GEHLEN
(Nr. 39/1954, Deutschland, und Nr. 41/1954, Briefe)
SPIEGEL-Leser Dieter Kersten spricht in seinem Gehlen-Brief (Seite 42 Ihrer Ausgabe vom 6. Oktober) von einer »Eroberung Norwegens«. Diese Bezeichnung dient weder der Völkerverständigung noch ist sie dem Sinne nach zutreffend. Auch unsere früheren Kriegsherren sprachen nur von einer »Besetzung« Norwegens.
Göttingen
Hans Nicolaus stud. geol.
Nicht der Artikel Gehlen hat mich als dänischer Leser Ihrer Wochenzeitschrift aufgeregt, sondern der Leserbrief des Herrn Kersten ... Sonst danke ich Ihrer Zeitschrift, die mir oft bei Diskussionen dazu geholfen hat, Beispiele und Zitate zu geben, die meine Auffassung: »Die Deutschen sind nicht alle so«, unterstützt haben.
Kopenhagen
Fr. Schroeder
... Das steht gewiß jedem frei, sich nach dem Zusammenbruch seinen Lebensunterhalt zu verdienen, wo und wie er will. Gehlen hat das Glück gehabt, daß er es in einem Rahmen tut, der die Zustimmung jedenfalls des gegenwärtigen Bundeskanzlers sogar höchst persönlich hat. Würde er es im östlichen Rahmen tun, auch nur für eine deutsche Stelle, dann wäre er »Hochverräter«. Mich wundert, daß Sie die Frage nicht stellen, ob ein deutscher Offizier, dazu noch mit derartigen Aspirationen behaftet, wie es ein Mitglied des Großen Generalstabes sein muß, wenn er sich entschlossen hat, einmal derart für einen ausländischen Dienst gegen Geld zu arbeiten, noch überhaupt als Beamter in Frage kommen kann.
Dann: Sie stellen die Frage der Legalisierung. Das heißt, die Organisation Gehlen ist gegenwärtig illegal vom deutschen Standpunkt aus. Wir können zwar daran nichts ändern, es mag vielen von uns auch angenehm oder lieb oder nützlich erscheinen, aber wenn Gehlen mit wechselnder Nummer fährt, wenn seine Filialen existieren, bei Nacht und Nebel verschwinden, bedenken Sie: nach außen Geschäftsfirmen mit Telephonnummer, Buchhalter, vielleicht sogar Steuerzahlungen - Sie und ich dürften so etwas nicht tun, selbst wenn es keine Amerikaner gäbe, die darüber die schützende, weil zahlende und interessierte Hand hielten. Gehlen kann das nur, weil er sich außerhalb der sonst für die deutschen Bürger geltenden Existenzvorschriften gestellt hat. Aber wem hält dieser präsumptive Beamte Gehlen dann die Beamtentreue, wenn es einmal darauf ankommt? Darf man ihn und uns dieser Frage überhaupt aussetzen? ... Ist Gehlen, weil Offizier, Generalstäbler oder aus anderen Gründen für uns vertrauenswürdiger als Beamter oder überhaupt als Deutscher als die anderen Geheimdienstler höheren oder niederen Grades, z. B. als die ehemaligen SD- und Gestapobeamten, die Gehlen auch in seinen Diensten hat?
Solange Gehlen beim Amerikaner ist, ist er ein hors-loi. Was, wenn er deutscher Beamter wird? Er muß dann zwei Buchführungen führen, für das, was vorher war und was nachher kam. Und was, wenn das etwa nicht hundertprozentig die amerikanische Konzeption ist, was nachher kommt? Man sollte Gehlen und uns nicht einem solchen Dilemma aussetzen.
Sie haben selbst berichtet von dem - ich glaube - Wehnerschen Gedanken: Kein Deutscher betreibt mehr Geheimdienst-Tätigkeit, wegen der Zukunft. Wenn dann einer Geheimdienstdinge betreibt, würde es klar sein, daß er kein Deutscher ist. Das wäre zu schön. Aber wir sind wohl schon zu sehr verstrickt ...
München
Dr. Wolfgang Hartke