»Gewisse Laschheit«
Christian Kropp hat wieder zugeschlagen. Es ist Mittwoch vergangener Woche im thüringischen Sondershausen. Während Hessens Ministerpräsident Roland Koch allerorts seinen harten Kurs in Sachen Jugendkriminalität wortreich verteidigt, greift Kropp schon mal durch. Vor dem Amtsrichter sitzt ein 17-Jähriger, der einem Jugendlichen im Bus per Kopfstoß das Nasenbein gebrochen hat. Der junge Mann ist für die Polizei ein unbeschriebenes Blatt, halbwegs geständig und Ersttäter. Bei Richter Kropp ist er mit seiner unschönen Attacke jedoch grundsätzlich an der falschen Adresse: »Zwei Wochen Jugendarrest«, lautet das Urteil. Sofort Wegsperren statt Bewährung: »Am Anfang einer kriminellen Karriere brauchen wir Härte, nicht am Ende.«
Jugendrichter Kropp ist berühmt für seine Urteile. Notorische Schulschwänzer schickte er schon mal in den Arrest, einen rechten Fußballfan zwang er, Joachim Fests Hitler-Biografie zu lesen, ein anderer Nazi-Jünger musste 300 Arbeitsstunden in einem Aussiedlerheim ableisten, und einen jungen Tierquäler schickte er für unglaubliche 750 Arbeitsstunden in jenes Tierheim, in welches das malträtierte Frettchen eingeliefert wurde.
»Die Jugendlichen müssen mich nicht mögen«, versichert der 44-Jährige in seinem Dienstzimmer im Dachgeschoss des Amtsgerichts. Hinten links in der Ecke steht ein Baseballschläger, auf dem Schreibtisch liegt ein Gartenzwerg auf dem Bauch, im blutigen Rücken steckt des Richters Kugelschreiber. Kropp mag es gern martialisch. Für den Boulevard ist er in Anlehnung an den Hamburger Ronald Barnabas Schill längst »der Richter Gnadenlos von Thüringen«.
Tatsächlich hält der Mann nicht viel von Kuscheljustiz. Früher seien oft Mütter mit kleinen Kindern halbtags auf Jugendrichterstellen gesetzt worden, weil diese am ehesten Verständnis für die Probleme Heranwachsender hätten. Kropp hat keine Kinder - und der Gang zum Richter, davon ist der Hesse zutiefst überzeugt, müsse für die Delinquenten vor allem eins sein: unangenehm.
Sitzt Kochs Vorzeigerichter also in Thüringen? Weit gefehlt. Denn von Gesetzesänderungen nach CDU-Muster hält Jugendrichter Kropp nicht viel. Die Innenminister der Union überschlagen sich in diesen Tagen förmlich mit neuen Ideen im Kampf gegen Jugendgewalt: schon mit zwölf Jahren sollten Kinder künftig strafmündig sein, eine Intensivtäterdatei wird bundesweit gefordert, ein Handy-Verbot für junge Straftäter und die Auflösung von Jugendcliquen.
Dem Thüringer Richter geht das zu weit. Sicher könne man über Fahrverbote für straffällige Jugendliche nachdenken, auch eine neue Höchststrafe von 15 Jahren sei denkbar. Doch vor allem müsse der vorhandene Strafrahmen von den Kollegen ausgenutzt werden: »Da gibt es eine gewisse Laschheit, die wohl auf den 68er-Erziehungsgedanken zurückzuführen ist.« Auf kreative Urteile werde aus Angst vor Rechtsmitteln häufig verzichtet, selbst an Landgerichten macht Kropp inzwischen ein eigentümliches »Freizeitverhalten« aus: kurze, gefällige Urteile, weil die dem Richter Zeit und Nerven sparten.
Das sehen nicht alle Juristen so. Viele fühlen sich von der Politik im Stich gelassen. Dem Wahlkämpfer Koch halten sie vor, er habe 2003 immerhin 120 Richter- und Staatsanwaltsstellen gestrichen. Bis heute fehlten der hessischen Justiz mindestens 130 Stellen. Über vier Monate dauert es im Schnitt in Kochs Bundesland, bis ein Jugendstrafverfahren vor dem Amtsgericht abgeschlossen ist - es sind die längsten Verfahrenszeiten der gesamten Republik. Mitunter beklagen Richter, sie hätten gerade neun Minuten Zeit, über einen Schulschwänzer zu urteilen. 40 Minuten blieben für einen normalen Fall, Schreiben des Urteils inklusive.
Und die Richter bekommen immer mehr Fälle auf den Tisch. »Wie ein Hamster im Laufrad« fühle er sich, beschreibt ein Jugendrichter aus Sachsen-Anhalt seine Situation. Selbst die Urteile gerieten inzwischen zunehmend zur Persiflage: bis zu sechs Monate vergingen, bis ein Platz in der Arrestanstalt frei sei. In den Ferien würden die Einrichtungen schon mal ganz geschlossen - wegen Personalmangel.
Die Rahmenbedingungen sind schwierig. Doch die Weise, in der Christian Kropp ihnen begegnet, macht den Richter in Juristenkreisen zum Außenseiter. Experten halten seine Vorstöße für überzogen, für schwer umsetzbar. So hat selbst Kropp am Ende Zweifel, ob der Neonazi wirklich selbst die geforderte Zusammenfassung zur Hitler-Biografie geschrieben hat - oder ob er professionelle Hilfe in Anspruch nahm. Kollegen verübeln dem Richter auch die öffentliche Aufregung, die seine Urteile regelmäßig verursachen. Das Fernsehen sendete Sonderberichte, türkische und amerikanische Zeitungen interessierten sich für das kleine Amtsgericht in der Provinz. Zwei Casting-Agenturen fragten bei Kropp an, ob er nicht als Jugendrichter im Fernsehen sein Geld verdienen wolle.
Indes fühlt sich Kropp wohl in seiner Rolle als Jugendschreck von Sondershausen. 80 Prozent seiner Klienten sehe er nie wieder, sagt der Jurist nicht ohne Stolz. Und der Rest sei ohnehin rettungslos verloren. Denn letztlich müssten sich auch Jugendrichter damit abfinden, dass ein Teil der Jugendlichen »nicht sozialisierungs- oder erziehungsfähig ist«. Die gehörten dann »einfach weggeschlossen«. STEFFEN WINTER