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54, niedersächsischer Innenminister und Vorreiter in der Verwaltungsreform seines Landes, hat das Paragraphengestrüpp seiner Behörde um eine Verordnung erleichtert. Laut Runderlaß zur »Belohnung für die Bergung und Sicherung von Wasserleichen« aus dem Jahre 1964 erhält jeder, der einen Toten aus Nordsee oder Leine fischt, eine Gratifikation von 30 Mark. Wer zudem die »Wasserleiche oder Leichenteile« an Land sichert und »unverzüglich die Polizei benachrichtigt«, bekommt noch 10 Mark extra. Ab Januar werde die Regelung abgeschafft, so Glogowski. Der Verwaltungsaufwand zur Auszahlung übersteige die Belohnung bei weitem.