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Briefe

FORMSACHE
• aus DER SPIEGEL 9/1969
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FORMSACHE

(Nr. 6/1969, Wahlkampf und Interview mit Richter Wassermann)

Ist die CDU/CSU auf die NPD-Welle eingeschwenkt? Den Wahlslogan: »Sicherheit durch Recht und Ordnung« hatte doch schon Anfang Januar 1969 die NPD für sich auserkoren. Ist das Nacheifern nur eine »Formsache« oder Absicht?

Hildesheim GÜNTER NÜRNBERG

Deutete die Auseinandersetzung mit der NPD schon den Verzicht auf notwendige Argumentation an, so beweist jetzt der Gesetzentwurf zur Vorbeugehaft die übertriebene Unterwürfigkeit der Verantwortlichen vor einem Wähler, für den »Ruhe und Ordnung« um jeden Preis das Glück dieser Weit bedeuten. Nur weiter so!

München HARTMUT MEINHOLD

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen in Hamburg, der Juristen aller Sparten wie Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Verwaltungsjuristen angehören, diskutierte auf ihrer Sitzung vom 6. Februar 1969 mit großem Ernst und Sachlichkeit mehrere Stunden über den gemeinsamen Antrag der CDU/CSU- und SPD-Fraktion an den Bundestag zur Einführung der sogenannten Vorbeugungshaft. Es wurde geltend gemacht, daß der Entwurf sich keineswegs nur gegen Gewohnheitsverbrecher, Serientäter und schwere Schläger richtet, wie vielfach behauptet wird, sondern daß nach dem Entwurf unter anderem für die Verhängung der Vorbeugungshaft bereits genügt, daß jemand eines einfachen Diebstahls, einer Unterschlagung (!) oder eines Betruges verdächtigt (nicht überführt) ist und außerdem zu befürchten ist (wiederum nur Verdacht), daß er bis zur rechtskräftigen Aburteilung eine neue Tat ähnlicher Art begehen wird. Eine so weit gefaßte Vorbeugungshaft stoße nach der überwiegenden Ansicht der Diskussionsredner nicht nur auf erhebliche rechtsstaatliche Bedenken, sondern berge auch politische Gefahren in sich, die unangenehme Erinnerungen an die Schutzhaft nationalsozialistischer Prägung wachrufe. Die Arbeitsgemeinschaft faßte mit großer Mehrheit folgende Resolution: »Die Arbeitsgemeinschaft lehnt den im Bundestag vorliegenden Entwurf zur Vorbeugungshaft aus rechtsstaatlichen und politischen Gründen ab. In dieser Legislaturperiode sollte von der Weiteren Behandlung dieser Frage Abstand genommen werden.«

Diese Resolution wird als Antrag dem Anfang März in Hamburg tagenden Landesparteitag zugeleitet werden, wo er zur Diskussion und Abstimmung gestellt wird. Der Landesparteitag ist das höchste Parteigremium in Hamburg.

Hamburg DR. HELMUT MUMME

Rechtsanwalt

Wenn ein Angeklagter, durch Versuche mit Abführmittel planmäßig vorbereitet, seinen Kot im Gerichtssaal ablädt, ist eine Höchststrafe von drei Tagen Haft dann eine angemessene Reaktion? Der Ausweg, ein solches Verhalten als Beleidigung des Richters zu verfolgen, ist ein unbefriedigender Notbehelf. Er zwingt den Richter zu einem Strafantrag. Der Täter hat auch nicht die

Absicht, den Richter zu beleidigen, den er bei der Einleitung der Aktion vielleicht gar nicht kennt (und dessen persönliche Autorität auch den physiologischen Prozeß keinesfalls aufzuhalten vermag). Er will vielmehr das Gerichtsverfahren verächtlich machen, »contempt of court« des angelsächsischen Rechts, dort mit Gefängnisstrafe in unbeschränkter Höhe bedroht. Sind die deutschen Gerichte weniger schutzwürdig, weniger schutzbedürftig als die amerikanischen? Die kritisierte Unterscheidung nach Stufen der Gerichte, dem angelsächsischen Recht entlehnt, mag man fallenlassen. Ich hatte das schon in meiner Plenarrede angeboten. Wenn Herr Wassermann zum Thema »Terrorakte gegen Richter mir zu sagen weiß, solche Fälle seien ihm nicht bekannt: in Berlin sind einzelnen Richtern Terrorakte schon ausdrücklich angedroht worden, Politiker haben Prügel hinnehmen müssen, in

* Dr. jur. und Vorstandsmitglied der Wirtschaftavereinigung Stahl- und Eisenindustrie.

Nürnberg, Kiel und anderswo. Wollen wir warten, bis ein wütender Mob auch Richter niederschlägt?

Wie ich schon in meiner Plenarrede ausgeführt habe, liegt der Kern der Aufgabe nicht in der Repression, sondern in der Reform, die Richterbesoldung eingeschlossen. Aber diese Erkenntnis darf uns nicht davon abhalten, ohne Emotionen die Notwendigkeit zu prüfen, den Schutz unserer Gerichte nach angelsächsischem Muster auszubauen.

Bonn HANS DICHGANS

CDU-MdB

Selbstverständlich sind sie für das Grundgesetz, sie haben es schließlich selbst gemacht. Nun kommen da plötzlich ein paar unverschämte junge Lümmels -- meist sogar noch unrasiert! -, die wagen es tatsächlich, auf ihren Rechten zu bestehen. Und Herr Dichgans hat sogar ganz deutlich gesehen, daß sie dabei die Frauen und Töchter der Richter belästigen. Da kann man doch nur noch ...

Stehen die Grundrechte eigentlich nur auf einem Papier, das man zudem natürlich nicht immer unter dem Arm herumtragen kann? Sie sind wohl nur ein Feigenblatt. Wo sie nicht gewährt werden, da ist Ruhe und Ordnung. Wie auf einem Friedhof beispielsweise. Ancona (Italien) WOLF WILLIG

Während die Vorbeugehaft im Bundestag noch diskutiert wird und die SPD ihren Entwurf teilweise entschärft hat, wird sie in West-Berlin schon praktiziert.

Bernd Rabehl (SDS) forderte auf einer Vollversammlung im Audimax der FU, die Grüne Woche in eine Rote umzufunktionieren. Die Folge waren antifaschistische Demonstrationen, bei denen Auslagen der Stände Griechenlands und Spaniens zum Teil umgeworfen und Sprechchöre gemacht wurden. Die Polizei antwortete mit teilweise brutalem Knüppeleinsatz. Die Demonstrationen sollten zeigen, daß Senat und Polizei faschistische Diktaturen verteidigen, und gleichzeitig den Besuchern dieses Zusammenspiel zwischen der West-Berliner Administration und diesen demokratisch nicht legitimierten Staaten bewußt machen. Nach diesen Aktionen glichen diese Stände Polizeifestungen. An den darauffolgenden Tagen wurden Besucher, die nur annähernd die Vorstellung der Polizei von einem Apo-Angehörigen erfüllten und die an den Ständen Griechenlands und Spaniens stehenblieben, auf die Polizeiwache gebracht und bekamen nach Feststellung ihrer Personalien Hausverbot (im Falle der Nichtbefolgung Anklage wegen Hausfriedensbruchs, das heißt U-Haft). Die Personen zum Beispiel, die am 8. Februar 1969, einem Samstag, entfernt wurden, machten sich absolut keiner Provokationen schuldig (weder Sprechchöre noch Zusammenrottung). Doch die Polizei hielt das Betrachten der Auslagen von jungen Leuten, die sich durch Parkas, Bärte oder Vietnamabzeichen auszeichneten, für eine Provokation. Diese Leute müsse man vorsorglich von diesen Ständen fernhalten, erklärte dazu ein Polizist einem der »Provokateure«. Ein anderer Polizist begründete die Maßnahmen so: Die Grüne Woche sei eine Durchgangsmesse, und die Polizei habe nichts dagegen, wenn man bei den Blumenbeeten länger verweile; jedoch habe man an den Ständen, wo sie Ruhe und Ordnung wünsche, weiterzugehen. Ein weiterer Polizist bestätigte, daß man die eventuelle Gefährlichkeit von Besuchern tatsächlich nach ihrem Aussehen beurteile.

Diese Vorfälle, bei denen eine noch gemäßigte Form von Vorbeugehaft (Personalien feststellen und Hausverbot) praktiziert wurde, weisen darauf hin, wozu die Vorbeugehaft nach ihrer gesetzlichen Festlegung führen kann.

Berlin CLAUS-ULRICH BIELEFELD

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