FLOWTEX-AFFÄRE Fehlerhafte Verfahrensweise
Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hätte ein früheres Ermittlungsverfahren gegen die FlowTex-Geschäftsführer Manfred Schmider und dessen Bruder Matthias im Jahr 1994 nicht einstellen dürfen. Das haben justizinterne Recherchen nach den Ursachen des größten Wirtschaftskriminalfalls in der Geschichte der Bundesrepublik um die Ettlinger Firmengruppe ergeben. Der jetzige Leitende Oberstaatsanwalt der Behörde kommt in einem Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe zu dem Ergebnis, dass den Baden-Badener Juristen schwere Fehler unterliefen. Die beiden inzwischen zu hohen Freiheitsstrafen verurteilten Großbetrüger hatten zwischen 1988 und 1992 Scheinrechnungen von zusammen über 247 Millionen Mark fabriziert, um so Banken zu größeren Krediten für ihre damaligen Unternehmen zu bewegen. Außerdem hatten sie jeweils über 17 Millionen Mark Steuern hinterzogen. Das anschließende Strafverfahren war auf Vorschlag der Finanzbehörde gegen Zahlung einer fünfstelligen Summe nach Paragraf 153 a Strafprozessordnung eingestellt worden. »Diese Verfahrensweise ist angesichts der Schadenshöhe fehlerhaft und aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar«, so der Leitende Oberstaatsanwalt.