Fehlender Schicksalsbegriff
Nr. 25/2002, Paragraf 218: Sind Spätabtreibungen verfassungswidrig?
Es scheint, als brauchten manche Menschen schon Glück, um auf die Welt zu kommen. Ich (mit Hasenscharte geboren) muss wohl sehr dankbar sein: Ultraschall war damals noch unüblich, und meine Mutter hat eine starke Psyche. Allerdings muss sich ein Arzt, der solche Eingriffe durchführt, fragen, in wessen Tradition er steht. Sicherlich nicht in der eines Hippokrates; denn dann sollte er es vermeiden, seinen Patienten zu schaden, zu denen auch das ungeborene Kind gehört. Eine Hasenscharte ist weder eine Bedrohung für das Leben der Mutter noch eine Bedrohung für das Kind. Dass ich in einem Land lebe, in dem wegen einer Hasenscharte eine Spätabtreibung möglich ist, hat mich getroffen wie ein Hammerschlag.
KONSTANZ ANDREAS BREHMER
Als uneingeschränkter Befürworter einer Fristenlösung innerhalb der ersten drei Monate, die sich nur auf die lange interpretierte soziale Indikation stützt, kann ich nicht umhin, der Ärztin zuzustimmen, die - wohl wissend, dass im Falle einer Offenbarung der Behinderung des Kindes eine Abtreibung gewünscht wird - sich über ihre Pflicht hinwegsetzte. Solche Zivilcourage wird in unseren Zeiten immer mehr zur Mangelware. Die eugenische Indikation zur Spätabtreibung, die ausgerechnet die CDU/CSU seinerzeit sanktioniert und festgeschrieben hatte, ist und bleibt ein zynischer Gräuel; die psychische Not der Mutter im Falle eines Ausbleibens eines zweiten Einsteins darf hier kein Maßstab sein. Eine profunde Diskussion über Sinn und Zweck pränataler Diagnostik drängt sich auf - allerdings nicht vor dem Kadi, sondern in den Parlamenten.
VISP (SCHWEIZ) CHARLES-LOUIS JORIS
Vor dem Hintergrund der Euthanasie-Programme der Nazi-Zeit muss unsere Gesellschaft endlich zu der Erkenntnis gelangen, den Begriff »Behinderung« zu streichen und zu ersetzen durch eine »menschliche Lebensvielfalt«. Jedes Leben ist es wert, gelebt zu werden! Die soziale Gemeinschaft muss all ihren Mitgliedern Zugehörigkeit ermöglichen. Und dazu gehört nicht nur eine »frauenärztliche, genetische und psychosoziale Beratung«, die den Eltern helfen soll, sich für ihr Kind zu entscheiden, sondern vor allem auch finanzielle Unterstützung. Tatsache ist jedoch, dass betroffene Eltern nicht nur mit der Schocksituation nach der Geburt und der lebenslang sie begleitenden Verantwortung fertig werden müssen, sondern - zusätzlich belastend - (oft vor Gericht) um jeden Cent kämpfen müssen!
AUGSBURG GABRIELA THUMSER
Ohne das betroffene Paar persönlich zu verurteilen (wem stünde das zu?), macht doch die Spannweite der zitierten Aussagen betroffen, weil einmal mehr mangelndes Schicksalsverständnis, ja, das Fehlen eines Schicksalsbegriffes heute überhaupt zu beklagen ist. »Ich mag meinen Sohn nicht mehr missen; er ist unser Sonnenschein«, heißt doch: Es stimmt, es ist gut so. Und »Wenn ich noch einmal in dieser Lage wäre, ich würde mich gegen das Kind entscheiden«, heißt doch: Mit meinem normalen Nützlichkeitsdenken könnte ich mich niemals dazu entschließen, das Schicksal anzunehmen. So ist es.
BURGWEDEL (NIEDERSACHSEN) JOHANNES DENGER
Wie pervers ist eigentlich eine Gesellschaft, die einer Mutter Schmerzensgeld für das eigene Kind zuspricht? Wie mag sich ein Mensch fühlen, der von den eigenen Eltern als Schadensfall angesehen wird? Wir wissen, wovon wir reden: Vor nunmehr fast zwei Jahren starb unsere körperlich und geistig schwerstbehinderte Tochter im Alter von 27 Jahren. Das Zusammenleben mit ihr war oft schwer; es hat uns und unseren beiden Söhnen viel Verzicht abverlangt, im Gegenzug aber viel Liebe und Wissen um das, was wesentlich ist, gegeben. Das war unser Leben mit ihr. Wo ist da der Schaden?
HAMBURG JUTTA STARKE
DR. ENNO STARKE