BEAMTE Gefährliche Geneigtheit
Jahr für Jahr beschaffte der Großbetriebsprüfer des Frankfurter Finanzamtes V für den Fiskus zig Millionen Mark. Reinhard Henkel gehörte zu den effektivsten Beamten des Landes Hessen.
Im September 1999 war er plötzlich weg: Henkel hatte gekündigt und war ausgerechnet in die Zentrale der Commerzbank gewechselt, die er jahrelang überprüft hatte.
Henkels oberster Dienstherr, der hessische CDU-Finanzminister Karlheinz Weimar, 50, wurde über den gravierenden Verlust durch seine Mitarbeiter nicht einmal informiert. Als der Christdemokrat von dem spektakulären Seitenwechsel schließlich doch noch erfuhr, war es zu spät. »Die öffentliche Verwaltung sieht da nicht gut aus«, rügte der Minister.
Um den Brain-Drain zu stoppen, will Weimar nun über den Bundesrat das Beamtenrecht in einem wichtigen Punkt renovieren: Wie in der Wirtschaft soll es in Zukunft für ausscheidende Beamte eine Art Konkurrenzklausel geben.
Bislang können Beamte, die aus dem aktiven Dienst aussteigen, ohne Einschränkung jeden Job annehmen. Ausnahme: Treten sie in den Ruhestand, gilt für sie in bestimmten Fällen eine Wartefrist von bis zu fünf Jahren.
Der Aderlass kommt den Steuerzahler teuer zu stehen. In die Ausbildung seiner Bediensteten investiert er in der Regel jeweils mehrere hunderttausend Mark. Wechselt ein Mitarbeiter in die Wirtschaft, muss ihn der Staat nachversichern.
In den vergangenen fünf Jahren verließen nach Schätzungen des Deutschen Beamtenbundes (DBB) mehrere tausend hoch qualifizierte Beamte den Öffentlichen Dienst. »Die Ministerien lassen darüber keine Erhebungen erstellen, weil sie mit der Realität nicht konfrontiert werden wollen«, sagt DBB-Chef Erhard Geyer.
Außer Finanzbeamten wandern Richter und Staatsanwälte ab. Häufig wechseln auch Staatsdiener, die - etwa in Baudezernaten oder bei der Bundeswehr - für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständig waren. »Wenn das dreifache Gehalt geboten wird, beginnt das Nachdenken, ob der sichere Arbeitsplatz aufgegeben werden soll«, sagt Dieter Ondracek, Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft.
Die neuen Arbeitgeber erwarten sich häufig einen Wettbewerbsvorteil, wenn sie Staatsangestellte aus dem Dienst herauskaufen. Manch einer hofft, die Insider-Kenntnisse über laufende oder geplante Beschaffungsvorhaben und gute Kontakte zu Sachbearbeitern gleich mitzuerwerben.
»Schwer wiegende Risiken« für den Öffentlichen Dienst befürchtet Hessens Regierung, wenn die geltenden rechtlichen Vorschriften nicht modifiziert werden. Schon die Anbahnungsgespräche während der aktiven Dienstzeit brächten die »konkrete Gefahr« mit sich, dass öffentliche Interessen denen des künftigen Brotherrn untergeordnet werden.
Wechselbereite Amtsträger könnten zudem versucht sein, Pflichten zu vernachlässigen, um ihre Karrierechancen bei potenziellen Arbeitgebern zu verbessern - durch eine »ähnliche Geneigtheitshaltung, wie sie aus Korruptionsfällen bekannt ist«, heißt es in einem internen Positionspapier.
Um solchen Gefahren besser begegnen zu können, müsse, so Weimar, das Beamtenrechtsrahmengesetz ergänzt werden.
Künftig sollen Beamte einen Wechsel dann anzeigen, wenn die neue Beschäftigung mit einer früheren Tätigkeit in den vergangenen fünf Jahren in Zusammenhang steht. Ist zu befürchten, dass dienstliche Interessen beeinträchtigt werden, kann die neue Erwerbstätigkeit bis zu drei Jahren ganz oder teilweise untersagt werden.
Bei einem Verstoß gegen die Anzeigepflicht will Weimar ein saftiges Bußgeld verhängen lassen - bis zur Höhe von 24 Monatsgehältern im neuen Job.
Für seinen Vorstoß sieht der Politiker gute Chancen. Schon 1978 gab es eine ähnliche, allerdings noch schärfere Initiative der damaligen SPD-geführten Bundesregierung. Der Vorschlag scheiterte an den unionsdominierten Bundesländern.
Auch Weimar glaubt, dass »der Austausch zwischen Verwaltung und Wirtschaft (und umgekehrt) im Prinzip positiv« sei. Interessenkollisionen müssten jedoch ausgeschlossen werden. Bei manchem Seitenwechsel frage er sich: »Was wird da eigentlich bezahlt?« So stieg ein früherer Sachgebietsleiter für die Konzernbetriebsprüfung der Deutschen Bank ausgerechnet bei einer Anwaltskanzlei ein, die auch den Geldkonzern beriet.
In den vergangenen zehn Jahren verlor der Fiskus allein in Hessen rund 1000 Mitarbeiter. Henkel beispielsweise gehörte zum gehobenen Dienst, dem Rückgrat der Finanzverwaltung. Dennoch ist für seinesgleichen die Besoldungsgruppe A 13 (Oberamtsrat, rund 95 000 Mark Jahresgehalt) fast immer die Endstation der Karriere. »Die beruflichen Perspektiven sind mittlerweile dermaßen schlecht, dass jegliche Motivation am Boden liegt«, klagt Geyer vom DBB.
10 bis 15 Jahre warten qualifizierte Mitarbeiter oft auf eine Beförderung. »Die Leute werden billig abgespeist«, schimpft Steuergewerkschafter Ondracek.
Dass die Motivation angesichts der geringen Aufstiegschancen oft schwach ist, räumt auch Weimar ein. »Ich kann denen aber nicht mehr geben«, sagt er, »weil das Beamtenrecht uns daran hindert.«
Der einstige hessische Regierungsrat der Finanzbehörde Josef Hillenbrand, heute als Rechtsanwalt in Frankfurt tätig, hält die Rechtslage für fatal. »Jeder qualifizierte Steuerfahnder oder Betriebsprüfer müsste mindestens 200 000 Mark Jahresgehalt erhalten«, fordert er: »Die sehen doch jeden Tag die Zahlen der Gegenseite.« FELIX KURZ
* Durchsuchung der WestLB in Düsseldorf 1996.