Gelder
In der Kontroverse zwischen dem bayrischen Landtagspräsidenten Dr. Alois Hundhammer und dem zurückgetretenen Justizminister Dr. Joseph ("Ochsensepp") Müller hat das Landesschiedsgericht »das Verhalten Dr. Müllers in bezug auf seine
Geldeinnahme von Dr. Ohrenstein mißbilligt und eine Verwarnung gemäß § 9 b der Schiedsordnung der CSU ausgesprochen«. Die Schatzmeister des CSU-Bezirksverbandes München haben die Ausgaben-Belege überprüft, die Dr. Müller im Auerbach-Ausschuß kurz vorgewiesen hatte. Es wurde festgestellt, daß Dr. Müller ausgegeben habe
* 47,6 Prozent der Gelder für Wahlen,
* 29 Prozent für die Junge Union,
* 4,7 Prozent für Propaganda,
* 4,1 Prozent für rassisch und politisch Verfolgte,
* 3,8 Prozent für Parteiorganisation,
* 3,5 Prozent für Informationsmaterial,
* 3,3 Prozent für Repräsentationskosten,
* 2,4 Prozent für soziale Leistungen und
* 1,4 Prozent für Büromaterial und Bürokosten.
Nur zwei Belege weisen Ausgaben über 1000 DM aus.
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Nach dem § 9 b hat das Landesschiedsgericht auch gegen Dr. Hundhammer eine Verwarnung ausgesprochen. Sein »Verhalten stellt einen Verstoß gegen die Parteidisziplin dar«, weil er
* »seit langem darauf ausgegangen ist, den Rücktritt des Justizministers Dr. Müller herbeizuführen;«
* »in dieser Sache mit außerhalb der Partei stehenden Personen Verbindung aufgenommen hat;«
* »an (den Landesvorsitzenden) Ehard persönlich gerichtete Briefe, die Material gegen Dr. Müller enthielten, der Öffentlichkeit bekanntgemacht hat;«
* »unzulässige Kritik an den Maßnahmen des Landesvorsitzenden in der Angelegenheit Dr. Müller geübt hat.«
»Nach dem Ergebnis der Verhandlung hat das Landesschiedsgericht festgestellt, daß die politischen und persönlichen Gegensätze zwischen Dr. Hundhammer und Dr. Müller eine ernste Belastung des inneren Friedens der Partei bedeuten. Zur Gewährleistung der gebotenen Einheit und der freudigen Mitarbeit aller Parteifreunde wird unter Hinweis auf die ernsten Folgen
einer Nichtbeachtung die Erwartung ausgesprochen, daß jegliche persönlichen Angriffe in Zukunft unterlassen werden.«