Flickschuster - DER SPIEGEL
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Briefe

Flickschuster
• aus DER SPIEGEL 39/1973
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Flickschuster

(Nr.36/1973,Jugendfürsorge)

Schon bei der Heimerziehungskritik vor einigen Jahren wurden ständig die gebissen, die überhaupt noch bereit waren, etwas zu tun, schlecht bezahlt, unzureichend ausgestattet, »die Flickschuster der Nation«. Jetzt sind's mal nicht die Heimerzieher, sondern die Heimeinweiser, die »Jugendbeamten«. Es wäre ein lohnendes Unterfangen, endlich mal einen Report über die unerträgliche Arroganz derjenigen Wissenschaftler zu schreiben, die ihre Erkenntnisse nicht handlungsrelevant zu übersetzen wissen, damit eine andere Praxis geschieht als die kritisierte gegenwärtige. Diese Praxis bedrückt die »Jugendbeamten« mehr, als manche ihrer Kritiker wahrhaben wollen, und sicherlich mehr, als sie die gesamte Gesellschaft bedrückt.

Bielefeld PAUL HIRSCHAUER

Jugendamtsleiter

Der Bericht des Diplom-Psychologen Günther Steinvorth im SPIEGEL überrascht insofern, daß man die Feststellung treffen muß, daß nicht ein großer Teil der Jugendlichen in den Fürsorgeheimen anomal veranlagt ist, sondern diejenigen, die sie einweisen. Ist Egoismus ein Anzeichen von Schwachsinn? Ist Wandern ein Triebfehler? Sind Kinobesuche und Naschsucht gefährliche Neigungen? Die gestellten Fragen im Fürsorge-Formular sind doch geradezu grotesk! Der Einweisungsgrund »Verwahrlosung« hat doch einen großen Ermessensspiel raum. Jugendliche, die sich aus einer »stark frustrierenden familiären Situation« absetzen, sind nicht verwahrlost, sondern suchen Hilfe, die sie in unserer Gesellschaft aber kaum finden, erst recht nicht in Fürsorgeheimen.

Verden (Nieders.) ROBERT SEIDLER

Ihr Beitrag, der sich auf eine nicht repräsentative Untersuchung von 60 Fürsorgeakten (das sind zirka 0,2 Prozent des in der BRD zur Verfügung stehenden Gesamtmaterials!) aus sechs Jugendämtern (das sind nicht einmal ein Prozent der Jugendämter in der BRD) durch den Psychologen G. Steinvorth stützt, schildert die Arbeit der Jugendämter als ein Gruselkabinett der Jugendhilfe. Dabei entgeht Ihnen vor allem. daß die Entscheidungen der Jugendämter über Fürsorgeerziehung durch Landesjugendämter oder Vormundschaftsgerichte bestätigt werden müssen -- wir befinden uns in einem Rechtsstaat!

Münster DR. DIETER SENGLING

Jugendamtsleiter

Ihrem Bericht über die Heimeinweisungspraxis ist im großen und ganzen zuzustimmen. Herr Steinvorth übersieht etliche Ursachen, die eine sinnvolle erzieherische Arbeit mit Jugendlichen erschweren, ja zum Teil fast unmöglich machen. Die gesetzliche Grundlage für die Jugendfürsorge -- das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) -- verspricht zwar, dort einzuspringen beziehungsweise zu helfen, wo die leibliche, geistige oder seelische Entwicklung eines Minderjährigen gefährdet oder geschädigt ist oder Verwahrlosung droht, aber es stellt sich hier die Frage, ob zum Beispiel das Jugendamt oder ähnliche Institutionen überhaupt in der Lage sind, dem Gesetz anhand ausreichender Maßnahmen auch zur Verwirklichung zu verhelfen. Diese Frage muß man verneinen. Denn es fehlt sowohl an personeller wie an finanzieller und sachlicher Ausstattung, um überhaupt sinnvoll eingreifen zu können. So gibt es nur sehr wenige Heime -- und die wenigsten davon kann man als geeignet bezeichnen. Dazu kommt noch eine ständige Überbelastung des einzelnen Sachbearbeiters, sprich Sozialarbeiters, Sozialpädagogen durch eine immens hohe Fallzahl. Selbst wenn er das notwendige Wissen und die Fähigkeiten hätte, sinnvoll pädagogische Arbeit zu leisten, so hat er einfach nicht die Zeit, sich jedem Einzelfall sorgfältig und individuell zu widmen. Diese Tatsache bleibt aber auf ihn nicht wirkungslos: das flüchtige »soziale Herumflicken« ruft in ihm Unbefriedigtsein und starke emotionale Frustrationen hervor, die sich allmählich in Aggressionen verwandeln. So richtet sich schließlich seine eigene Aggression gegen den Hilfesuchenden und artet in einen Bestrafungsdrang aus.

Ulm GABRIELE HALBHERR

Eine gute Zusammenarbeit wird nicht dadurch zu erreichen sein, daß eine Berufsgruppe (wie die der Psychologen) andere Gruppen, die oftmals eine wesentlich schlechtere Ausgangslage haben (wie die der Fürsorger), in einer Weise kritisiert, wie es im obengenannten Artikel der Fall ist. Theoretische psychologische Kenntnisse allein sind bedauerlicherweise noch keine Garantie für eine gute heilpädagogische Behandlung -- zum Beispiel im Bereich der Verhaltenstherapie können sie, falsch eingesetzt, direkt negative Folgen haben. Herr Steinvorth kritisiert die Aktenführung der Jugendämter, lobt die psychologischen Gutachten. Ich habe in den vergangenen Monaten eine größere Anzahl Akten eingehend gelesen und teilweise selbst vervollständigt. Im Gegensatz zu Herrn Steinvorths Erfahrungen habe ich teilweise nuancierte, von Fürsorgern geschriebene, Berichte gelesen. Manche psychologischen Gutachten hingegen fielen durch ihren schablonenhaften Gebrauch von Fachausdrücken auf. Es kann nicht in unserem Interesse als Psychologen liegen, Ansehen auf Kosten anderer Gruppen zu gewinnen. Berlin SYLVIA MILCHERT

Psychologin

Kurzschlußreaktionen wegen Überlastung sind auch bei Psychologen nicht auszuschließen.

Berlin HANS-GÜNTHER PYKO

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