LUFTHANSA Fröhliches Cockpit
Pünktlich drei Wochen vor den tollen Tagen flog dem Vorstand der Lufthansa in Köln durch die Post schriftliches Gespött ins Haus. Von der »Überzeugung des Unterzeichneten« war da die Rede, »daß die Wahl Kölns als Sitz eines Großunternehmens diesem nicht schon die Teilhabe am dortigen Humor gewährleistet«.
Verfasser solcher Anzüglichkeiten war der Wiesbadener Rechtsanwalt Rolf Dittmar, der vor dem Landgericht Wiesbaden mit den Prozeßjuristen der Lufthansa im Clinch ist. Mit einer Unterlassungs- und Schadensersatzklage will die offiziöse deutsche Luftlinie einer Dittmar-Mandantin, der Präsente-Firma »Harlekin-Geschenke GmbH«, fortan den Verkauf eines Aufklebers mit der Inschrift »Lusthansa« verbieten; sie stelle eine »Verballhornung des berühmten Namens 'Lufthansa'« dar und bedeute eine »unmittelbare Störung«.
»Harlekin«-Firmenchef Michael Berger, 39, betreibt in einer ausgedienten evangelischen Kirche im Wiesbadener Vorort Erbenheim eine Galerie für moderne Kunst ("Harlekin Art"), heckt im Gebäude nebenan Gag-Artikel für den Hausgebrauch aus und verkauft »Ideen-Kleber« und anderen Schnickschnack als »Nonsens mit Nutzeffekt« en gros an den Einzelhandel. Den in den Lufthansa-Traditionsfarben Gelb und Blau gehaltenen, mit zwei turtelnden Kranichen verzierten »Lusthansa«-Streifen brachte er vor einem Jahr, während der Fastnachtszeit, erst einmal schenkungsweise unter die Leute.
Unter dem Vorwand, sie seien von der Direktion zwecks Hebung des Betriebsklimas zu einer »Aktion fröhliches Cockpit« abbeordert, kleisterten rotbemützte Bodenhostessen vom »Special Service« die »Lusthansa«-Streifen aus Jux an Instrumententafeln und Türen mehrerer auf dem Flughafen-Vorfeld wartender Jumbos. Eines der Rotkäppchen hinterher: »Die Crews waren begeistert. Die Kleber wurden uns aus den Händen gerissen.«
Fliegendes und bodennahes Personal der Lufthansa rannte darauf dem Frankfurter Berger-Laden »Kunst & Kitsch« die Türen ein. Preis pro Aufkleber: 2,90 Mark. »Alle hatten ihren Spaß daran«, sagt der Ladeneigner. Und Günther Schweser, Geschäftsführer der Piloten- und Flugingenieursvereinigung »Cockpit« in Frankfurt, erklärt noch heute: »Da gibt's gar nicht genug davon.«
Ernst drohte es erst zu werden, als die Firma Harlekin Mitte September ein Schreiben der Lufthansa aus Köln erhielt. Durch den Vertrieb des gelbblauen »Lusthansa«-Klebers mit den »Vogelfiguren, ebenfalls in blauer Farbe und in eindeutiger Position«, monierten die Kölner Flugjuristen, habe sich das Unternehmen einer »schwerwiegenden Verunglimpfung und Lächerlichmachung unserer Gesellschaft schuldig gemacht«. Die Lufthansa forderte die Harlekin-Firma auf, »unverzüglich Herstellung und Verkauf des Aufklebers einzustellen«.
Das Pech jedoch wollte es, daß der in Frankfurt residierende Public-Relations-Manager der Lufthansa für Europa, Nicolas Iljine, zwischenzeitlich selber 200 Exemplare des Corpus delicti in Wiesbaden bestellt, zum Großhandelspreis bezogen und ordnungsgemäß bezahlt hatte. »Um so unverständlicher« fand Harlekin-Anwalt Dittmar deshalb das Ansinnen der Kölner Chef-Etage, die Aufkleber einzumotten, und lehnte die Forderung ab.
Darauf drehte der Lufthansa-Vorstand voll auf. PR-Mann Iljine habe zu seiner Beschaffungsaktion eine »Ermächtigung von verantwortlichen Vertretern« des Hauses nicht besessen, versicherte die Direktion und erhob in Wiesbaden Klage.
Nichts, was die Lufthansa-Anwälte an findigen Begründungen nicht parat hatten: »Vorsätzlich« und »sittenwidrig«, wetterten sie, sei in »das Namensrecht und in das Firmenschlagwort der Klägerin eingegriffen« worden, deren Firmenzeichen »eine der wenigen Weltmarken« sei, »die es gibt«. Kein Unternehmen brauche sich damit abzufinden, »daß sein Firmenname bzw. sein Firmenschlagwort in dieser Form 'abgewandelt' wird. Demzufolge hat das Landgericht Hamburg es auch einem Hersteller von Präservativen untersagt, die Bezeichnung 'Black & White' zu verwenden«.
»Lusthansa«-Hersteller Michael Berger blieb ganz gefaßt, als er derlei las: »Dabei verwende ich den Aufkleber doch weder zur Kennzeichnung meiner Firma noch als Warenzeichen für irgendeines meiner Produkte. Der Schriftzug 'Lusthansa' selbst ist doch die Ware.«
Harlekin-Anwalt Dittmar machte geltend, daß »geflügelte Scherzworte über alle größeren Luftfahrtgesellschaften im Umlauf« seien. Da steht »Alimafia« für »Alitalia«, für die »SAS« kursiert das Stichwort »Sex After Service«, die US-Linie »TWA« ist gar »The Worst of All« (die Schlimmste von allen). Bei der »Pakistan International Airlines« (PIA) können sich Spaßvögel das Zutreffendste aussuchen: »Perhaps I Arrive« ("Vielleicht komme ich an") oder »Please Inform Allah« ("Bitte, gebt Allah Bescheid").
Bei der größten inneramerikanischen Fluggesellschaft, »United Airlines«, geriet der Werbeslogan »Fly with United« ("Fliegt mit der Vereinigten") schon vor Jahren zu dem Schlagwort »Fly United« ("Fliegt vereinigt"). »United«-Aufkleber ebenso wie »United«-Postkarten mit der Abbildung zweier unkeuscher Vögel gibt es in den Staaten seit langem in Läden zu kaufen.
Dittmar tat den Richtern in Wiesbaden denn auch dar, daß »von all diesen Parodien die Bezeichnung 'Lusthansa' ... die harmloseste« sei »und im Gegensatz zu den negativen Aussagen über viele der anderen Gesellschaften positiv«.
Am Mittwoch blockte das Gericht zwar den Schadensersatzanspruch ab, nicht aber die Unterlassungsklage der Lufthansa: Klimbim-Fabrikant Berger soll den Aufkleber ab sofort nicht mehr herstellen und verbreiten. Jetzt geht die Firma »Harlekin« in die nächste Instanz, möglicherweise gleich in die Sprungrevision zum Bundesgerichtshof. Anwalt Dittmar: »Für die Lufthansa wird das ein Luftsprung, für uns ein Lustsprung.«