Gestochen und geritzt - DER SPIEGEL
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RECHT Gestochen und geritzt

Ärzte, die ihre Patienten heimlich auf Aids testen, müssen künftig mit Freiheitsstrafen rechnen. *
• aus DER SPIEGEL 35/1987
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Der Zahnarzt konnte dem jungen Mann nicht mehr helfen, Parodontose und Pilzbefall im Mund waren schon zu weit fortgeschritten. Der Patient aus Berlin wurde an die Zahnklinik der Freien Universität überwiesen.

Dem Professor dort genügte ein Blick, sein Verdacht: Aids. Mit dem Patienten sprach er darüber kein Wort. Er wolle, so beschied er ihn, erst mal sein Blut untersuchen, dann werde man weitersehen. Der Kranke hatte nichts gegen den Stich in die Vene.

Die Order des Professors an das Institut für Virologie im Klinikum Steglitz fiel knapp aus. Eine differenzierte Blutuntersuchung auf mögliche andere Infektionen, wie bei einem solchen Krankheitsbild üblich, hielt er gar nicht mehr für erforderlich - nur auf HIV-Antikörper sei das Blut des jungen Mannes zu testen. Das Resultat bestätigte den Verdacht: positiv.

Als es dann auch der Patient erfuhr, sah er sich hintergangen. Gegen einen Aids-Test hätte er sich zur Wehr gesetzt. Den Professor zeigte er wegen gefährlicher Körperverletzung an.

Zwei Ärzte der Mainzer Uni-Kliniken flogen auf, nachdem sie Ende Januar einen Patienten, der mit Malaria-Verdacht eingeliefert worden war, ohne sein Wissen und ohne Einwilligung auf Aids getestet hatten. Auch gegen sie wurde Strafanzeige erstattet.

Täglich hundertfach, so schätzen Aids-Experten, wird in vielen Arztpraxen, Provinzkliniken und Uni-Krankenhäusern getestet. Der scheinbar banale Eingriff hat Mediziner ebenso verunsichert wie Juristen und eine breite Diskussion über Grundfragen beider Wissenschaften ausgelöst. »Die Medizin«, weiß Hans Jäger, Leiter der Arbeitsgruppe Aids im Krankenhaus München-Schwabing, »verfügt derzeit über keine ethisch-rechtlich brisantere Untersuchung als den HIV-Antikörpertest. »

Oft sind es diffuse Ängste vor einer Ansteckung mit dem tödlichen Virus in der Arztpraxis, im Labor oder am Krankenbett, die Ärzte zu den heimlichen Tests treiben. Doch dort ist die Ansteckungsgefahr in Wahrheit gering. Daß sie noch immer weit überschätzt wird, belegt vor allem, wie unzureichend die Kenntnis von den Übertragungswegen des Aids-Virus selbst beim medizinischen Personal ist. Sofern die ohnehin strengen Hygiene-Vorschriften gewissenhaft eingehalten werden, ist das Ansteckungsrisiko praktisch Null.

Hysterische Reaktionen lösten im Mai in Amerika Berichte über drei Krankenschwestern aus, die sich angeblich bei bloßem Kontakt ihrer Haut mit Aids infiziert hatten. Später stellte sich heraus, daß zwei der Krankenschwestern an wunder Haut litten und sich nicht gegen den Blutkontakt geschützt hatten. Der dritten war, weil sie keinerlei Vorkehrung getroffen hatte, virushaltiges Blut in den Mund gespritzt.

Das US-Center for Disease Control untersuchte die Fälle von mehr als tausend Ärzten, Pflegern und Schwestern, die sich mit HIV-infizierten Nadeln gestochen und geritzt oder infiziertes Blut versehentlich in eigene offene Wunden gewischt hatten. Resultat der Studie: Ein einziger Aids-Test fiel positiv aus.

Viele Virologen und Epidemiologen treibt nicht so sehr die Angst vor der eigenen Ansteckung zu ihrer Forderung, möglichst große Teile der Bevölkerung auf Aids zu testen. Sie wollen damit vor allem einen besseren Überblick über die tatsächliche Ausbreitung der Seuche gewinnen und hoffen überdies, daß viele Patienten, die durch den Test von ihrer Krankheit erfahren, sich künftig verantwortungsbewußt verhalten.

So verständlich die verschiedenen Positionen von Praktikern, Wissenschaftlern und manchen Gesundheitspolitikern auch erscheinen, so offenkundig lassen sie die Situation der Betroffenen außer acht.

Wem heute mitgeteilt wird, daß er HIV-positiv ist, wird nicht nur jäh der Tatsache konfrontiert, daß ihm nicht zu helfen ist und er in einigen Jahren qualvoll sterben muß. Solange der Patient nicht mit letzter Gewißheit davon ausgehen kann, daß sein Testresultat auch wirklich geheim bleibt, steht ihm zudem erst mal eine Art bürgerlicher Tod auf Raten bevor.

Test-Positive haben mit Ablehnung bei Angehörigen, Freunden und Bekannten zu rechnen. Sie müssen um Arbeitsplatz, Wohnung und Versicherungsschutz fürchten. Angstneurosen, Depressionen und zunehmende Selbstmord-Gefährdung bestimmen den Alltag. »Bis zu fünfzig Prozent positiv Getesteter werden

psychiatrisch behandlungsbedürftig«, weiß Rolf Rosenbrock, Aids-Experte am Berliner Wissenschaftszentrum.

Im Widerstreit zwischen gesellschaftlichen Bedürfnissen und individuell gebotener Rücksicht setzt sich inzwischen die Erkenntnis durch: kein HIV-Test ohne vorherige Aufklärung und Einwilligung des Betroffenen. Bundesanwalt Manfred Bruns argumentierte als Sachverständiger für die »Enquetekommission Aids« des Bundestages: »HIV-Antikörpertests sind ohne eingehende Beratung der Betroffenen vor und nach dem Test medizinisch nicht vertretbar. Vor dem Test müssen sich die Ärzte vergewissern, ob die Betroffenen einem positiven Testergebnis gewachsen sind und ob sie Angehörige, Freunde oder Gruppen haben, die ihnen helfen und sie stützen können.«

Jeder Test ohne vorherige ausführliche Beratung und ohne Zustimmung des Patienten ist nach Ansicht des Bundesanwalts zudem »rechtswidrig. Das gilt auch für routinemäßige Tests vor Operationen, bei Einstellungsuntersuchungen und bei Rehabilitationsmaßnahmen sowie bei Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen. Daran ändern auch formularmäßige Einwilligungen der Betroffenen nichts, wenn sie vorher nicht aufgeklärt und beraten worden sind«.

Die in der Öffentlichkeit bekanntgewordenen Fälle aus Berlin und Mainz dürften zur Folge haben, daß es bald keine heimlichen Aids-Tests mehr gibt. Zwar stellte die Staatsanwaltschaft beim Berliner Kammergericht das Ermittlungsverfahren gegen den Zahnkliniker ein - aber letztlich nur, weil die Rechtslage zum Zeitpunkt des Vorfalls, im Oktober 1986, »als noch ungeklärt gelten« konnte.

Damals, so die Anklagebehörde, »fehlten die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen, anhand deren sich der Beschuldigte Kenntnis und Gewißheit von der Notwendigkeit einer ausdrücklichen Patienteneinwilligung in den Aids-Test hätte verschaffen können und müssen«. Nur deshalb sei dem Professor »weder eine Verletzung seiner Aufklärungspflicht noch ein Unrechtsbewußtsein nachweisbar« gewesen.

Mit ähnlicher Begründung stellte Werner Hempler, Leitender Oberstaatsanwalt in Mainz, letzte Woche auch das Ermittlungsverfahren gegen die Mainzer Ärzte ein. Spätestens seit Juni 1987 könne sich aber kein Mediziner mehr mit einer angeblich unklaren Rechtslage herausreden. Aufklärung und Zustimmung der Patienten zum Test seien notwendig, weil - so der Oberstaatsanwalt - »allein schon die Anordnung einer Blutentnahme zum Zwecke eines Aids-Tests für den Betroffenen von einschneidender Bedeutung« sei; bereits dadurch werde er »dem Odium ausgesetzt, zu den Risikogruppen wie Drogenabhängigen, Homosexuellen

und Prostituierten gezählt zu werden«.

Daß die Blutentnahme ein medizinischer Eingriff ist, war juristisch schon vorher unbestritten. Festgelegt aber ist in den ausführlichen Begründungen der Berliner und Mainzer Staatsanwälte für künftige Fälle, daß wegen der möglichen Tragweite des Resultats an das Aufklärungsgespräch zwischen Arzt und Patient hohe Anforderungen gestellt werden müssen.

Die Berliner Staatsanwaltschaft begründet das vor allem mit den psychosozialen Folgen für untersuchte HIV-Positive. Sie verweist auf die »völlige Veränderung der Persönlichkeitsstruktur des Patienten, die mit einer hohen Rate infolge ausgelöster Angstzustände und eintretender Suizidgefährdung zum völligen Verlust des Gesundungs- und Lebenswillens« führen könne. Die Generalstaatsanwälte in Frankfurt, Koblenz und München haben diese Rechtsauffassung bestätigt: Wer als Arzt seinen Patienten nicht gründlich aufklärt und die - erst nach solcher Aufklärung wirksame - Einwilligung zum Test erhält, macht sich schuldig und kann wegen Körperverletzung mit Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Inzwischen setzen auch Aufsichtsorgane und Verbände die Mediziner unter Druck, die heimlichen Aids-Tests einzustellen. Ellis Huber, Präsident der Berliner Ärztekammer, droht den Ärzten sogar mit Entzug der Approbation (siehe Interview).

Die Deutsche Aids-Hilfe will möglichst alle heimlichen Tester vor den Strafrichter bringen. »Wenn jemand«, so heißt es in einer Aufklärungsschrift, »ohne seine ausdrückliche, freiwillig erteilte Zustimmung getestet wurde, sollte das den Aids-Hilfen (auch anonym) mitgeteilt werden, um dagegen vorgehen zu können.«

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