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JUSTIZ Gesetz ist Gesetz

Auf dem Umweg über die Karibik wollten die Franzosen zwei Entführer nach Holland abschieben. Doch die verschleierte Auslieferung endete als Gaunerkomödie. *
• aus DER SPIEGEL 10/1986
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Daß die französische Justiz zwei schweren Jungs auf Staatskosten nicht einen Urlaub in der Karibik finanziert, nur weil sie daheim in Paris nichts mit ihnen anzufangen weiß, das hätte Cor van Hout und Willem Holleeder der gesunde Menschenverstand sagen müssen. Aber nach anderthalb Jahren Auslieferungshaft im berüchtigten Pariser Sante-Gefängnis und weiteren zwei Monaten Hausarrest in muffigen Vorstadthotels war ihr Verstand ziemlich abgewirtschaftet.

Im übrigen sind Cor und Willem »twee jongens van de gestampte pot«, wie es in ihrer niederländischen Heimat heißt, zwei ganz einfache Burschen aus dem Volk. »Als ich hörte, daß sie uns nach Guadeloupe schicken wollten«, sagt Cor, »sprang ich vor Freude ein Loch in die Luft.« Dabei können die zwei Amsterdamer Jungs froh sein, daß sie heil nach Paris zurückgekommen sind.

Anlaß für die transatlantische Gaunerkomödie, in der nicht die Gauner, sondern die Justiz die komischste Rolle spielte, ist eine Lücke im niederländischfranzösischen Auslieferungsabkommen von 1895. Van Hout und Holleeder waren im Februar 1984 in Frankreich unter _(Nach ihrer Befreiung im November 1983. )

dem dringenden Verdacht festgenommen worden, im Vorjahr gemeinsam mit drei inzwischen abgeurteilten Komplizen den holländischen Biermagnaten Freddie Heineken und dessen Chauffeur Ab Doderer entführt und 35 Millionen Gulden (rund 30 Millionen Mark) Lösegeld erpreßt zu haben. Nach monatelangem Ringen hatte das höchste Verwaltungsgericht der Auslieferung der zwei Kidnapper in die Niederlande schließlich zugestimmt, allerdings unter der Bedingung, daß sie in Amsterdam nicht wegen Entführung, sondern wegen »schriftlicher Bedrohung« vor Gericht gestellt würden.

Das war den Amsterdamer Staatsanwälten zuwenig. Weil die Auslieferungshaft in Paris hätte angerechnet werden müssen, wären van Hout und Holleeder mit ein paar Monaten Reststrafe davongekommen. Den Haag zog das Ersuchen daraufhin zurück.

Damit entfiel auch der Haftgrund. Die zwei Emigranten wurden aus der Sante entlassen, sollten sich aber im Hotel »Le Campanile« in Beauvais bei Paris zur Verfügung halten.

Zur Verfügung wofür? Niemand wollte sie haben. Für die französische Justiz stand fest: Sie müssen zurück nach Holland. Man hätte sie in ein Flugzeug nach Amsterdam setzen können. Aber das wäre völkerrechtswidrig gewesen, und wegen eines ganz ähnlichen Falles war Paris erst kürzlich vor dem Europäischen Gerichtshof angeklagt worden.

Deshalb wurde der Umweg über die Karibik beschlossen. Die verschleierte Auslieferung sollte auf Saint-Martin - niederländisch Sint Maarten - stattfinden, einer der Inseln über dem Winde, die sich dadurch auszeichnet, daß dort Frankreich und die Niederlande eine gemeinsame Grenze haben. Die zwei Entführer sollten nach Guadeloupe gebracht und von dort nach Saint-Martin weitergeflogen werden. Weil der Flughafen auf holländischem Gebiet liegt, hätten die Niederländer sie dort festnehmen und den Franzosen die lästige Pflicht der Legalität abnehmen können. Doch es kam anders.

Van Hout und Holleeder wurden am 14. Februar in Pointe-a-Pitre auf Guadeloupe planmäßig umgeladen. Nachmittags landeten sie in Begleitung von vier Kriminalbeamten auf der Nachbarinsel Saint-Barthelemy, von wo sie tags drauf nach Saint-Martin weiterfliegen sollten.

Auf Saint-Barthelemy lief der Plan aus dem Ruder. Der örtliche Korrespondent von Agence France-Press bekam Wind von dem Coup. Ein paar Stunden später war die Nachricht rund. Tenor: Die französische Regierung mißbraucht das unschuldige Karibik-Paradies als Abladeplatz für zwielichtiges Volk.

Weil auf den Antillen wie überall in Frankreich Mitte März gewählt wird, schalteten sich auch gleich die Politiker ein. Bereits am Nachmittag lief in Saint-Barthelemy die erste Demo. Van Hout und Holleeder mußten vor einer empörten Menge in eine Polizeistation flüchten.

An Weiterflug war nicht zu denken, weil auch Lokalpolitiker auf Saint-Martin gleichfalls mobilzumachen begannen. Der Bürgermeister von Saint-Martin telegraphierte lakonisch: »Wir wollen diese Typen nicht haben.«

Inspektor Derk Bito von der niederländischen Inselpolizei, der vorab von der Ankunft der Ganoven informiert worden war, wartete am »Prinses Juliana Luchthaven« vergebens auf seine Klientel. Was er nicht wissen konnte: Um die Situation zu retten, hatte Unterpräfekt Jean-Pierre Hubert die Holländer kurzentschlossen in sein privates Motorboot geladen und heimlich am Strand von Saint-Martin angelandet.

Inzwischen hatte die Affäre die nächsthöhere politische Etage erreicht. Die Opposition deckte das Innenministerium in Paris mit Protesttelegrammen ein. Gaullisten-Chef Jacques Chirac sagte unter viel PR-Getöse seinen bevorstehenden Besuch auf Saint-Martin ab. Unterpräfekt Hubert blieb nichts anderes übrig, als die heiße Fracht wieder nach Guadeloupe zurückzuschaffen.

Um Dampf aus der Affäre herauszulassen, brachte Jean-Pierre Hubert die zwei ungeliebten Gäste erst mal in einem abgelegenen kleinen Familienhotel bei Pointe-a-Pitre unter. Doch die Opposition gab keine Ruhe. Unabhängigkeitspartei

und Gaullisten, die sonst wenig miteinander gemein haben, heizten tüchtig ein. »Der Verzicht der sozialistischen Regierung auf ihre Verantwortlichkeit«, tönte Chirac, müsse »von allen verurteilt werden, die den Staat, die Demokratie und die Republik respektieren«. Zwei Tage später gab die Justiz resigniert auf. Van Hout und Holleeder wurden in einem Wagen mit verhängten Fenstern zum Flughafen gebracht und an Bord von Air-France-Flug AF 239 nach Orly zurückflogen.

Nun logieren die »zwei Superschelme aus Amsterdam« (so das Nachrichtenmagazin »Elseviers") im Hotel Ibis in Evry bei Paris - natürlich wieder auf Staatskosten.

Doch die Gerechtigkeit hat noch eine letzte Chance. Freddie Heineken hat geschworen, daß er die Gangster, die ihn und Ab Doderer tagelang bei winterlichen Temperaturen in einem Wellblechschuppen gefangengehalten haben, nicht ungeschoren lassen wird. Außerdem will er die neun Millionen Gulden Restlösegeld wiederhaben, deren Verbleib noch ungeklärt ist. Eine private Greifertruppe soll die Flüchtlinge so lange hetzen, bis sie freiwillig aufgeben.

Die Gejagten würden am liebsten zu den Bedingungen des alten Auslieferungsvertrages in die Heimat zurückkehren. Sie verlassen sich ganz auf das gesunde Rechtsempfinden ihrer Gastgeber. »Wet is wet, en zo is het goed«, sagt Cor van Hout. Sinngemäß: Gesetz ist Gesetz, und so muß es bleiben. Doch so denkt Cor erst neuerdings.

Nach ihrer Befreiung im November 1983.

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