ÖFFENTLICHER DIENST Fettes Polster
Karl Haehser, parlamentarischer Staatssekretär im Bonner Finanzministerium, mochte nicht immer nur über leere Kassen lamentieren. Im Bundestag schaffte er sich die Gelegenheit, ungehemmt über ein Vermögen in Milliardenhöhe zu schwärmen.
In der Antwort auf eine Anfrage des baden-württembergischen Genossen Klaus Kirschner zur Lage der »Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder« (VBL) verkündete SPD-Haehser am 27. Mai eine überaus stolze Bilanz: »Das gesamte Anlagevermögen betrug am 31. März 1981 rund 17,2 Milliarden Mark.«
Detailliert schilderte der Staatssekretär, wo die Pensionskasse, die Arbeitern und Angestellten des öffentlichen Dienstes im Alter einen kräftigen Zuschlag zur Rente zahlt, ihre Milliarden gewinnbringend angelegt hat.
Seine Öffentlichkeitsarbeit betrieb Haehser mit Hintersinn: Er wollte den Boden vorbereiten, um diese komfortable Alterssicherung in die Sparoperationen für den Etat 82 einzubeziehen.
Haehser paßt es nicht, daß sich die Milliarden im Pensionsfonds des öffentlichen Dienstes türmen, während die Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung immer mehr zusammenschmelzen. Auch Arbeitsminister Herbert Ehrenberg und seine Staatssekretärin Anke Fuchs nahmen öffentlich Anstoß daran, daß die Beschäftigten in den Kontoren und Betrieben des Staates S.54 ohne zusätzliche eigene Beitragsleistung im Alter sogar besser versorgt sind als die Beamten.
Die bevorzugten Ruheständler können sich im Alter häufig mehr leisten als in ihrem Berufsleben -- ein für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft unerreichbares Glück.
Im Sparkatalog, den das Bundeskabinett Ende Juli beschloß, taucht der Posten »Abbau der Überversorgung« trotz der starken Politikerworte dennoch nicht auf. Die sozialliberale Runde muß erkennen, daß sie nicht die Macht hat, die Altersbezüge der Staatsbediensteten aus eigener Kraft zurückzuschneiden.
Die Ansprüche der Sekretärinnen oder Busfahrer im öffentlichen Dienst sind seit Jahren durch Tarifverträge abgesichert. Hauptvertragspartner von Innenminister Gerhart Baum und den Verhandlungsführern der Länder und Gemeinden ist Heinz Kluncker, Chef der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV).
Seit Jahren versucht Baum die Gewerkschafter zu mehr Bescheidenheit zu bewegen -- bislang ohne durchschlagenden Erfolg. Zwar hat Kluncker für September die Teilnahme an neuen Verhandlungen zugesagt. Aber, so verkündet sein Stellvertreter Siegfried Merten in Stuttgart selbstbewußt: »Am System lassen wir nicht rütteln.«
Dieses System haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Nachkriegszeit in vielen Tarifrunden entwickelt. Man orientierte sich dabei an der Regelung für Beamte. Den Staatsdienern steht nach 35 Dienstjahren die Höchstpension von 75 Prozent ihrer letzten Bruttobesoldung zu. Da Beamte während ihres beruflichen Lebens keine Rentenbeiträge bezahlen müssen, steuert ihnen der Finanzminister im Alter einen Teil weg. Sie kommen auf ein Altersgeld von rund 80 Prozent ihres früheren Nettoeinkommens.
Anders als die Beamten sind die Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes wie die Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung. Dafür zahlen sie auch gemeinsam mit den Arbeitgebern Beiträge. Da die gesetzliche Versicherung aber erst nach 45 Arbeitsjahren die Höchstrente zahlt, und da ein Rentner nach 40 Dienstjahren nur auf rund 64 Prozent seiner früheren Durchschnitts-Nettobezüge hoffen darf, strebte die ÖTV für ihre Mitglieder eine ähnliche Lösung wie bei den Kollegen Beamten an.
Die Gewerkschaften und die Arbeitgeber vereinbarten deshalb die Gründung von Zusatzversorgungskassen. Der Beitrag zu diesen Kassen wurde zunächst zu einem Teil vom Arbeitnehmer gezahlt, den Rest schoß der Arbeitgeber zu. Aus diesen Zusatzkassen erhalten die Staatsrentner nach 35 Jahren Dienst die Differenz zwischen ihrer gesetzlichen Rente und 75 Prozent ihrer letzten Bruttobezüge.
In zähen Verhandlungen brachte Kluncker die staatlichen Arbeitgeber dahin, von 1973 an auch den Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversicherung aus dem Steuertopf zu bezahlen. Seither blechen Bund und Länder monatlich brav vier Prozent der Lohn- und Gehaltssumme in die Kassen der Karlsruher »Versorgungsanstalt«.
Die Ruheständler bringen es damit auf erkleckliche Alterspfründe, die im Gegensatz zu den Beamtenpensionen meist auch noch steuerfrei ist. Das Ruhegeld steigt so auf 107 bis 110 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
Ein verheirateter Angestellter mit Bruttobezügen von 3777 Mark etwa muß während seiner Dienstjahre über 31 Prozent an Steuern und Sozialabgaben abliefern. Ihm bleiben deshalb rund 2600 Mark netto.
Sein Altenteil sieht dann freilich rosiger aus. Gesetzliche Rentenversicherung und Zusatzversorgung garantieren ihm ein monatliches Einkommen von 75 Prozent seines früheren Bruttoverdienstes, also 2832 Mark.
Das verletzt aber nach Meinung von Innenminister Baum den Grundsatz, wonach das Nettoeinkommen im Ruhestand angemessen hinter dem letzten Arbeitsverdienst zurückbleiben soll.
»Normale« Rentner stehen sich sehr viel schlechter. Sie mußten in den letzten Jahren wegen der Teuerung einen echten Einkommensverlust hinnehmen. Zudem hat Finanzminister Hans Matthöfer die gesetzliche Rentenversicherung bei der Sparoperation für den Haushalt 1982 durch Milliardenverschiebungen massiv ausgepowert. Vermutlich wird deshalb die vorgeschriebene Rücklage in Höhe einer Monatsausgabe schon 1983 unterschritten.
Von solchen düsteren Zukunftsaussichten läßt sich die ÖTV aber nicht irremachen. Kluncker besteht auf dem System der Zusatzversorgung für seine Klientel.
Die ÖTV erkennt aber als Überversorgung nur an, was über das letzte Nettoeinkommen hinausgeht. Da die höchste Rente nur denen zusteht, die 35 Jahre abgedient haben, rechneten die Gewerkschafter dem Minister vor, daß lediglich 18,6 Prozent der Ruheständler in den Genuß der vollen Zusatzversorgung kämen.
Allenfalls über ein Abschmelzen dieser Überversorgung will die Gewerkschaft mit sich reden lassen. Eine weitere Senkung mit Folgen auch für kleinere Renten auf 90 oder gar 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens, wie sie das Bonner Innenministerium im Auge hat, komme nicht in Frage.
Bund und Ländern will die ÖTV in dieser Kernfrage nach Jahren vorsichtiger Verteidigung sogar wieder offensiver entgegentreten. »Was ist denn in einem Sozialstaat falsch an einem solchen System«, fragt ÖTV-Funktionär Merten die Kritiker von anderen Gewerkschaften. Es sei schließlich gute gewerkschaftliche Tradition, Vorteile, die eine Gewerkschaft erkämpft habe, nicht abzubauen, sondern für alle anzustreben.
Der Trost ist billig. Merten und sein Chef Kluncker wissen nur zu genau, daß die »Normalrentner« nicht mit neuen Gaben, sondern mit Abstrichen rechnen müssen. Deshalb wird sich der Druck der Öffentlichkeit und der Kollegen im Gewerkschaftsbund auf die ÖTV verschärfen, errungene Vorteile wenigstens teilweise aufzugeben.
Um diesen Druck aufzufangen, zeigt die ÖTV begrenzt Kompromißbereitschaft. Eigentlich müßten nach den S.58 Satzungsvorschriften der »Versorgungsanstalt« die Beiträge der Arbeitgeber 1983 erhöht werden, um die Auszahlung der Renten im garantierten Umfang zu ermöglichen. Daß eine solche Erhöhung derzeit politisch nicht durchzusetzen ist, weiß auch die ÖTV. Die Gewerkschafter wollen deswegen hinnehmen, daß die Satzung geändert und die Lücke mit den Zinserträgen aus dem Milliardenvermögen der »Versorgungsanstalt« gedeckt wird.
Die Hoffnung, Kluncker werde sich eine weitergehende Leistungsstutzung abhandeln lassen, ist trügerisch. Eine Beitragssenkung jedenfalls kann Bonn nicht erwarten. Das mußte schon Arbeitsminister Ehrenberg erfahren. Listig hatte er die für 1983 geplante Einführung eines Krankenversicherungsbeitrages für Rentner in seinem ersten Entwurf so gestaltet, daß dadurch das Niveau der Renten im öffentlichen Dienst nebenher mit gesenkt worden wäre.
Der Trick verfing nicht. Auf Drängen der ÖTV mußte Ehrenberg seinen Entwurf so ändern, daß Klunckers Mitglieder ungeschoren bleiben.