FEHLDIAGNOSE
Beim Lesen Ihres Artikels über den Fall Hetzel kann man seinen schon sehr geschwächten Glauben an die deutsche Rechtsprechung vollkommen verlieren. Als Rechtslaie frage ich deshalb: Wenn man schon für Herrn Hetzel nichts mehr erreichen kann, kann man eventuell Herrn Professor Ponsold für sein doch fast sicher als falsch anzusehendes Zeugnis zur Rechenschaft ziehen?
Hamburg GEORG BEHRENDT
Der bedauernswerte Hans Hetzel hatte leider das Pech, Richtern konfrontiert worden zu sein, die den auch heute noch an Universitäten gepredigten Leitsatz »Recht ist Gerechtigkeit« als graue Theorie ansehen.
Es ist unbegreiflich, daß die Aussage Professor Ponsolds (übrigens nicht der einzige sich irrende Gutachter) trotz der gegenteiligen Feststellungen mehrerer, mit großem Verantwortungsgefühl prüfender Wissenschaftler von internationalem Rang von den in diesem speziellen Fall zuständigen Gerichten immer noch als richtig bezeichnet wird. Im Interesse von Hans Hetzel bleibt zu hoffen, daß Herr Professor Ponsold trotz seiner unverkennbaren Arroganz noch den Mut zu einem seine ursprüngliche Ansicht revidierenden Bekenntnis besitzt.
Nürnberg ARTUR FORSTER
Es ist haarsträubend, mit welchen Argumenten Herr Professor Dr. Ponsold und Herr Dr. Braun das Gutachten gegen den betroffenen Hetzel zu rechtfertigen versuchen. Beim Lesen des SPIEGEL-Artikels müßte man annehmen, Herr Ponsold habe das Wissen für sich gepachtet. Wie sonst könnte er die Feststellung seiner Kollegen Professor Laves, München, und Breitenecker, Wien, beides Lehrstuhlinhaber und weit über die Grenzen des Landes bekannt und als Kapazitäten angesehen, ignorieren.
Wäre im Fall Hetzel ein anderer Arzt tätig geworden, wäre dieses Urteil nie zustande gekommen. Daß die Gerichtsmedizin seltsame Wege geht, hat uns die Vergangenheit in den Fällen Rohrbach und Lettenbauer eindeutig gezeigt. Wie blamabel waren für die Herren Gutachter in den neu aufgerollten Prozessen ihre zuvor abgegebenen Gutachten. Der Fall Hetzel stellt uns die Frage: Wie lange müssen wir noch auf die angekündigte Strafrechtsreform warten, welche die alten Mißstände endgültig ablöst? Ein schnelles Handeln vermag das Ansehen unserer Justiz wieder zu heben.
Wiesloch (Bad.-Württ.) HEINRICH SCHNELL
Gerhard Mauz sprach in seinem Beitrag davon, daß »der Fall Hetzel ein Skandal (ist) ... Das unbedingte Festhalten am Urteil gegen Hetzel ... ist unentschuldbar. In Offenburg und Karlsruhe, wo über Hetzels Wiederaufnahmeanträge beraten wurde, scheinen Richter entschlossen, in dieser Sache das Exempel einer richterlichen Unabhängigkeit zu demonstrieren - vor der man zittern muß.« Hierzu das Urteil eines sachverständigen Zeugen, der überdies ein bedeutender Geist war: Alfred E. Hoche, zirka 40 Jahre lang Professor der Psychiatrie in Freiburg/ Breisgau, schreibt in seinem bekannten Buch »Jahresringe« wörtlich:
»Am meisten Befriedigung in meiner gerichtlichen Betätigung haben mir die Fälle gewährt, in denen ich dazu beitragen konnte, ein Wiederaufnahmeverfahren in Gang zu bringen, durch das ein Fehlurteil korrigiert werden konnte; die Möglichkeiten dazu sind prozessual sehr beschränkt, und dem Gelingen stemmt sich neben einigen Paragraphen der empfindliche Korpsgeist der Richter in deprimierender Weise entgegen; aber ab und zu glückt es doch.«
Seeheim (Hessen) DR. E. JUNGFER
Wir wissen, »daß eine Strafe als solche keinen anderen Zweck hat, als einen Gesetzgeber zu befriedigen, der eine Strafe für nötig hält« (Strafbuch-Entwurf von Dr. Joh. Werthauer, herausgegeben von der Liga der Menschenrechte, Berlin 1929) und daß »Justiz im Staate mit Gerechtigkeit soviel zu schaffen hat wie Beischlaf im Bordell mit Liebe« (E. Mühsam, in der Zeitschrift »Fanal«, 4. Jahrgang), aber daß jemand erwiesenermaßen unschuldig lebenslänglich im Zuchthaus sitzen soll und ein anderer sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung dafür erhält, daß er sich einer Rentnergattin zu ihrer Zufriedenheit erbarmt, nachdem sie ihn dazu aufgefordert hat, von der nicht sehr glaubwürdigen Verwechslung ganz zu schweigen, daß geht selbst für bundesrepublikanische Verhältnisse zu weit. (In Berlin erhielt kürzlich jemand sechs Monate auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung.)
Berlin THOMAS FACETTA
Als ich Ihren ersten Hetzel-Bericht las, habe ich noch wegen der so raffinierten Darstellung der zu schildernden Vorgänge in mich hineingekichert. Bei der Lektüre des jüngsten Artikels ist mir allerdings das Lachen vergangen, nämlich als ich das mit Katze und Küken las.
Darf ich Ihnen als adliges Fräulein, 30, vom Lande, gestehen, daß ich in meiner Jugend ausgesprochen gern Kaninchen geschlachtet habe - auch solche, gerade solche, die ich selbst großgezogen hatte? Darf ich Ihnen ferner gestehen, daß ich mit einer Mischung aus Grausen und Vergnügen Eintagsküken, die wegen eines vorhergegangenen Unfalls nicht hätten weiterleben können, umgebracht habe? Damit die Katze nicht fehlt: Darf ich gestehen, daß meine Schwestern und ich monatelang voller Haß eine verwilderte Katze verfolgten, die ich, hätten wir sie je erwischt, mit ausgesuchten Qualen würde ins Jenseits befördert haben - wie, hatte ich mir schon lebhaft ausgemalt?
Bisher dachte ich, das seien einigermaßen normale Verhaltensweisen, zumal, wenn man »Törless« und »Katz und Maus« liest. Nachdem aber sogar bei einem gestandenen Mann wie Hetzel solche Geständnisse von Jugendsünden erschwerend ins Gewicht fielen, werde ich nie mehr darüber reden und muß auch Sie bitten, meinen Namen zu verschweigen, denn wer wem: Vielleicht komme ich auch einmal in Mordverdacht, wenn mir gelegentlich eines Beischlafes ein Mann verstirbt - das gibt es ja öfter!
Frankfurt
Ponsold