STEUERHINTERZIEHUNG Friede mit dem Fiskus
Die frühere Nr. 1 im Damentennis Steffi Graf hat einen Schlussstrich unter ihre Auseinandersetzung mit dem deutschen Fiskus gezogen. Nach jahrelangem Rechtsstreit nahm ihr Stuttgarter Anwalt Jörg Frick im Dezember eine Klage vor dem Finanzgericht Karlsruhe zurück. Graf hatte gegen mehrere Einkommensteuerbescheide des Finanzamts Schwetzingen Einspruch eingelegt. In den Bescheiden war die Behörde davon ausgegangen, dass die Graf-Firma Sunpark mit Sitz auf den Niederländischen Antillen dazu benutzt wurde, Steuern zu hinterziehen. Der Vater der Tennisspielerin, Peter Graf, war auch deshalb im Januar 1997 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Hintergrund der Klagerücknahme ist, dass die US-Finanzbehörden nach einem eigenen Prüfungsverfahren in der gleichen Affäre keine weiteren Steuern festsetzten. Deshalb habe sich Graf »wesentlich leichter mit dem deutschen Finanzamt arrangieren können«, so Frick. Rund 27 Millionen Mark musste die ehemalige Weltklasse-Sportlerin an den deutschen Fiskus nachzahlen. Frick: »Die Dinge sind insgesamt jetzt geregelt.«