nur vermehrter Apparateeinsatz zahlte sich für die Ärzte aus. Sie besannen sich auch darauf, daß sie nach der Uralt-GOÄ ihre Honorarwünsche grundsätzlich nach den »besonderen Umständen des einzelnen Falles« ausgestalten dürften; nach ärztlichem Berufsrecht ist ihnen lediglich verboten, die »üblichen Sätze« der am gleichen Ort praktizierenden Kollegen »zu unterschreiten«.

Die Folge: Sogar die ärztliche Standesführung beklagt inzwischen, daß die »Unsitte einer überzogenen Liquidation bei Privatpatienten, zum Teil bis zum 24fachen der GOÄ, immer mehr um sich greift« (Ärztekammer Baden-Württemberg).

Möglichkeiten, »auf das Liquidationsverhalten Einfluß zu nehmen« (DKV-Chef Hans-Georg Timmer), hätten die privaten Krankenversicherungen durchaus. Die meisten Gesellschaften leisten sich -- zu Lasten ihrer Beitragszahler -- den Luxus sogenannter Ärztebeiräte, in die sie, gegen standesgemäße Bezahlung, die Prominenz aus Ärztekammern und -verbänden berufen haben. So steht Hartmannbund-Chef Bourmer beispielsweise dem »Ärztebeirat« der »Central Krankenversicherung« vor, leiht Bundesärztekammer-Präsident Karsten Vilmar der »Vereinigten Krankenversicherung« ärztlichen und berufsrechtlichen Rat.

Auch mit niederen Rängen der Ärzteschaft halten die Privatversicherer ständig Kontakt: Wer etwa als frei praktizierender Mediziner dem jeweiligen Firmenvertreter nach Durchsicht seiner Kartei »mündlich« Patienten andient, die für die Versicherung gewonnen werden können, erhält für seine Mitgliederwerbung nicht nur Firmendank, sondern »auch die seit eh und je branchenübliche Prämie« auf seinem Konto gutgeschrieben.

Energisch nutzen mochten die Gesellschaften ihre Ärztebeziehungen allerdings nicht. Zwar gelang es dem PKV-Verband, die Bundesärztekammer zu einem »ungewöhnlichen Schritt« ("Deutsches Ärzteblatt") zu bewegen: Alle 65 000 liquidationsberechtigten Krankenhaus- und frei praktizierenden Ärzte wurden in einem gleichlautenden Schreiben daran erinnert, daß der »privatärztliche Anteil« von »großer Bedeutung« für die »Arztpraxis« sei und ein »weiterhin überproportionaler Kosten- und Beitragsanstieg bei der privaten Krankenversicherung« zu einem »Rückgang der Zahl der Privatpatienten« führen könne. Doch nennenswerte Wirkung erhofft sich der PKV-Verband von der Aktion offenbar nicht.

Die »entscheidende Umkehr« (DKV-Chef Timmer) soll deshalb nun die eigene Kundschaft, sollen die Privatversicherten selber bringen.

Ihnen ist jetzt aufgetragen, das »Tabu Arzthonorar (zu) zerbrechen« und von der »falschen Scham« abzulassen, der Vorstellung, man dürfe mit Ärzten nicht über Geld reden. Der PKV-Verband ermahnt jeden Versicherten eindringlich, »sich vor einer Behandlung einen Kostenvoranschlag geben zu lassen«, denn »niemand würde ein Auto, ein Radio oder was auch immer kaufen, ohne sich zu vergewissern, was es kostet«.

Damit solche Appelle fruchten, erinnern die Gesellschaften die Kundschaft S.72 auch noch daran, daß sie nach den allgemeinen Vertragsbedingungen prinzipiell nur für eine »medizinisch notwendige Heilbehandlung« aufzukommen haben und jeder Versicherte nach dem Versicherungsvertragsgesetz gehalten ist, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Die Gesellschaften wollen jetzt ihre Mitarbeiter »gezielter« schulen, »Fälle von Überarztung« aufzuspüren -»auch mit der Konsequenz«, wie der PKV-Verband androht, »im Einzelfall die Erstattung teilweise oder ganz abzulehnen«.

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