GENERALE
In politisch interessierten Kreisen Bonns zirkuliert zur Zeit ein Artikel, den der ehemalige Panzergeneral und DP-Bundestagsabgeordnete Hasso von Manteuffel anläßlich der Diskussion um den früheren Feldmarschall Ferdinand Schörner in der »Welt am Sonntag« veröffentlicht hatte. Manteuffel schrieb damals über Schörner, der später, weil er die Erschießung eines Kraftfahrers befohlen hatte, zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde: »Mir ist jedenfalls bis zur Einstellung der Feindseligkeiten kein einziger Fall in der Fronttruppe bekanntgeworden, in dem die Erzwingung des Gehorsams mit der Waffe notwendig gewesen wäre.« Und: »Herr Schörner berief sich ständig auf die Befehle seines Führers.« Vier Jahre später stand Manteuffel vor Gericht. Er wurde zu achtzehn Monaten Gefängnis verurteilt, weil er 1944 einen Soldaten ungerechtfertigt hatte erschießen lassen. Von Manteuffel berief sich dabei ständig auf einen Befehl seines Führers, den sogenannten »Führerbefehl Nr. 7«, wonach »jeder beherzte Mann« zur »Aufrechterhaltung von Disziplin und Ordnung... Ungehorsame auf der Stelle« erschießen lassen konnte.