GANZ NORMAL
(Nr. 13/1971, Gerhard Mauz zum Bartsch-Prozeß)
Schön, daß Sie sich Straffälliger in humaner Weise annehmen. Aber: Wenn im Falle Bartsch die »Erziehung zum Sadismus« eine Mitschuld hat, warum lese ich dann keinen Protest gegen Horrorfilme in Kinos und im TV? Wie viele Jugendliche könnten ähnlich ungünstig beeinflußt werden? Warum nur sind Reformer in der Mehrzahl scheuklappenbewehrte Bürokraten, die nur von ihrem eigenen, geordneten Leben aus die Welt sehen, und nicht die, für die die Gesetze gemacht werden?
München BRUNHILDE BUDINSKY
Ihrem Kommentar zum Fall Jürgen Bartsch stellen Sie ein SPIEGEL-Zitat von 1967 voran: »Da wird er denn hocken ... und er wird immer scheußlichere Erfindungen seines verirrten Vorstellungsvermögens onanierend durchspielen.« Wer sagt denn, daß er das wirklich wird? Ist der Fall Bartsch wirklich so ungewöhnlich und psychoanalytisch so schwierig? Ich erinnere mich sehr gut, daß Ich im gleichen Alter, beginnend mit etwa 15 Jahren, die scheußlichsten sadistischen Phantasien hatte, die Ich nachts In meiner Vorstellung durchspielte und auf Papier zeichnete. Wer weiß, ob dies Phantasien geblieben wären, wenn ich nicht wohlbehütet in familiärer Liebe aufgewachsen wäre. Mit fortschreitender pubertärer Entwicklung haben diese Phantasien völlig aufgehört, und ich bin heute kein Gewohnheitsverbrecher, sondern ein respektabler, stockbürgerlicher Akademiker. Jürgen Bartsch wird nun eingeredet, er sei, wenn schon nicht ein gewöhnlicher grausamer Verbrecher, dann doch eben biologisch unrettbar verloren und könne als Mensch nur weiter existieren, wenn durch einen operativen Eingriff in das Gehirn sein Sexualtrieb ausgelöscht würde. Ich bin überzeugt, daß die Verbrechen von Bartsch die Folge des Zusammentreffens unglücklicher Umstände waren, die es ihm ermöglichten, sadistische Triebe auszuleben, die mehr oder weniger ausgeprägt eine Begleiterscheinung der erwachenden Sexualität bei allen Menschen (oder Männern) sind, die aber durch Erziehung und sozialen Schutz bewältigt werden und sich ohnehin von allein verlieren. Er gehört weder ins Zuchthaus noch in eine Heil- und Pflegeanstalt, sondern behutsam In das Leben zurückgeführt. Andernfalls würde zusätzlich zu den Leben der Kinder, die Bartsch »auf dem Gewissen hat«, auch noch unnötigerweise das von Bartsch zerstört. Und das hätte dann die deutsche Rechtsprechung auf dem Gewissen.
Heidelberg FRIEDRICH S.
Im ersten Bartsch-Prozeß hat Pater Pütz bereits zugegeben, Jürgen Bartsch (wörtlich) »mit in sein Bett genommen zu haben, um ihn zu wärmen, weil dieser eine fieberhafte Erkältung hatte«. Hat sich Pater Pütz des Meineids schuldig gemacht? Er hat alles unter Eid abgestritten und ist bis heute noch Erzieher im Don-Bosco-Heim -- wie lange noch?
Düsseldorf MARGARETE v. POSSANNER
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