FREISPRUCH MÖGLICH? - DER SPIEGEL
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Briefe

FREISPRUCH MÖGLICH?
• aus DER SPIEGEL 20/1970
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

FREISPRUCH MÖGLICH?

(Nr. 15 bis 18/1970, SPIEGEL-Serie über Ferbach-Brühne)

Mit Herrn Dr. Klaus Seibert »kann ich nicht umhin, die ungeheure Arbeit und die Sachlichkeit zu bewundern« die Rudolf Augstein auf den »Brühne-Prozeß« rückschauend verwendet hat. Wenn diese Mühe helfen würde, die rechtsstaatliche Ordnung zu verbessern, so wäre Herrn Augstein unendlich zu danken.

Kassel DR. JOACHIM SCHUBERT

Ich freue mich über weitgehende Übereinstimmungen in der Analyse brüchiger Beweismittel des Schwurgerichts; einige der aufgetretenen Differenzen, von denen Augstein selbst eine Reihe zur Sprache bringt, darf ich präzisieren. »Keine Rede kann davon sein -- Augstein im SPIEGEL 17. 1970 über Frau Brühne -- »daß sich sämtliche gegen sie vorgebrachten Beweismittel »in nichts' auflösen, wie Ulrich Sonnemann im Hessischen Rundfunk vortragen ließ.« Eine eher ermittlungsrichterlich als Augsteinisch ungenaue Referierung des Vorgetragenen! Übereinstimmend in Funk-Feature und meinem beschlagnahmten Buch, das es dann erweiterte, lautet der Satz: Abgesehen von diesem Verhalten der Brühne, lösen sämtliche Beweismittel sich in nichts auf.

Abgesehen von welchem Verhalten? Von der berühmten Alibi-Jagd. in deren Bereich dann auch Augstein, nachdem er Rechtens die Säulendreiheit Sylvia -- Schramm -- Blauer Brief in die Luft sprengte, die schwerer auflösbaren Indizien findet. Die entscheidende Differenz -- in der unmittelbaren Fakteninterpretation -- beginnt hier erst: Augstein zitiert meinen Satz »Die Panik der Frau Brühne war also begründet« und kommentiert, daß sie es nicht schon vor Bekanntwerden der Todesnachricht gewesen sein kann, nicht in der Mordnacht. Freilich nicht, diese Unterscheidung ist einschneidend: was für Anhaltspunkte aber haben wir, daß es die Panik und die Alibi-Jagd überhaupt zu jener frühen Stunde gegeben hat? Zu konzedieren ist, daß mein Feature, anderthalb Stunden Dialog nicht ausschließlich über die kriminologischen Fragen, auf diesen Punkt noch nicht einging; um so ausführlicher tat es dann (Seite 61 bis 63) das Buch. das Anfang März bereits vorlag. Sämtliche Anhaltspunkte für eine Alibi-Jagd Frau Brühnes vor der Todesnachricht stammen aus ihrem eigenen Kopf nach dieser Nachricht: teils durch ihre Aussagen, teils durch den offenbaren Versuch, sie durch eine nachträgliche Manipulation (den Notizbucheintrag ihrer Mutter) zu stützen. Über diese nachträglichen Motive scheint wieder Übereinstimmung zu bestehen, und entgegen den Deutungen, psychologischen Spekulationen des Schwurgerichts, deren greifbare Willkür der Buchpassus sehr eingehend auseinandernimmt, war an ihrer Nachtfahrt selbst und was sie danach tat, durchaus nichts für ihre Lebensführung Absonderliches; außer allenfalls, daß sie Herrn Wittich weckte. Auch das ist unbeweiskräftig, die Haustür hat nach seiner ersten Aussage (27. April 1960) tatsächlich auch schon früher geklemmt, mag es früh um halb sechs an jenem Karfreitag genauso getan haben; womit die Verdächtigung des Sich-bemerkbar-Machens Frau Brühnes entfiele. Nicht so »leichterhand« also -- Augstein -- wurde der zuletzt zitierte Satz niedergeschrieben, wie eine provozierte Justiz (annehmen könnte), zu der ich seit dem 24. März nicht in ausschließlich dialogischem Verhältnis stehe, sein Urteil zitieren könnte.

Aber diese Differenz in der Beurteilung gerade des hartnäckigsten Verdachtkomplexes erklärt erst, warum Augstein. gegen das Zeugnis seiner eigenen Aufdeckungen, am Schluß »Kein j'accuse« schreibt, nach so viel Analyse von begründet Anklagendem gegen die schlecht begründenden Monopolisten von Anklage; warum er nämlich Frau Brühne nach wie vor für möglicherweise schuldig hält (SPIEGEL 18/1970), ja ihre Schuld für ungleich wahrscheinlicher als die Wahrheit der Aussage Roger Hentges'! Erst nachdem von allen Verdachtsmomenten nichts übrigbleibt, wird diese Aussage wichtig. daher auch erst im letzten Viertel meines Buches Der bundesdeutsche Dreyfus-Skandal' aufs Tapet gebracht; vorher erörtert es am Brühne-Ferbach-Fall den Zustand unserer Strafrechtspflege im ganzen und des ihr dienenden Menschentypus: etwa dessen eigenes Vorleben im Vergleich mit dem diffamierten Frau Brühnes.

Während es in der Tal noch wenig beweist, daß Frau Repenning für die Tatzeit ein »durchschlagendes Alibi« ihres Mannes nicht nachweisen kann. operiert die Justiz mit diesem Alibi, als wäre es sicher: es stehe fest, daß Repenning damals Tennis spielte, steht ib der Anschuldigungsschrift, die der Münchner Ermittlungsrichter mir zustellte. Seit der meteorologischen Ausschließung dieses sagenhaften Matches durch »Monitor« kommen die Neuigkeiten von Rudolf Augstein: etwa die wechselnden Gründe des Staatsanwalts Rüth für die Diskreditierung der Hentges'schen Aussage waren mir noch gar nicht bekannt gewesen. Vernünftigerweise hat man Gründe, aus denen sich eine Ansicht ergibt, hier. obwohl man doch Staatsanwalt ist. eine festgelegte Ansicht zuerst; dann findet man Gründe. Was wird der nächste sein? Und was für einer bleibt uns selbst eigentlich, zwischen der Wahrhaftigkeit dieses Verantwortungsträgers in der Angelegenheit und der seines Kronzeugen eine sichere Unterscheidung zu treffen?

München ULRICH SONNEMANN

Zu Ihrer ausgezeichneten SPIEGEL-Serie über den Brühne-Ferbach-Prozeß möchte ich Sie beglückwünschen! Das Aktionskomitee Justizreform hat sich mit dem dadurch aufgeworfenen Problem auf seiner letzten Sitzung beschäftigt. ihrem Appell, schleunigst rechtspolitische Folgerungen für das Wiederaufnahme- und Revisionsrecht zu ziehen, stimme ich zu. Mit diesen Fragen will sich das Aktionskomitee Justizreform auf seiner nächsten Sitzung befassen.

Frankfurt H. WASSERMANN

Landgerichtspräsident

In dem neuen Strafrechtsentwurf müßte unbedingt aufgenommen werden, daß derartige Urteile nicht »im Namen des Volkes« gesprochen werden. Ich beteilige mich sofort an einer Entwicklungshilfe für derartige Richter, damit sie in England demokratisches Recht erlernen können.

Mainz GEORG HACHENBERGER

Sie machen das so:

1. Schramm beweist nichts;

2. Durch Cossy ist nichts zu beweisen; 3. Durch den Brief ist nichts zu beweisen, obschon er a) auf der für Frau Brühne erreichbaren Schreibmaschine ihres Untermieters geschrieben ist, und b) nur den Zweck haben kann, den Arzt und seine Haushälterin zu täuschen;

4. Durch die Tatsache, daß Frau Brühne den Vermerk im Notizbuch der Mutter geändert hat, ist nichts zu beweisen;

5. Dadurch, daß sich Frau Brühne durch Lügen ein Alibi verschaffen wollte, ist nichts zu beweisen;

6. die Frage, warum sie sich überhaupt ein Alibi verschaffen wollte, wird besser nicht gestellt;

7. Durch das, was Frau Meyer dem Arzt erzählt hat, ist nichts zu beweisen, obschon dies allein für die Verurteilung genügt hätte;

8. Dadurch, daß Praun Frau Brühne als Erbin eingesetzt hatte und beabsichtigte, das Testament zu ändern, ist nichts zu beweisen.

Summe von 1-8: Es ist überhaupt nichts zu beweisen. Einige Ihrer Leser schreiben: »Da stimmt was nicht Die Leute haben recht.

Lüdinghausen (Nrdrh.-Westf.)

DR. SCHMITZ Rechtsanwalt

Können Sie nicht folgende Karikatur zeichnen? »Wiederaufnahme« Erdkugel -- Seibert ganz klein in Amtsrobe, die Arme zum Empfang von Praun sen. zum Himmel streckend.

Praun sen. mit Engelsflügeln wird unterwegs von einem Satelliten gefragt, wo er hinführe.

Praun sen.: Nach München. Ich wurde als Zeuge geladen, um bei Gericht Aussage zu machen, wer mich damals erschossen hat.

Frankfurt GEORGE PLAGGE

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