Faule Sache - DER SPIEGEL
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DDR Faule Sache

• aus DER SPIEGEL 46/1975
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Gegendarstellung: Wesentliche Tatsachen in dem Artikel »Faule Sache« sind falsch. Richtig ist folgendes:

1. Ich habe nie Zahlung auf mein Konto verlangt. Dies war nur, wie bei Anwälten allgemein üblich, auf dem Briefkopf angegeben. Der Anschein, es handle sich um ein Jugendamtskonto, konnte nie entstehen, weil davon nie die Rede war.

2. Die Errechnung der dem unterhaltsberechtigten Sohn zustehenden Beträge war nicht dubios, sondern entsprach der Rechtsprechung der Zivilgerichte der Bundesrepublik, z. B. des Landgerichts Essen -- 1 S 176/72 Danach gilt folgendes:

a) Der Unterhaltsanspruch richtet sich auf die Währung des Wohnsitzes des Schuldners.

b) Ausnahmsweise kann sich der Schuldner in M/DDR befreien. In diesem Fall ist im Kursverhältnis zu zahlen. Wörtlich: »Der Unterhaltsschuldner wird durch diesen Weg auch nicht unbillig belastet, da er, wenn die Unterhaltsgläubiger in der BRD lebten, ebenfalls in DM-West zahlen müßte.«

3. Ein genehmigungspflichtiger Transfer ist nicht erfolgt. Das Geld befindet sich noch heute auf einem Sperrkonto in West-Berlin. In mein Privatvermögen ist kein Pfennig gelangt.

Dr. Wolfgang Vogel

Das Hamburgische Pressegesetz verpflichtet, ohne Rücksicht auf den Wahrheitsgehalt, zum Abdruck einer Gegendarstellung, sofern nur bestimmte formelle Voraussetzungen erfüllt sind. -- Red.

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