Gottesacker oder Kleingarten? - DER SPIEGEL
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FRIEDHOF / NEUORDNUNG Gottesacker oder Kleingarten?

• aus DER SPIEGEL 20/1954
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

In seiner großen Zeitanalyse »Verlust der Mitte« schrieb Kunsthistoriker Hans Sedlmayr 1948: »Die Mißachtung des Menschen kommt nirgends so drückend zum Ausdruck wie im Gesicht der Friedhöfe und der Bestattungsgebräuche moderner Großstädte, nirgends so kraß die absolute Kulturlosigkeit. Denn alle Kultur beruht im buchstäblichen Sinne auf dem Kult der Toten; ohne Achtung der Toten keine Achtung des Menschen.«

Sedlmayr und die anderen Kultur-Analytiker sollen nicht länger Anlaß zur Kritik haben. Eine moderne deutsche Großstadt, Frankfurt am Main, hat sich zu einer kosmetischen Operation ihrer Begräbnisstätten entschlossen. Die Frankfurter arbeiten zur Zeit an einer neuen Friedhofsordnung, die in zwei Monaten in Kraft tritt. Sie soll eine weitere Verschandelung der Friedhöfe verhindern und legt deshalb bis in die Einzelheiten fest, wie zukünftig die Grabstätten zu schmücken oder besser nicht zu schmücken sind.

Damit wollen die Frankfurter die Entwicklung des Friedhofs vom Kirchhof zur Massenbegräbnisstätte berücksichtigen, die genau so ein Sorgenpunkt der modernen Stadtplanung geworden ist wie etwa die Kanalisation oder die Verkehrsordnung. Als die Stadtverwaltung im Jahre 1828 den Hauptfriedhof an der Eckenheimer Landstraße mit schattigen Baumgruppen, Rasenflächen und Ruhebänken anlegte, vermerkte sie in ihrer ersten Friedhofsordnung unter anderem, daß das Spazierengehen auf der Friedhofsmauer verboten sei und daß genügend dichte Hecken die Tiere des Feldes, insbesondere Schweine, vom Gottesacker fernhalten müßten.

Solche Klauseln erscheinen den Friedhofsplanern heute als romantische Arabesken; der einstmals idyllische Gottesgarten, in dem die Bürger der Stadt zur Erinnerung an die Toten, aber auch zu ihrer eigenen Erholung nach Feierabend promenierten,

ist im Laufe der letzten 150 Jahre zu einer modernen Massengrabstätte angewachsen, durch Achsen straff in gleichmäßige Steinfelder mit Reihen-, Erbund Kindergräbern gegliedert*).

Die zwangsläufige Schematisierung der Grabkomplexe, die Notwendigkeit, den Leichnam gewissermaßen verwaltungstechnisch mit einzuplanen, hat nach Ansicht des Rechtsgutachters Dr. Otto Bachof, Ordinarius für öffentliches Recht an der Universität Erlangen, zur Folge, daß »Friedhöfe heute nicht mehr ausschließlich ... als Einrichtungen zur Befriedigung eines religiösen Bedürfnisses angesehen werden können, sondern im Zeitalter der Massenansammlungen Anlagen sind, die aus überwiegend gesundheitspolizeilichen Gründen notwendig sind und daher in den Aufgabenbereich staatlicher Tätigkeit fallen«.

Aus diesen und ähnlichen Gründen wollen die Frankfurter Friedhofsplaner nun den Geschmacksspielraum der Hinterbliebenen einengen und die in Tausende von verschiedenen Parzellen aufgeteilten Massenbegräbnisstätten wieder in harmonische und friedliche Totenlandschaften verwandeln, Vorbild sind ihnen die Anlagen des »Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge«, dessen Totenburgen oder Totenhaine sich mustergültig in die Landschaft einfügen.

»Um die feierliche Ruhe des Friedhofes wiederzugewinnen«, erstreben die Frankfurter eine Zurückführung der Tausende von unterschiedlichen Grabsteintypen auf ein paar wenige schlichte Formen. Sie möchten fünf vorgegebene Typen des Grabmals in festgelegten Normmaßen ausgeführt sehen:

* Das Wandgrabmal,

* der hochstehende Grabstein (Stele),

* die liegende Platte,

* das allseitige Mal (Säule) und

* das Kreuzgrabmal

*) Reihengräber werden nach einer polizeilich festgesetzten Verwesungszeit von 20 bis 30 Jahren für die nächsten Bestattungen umgepflügt; Erbgräber können auf 40 Jahre und mehr von den Familien gekauft werden. Bei einer Sterblichkeit von zur Zeit 9 bis 10 pro Mille werden in Frankfurt jährlich 6000 neue Gräber aushoben. sollen entweder in geschlossenen Gruppen desselben Typs zusammengefaßt oder aber in rhythmisch sich abwechselnden Reihen aufgestellt werden. Aber das sind nur Wünsche der Frankfurter Friedhofsplaner, die sich auch in der neuen Friedhofsordnung noch nicht als Vorschriften niedergeschlagen haben.

Durch Vorschrift verboten werden auf Frankfurts Friedhöfen ab Juni 1954

* auf Hochglanz polierte schwarz-schwedische Granite,

* das Ausmalen gemeißelter Grabinschriften mit Gold- oder Ölfarbe,

* Beton- oder Zementumrandungen der Grabstätten,

* Pappe und Kiessplitt auf den Grabwegen,

* das Aufstellen von Findlingen mit eingelegten Inschriftplatten aus anderem Material,

* die Verzierung von Grabstätten mit pathetisch-sentimentalen Figuren.

* die Verwendung von Material-Mischmasch an ein und demselben Grabmal.

Die Steinmetze aber sind verärgert. Auf einer Pressekonferenz in Frankfurt wünschte sich Fritz Hofmeister (Marmorund Granitwerk, Sandstrahlbläserei) als Sprecher des Steinmetz- und Bildhauerhandwerks die neuen Frankfurter Bestimmungen nicht allzu eng gefaßt und vor allem nicht als Muß-Vorschriften. Außerdem forderte er, daß das an der Friedhofsgestaltung beteiligte Gewerbe an den künftigen Planungen der Stadt Mitspracherecht erhalte.

Darauf haben sich die Stadtväter nicht eingelassen. Dem Tiefbau-Ausschuß, der für die Friedhöfe zuständigen Behörde, bleibt es überlassen, Vertreter des Gewerbes anzuhören; in seinen Entschlüssen ist er aber völlig frei.

Noch strenger als in Frankfurt sind die Vorschriften in Hannover. Dort hat das evangelische Landeskirchenamt schon 1951 Bestimmungen erlassen, die nach Meinung von Rechtsgutachter Otto Bachof teilweise über das rechtlich zulässige Maß hinausgehen. Um die handwerkliche Grabsteinfertigung zu forcieren, lehnt das Landeskirchenamt

die Serienherstellung von Grabmälern grundsätzlich ab. Ebenso verbietet es die Verwendung von Kunststeinen, »die als unechte Steine etwas vortäuschen wollen, was sie nicht sind«.

Im übrigen kann kein Grabmal ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kirchenvorstandes errichtet werden. Die Auftraggeber müssen in Hannover dem Landeskirchenamt - wie in Frankfurt der Stadtverwaltung - einen Vorentwurf im Maßstab 1:10 mit detaillierten Angaben über Größe, Form, Material, Beschriftung und ornamentalen Schmuck des Grabsteins einreichen, der nicht selten abgelehnt wird, wenn er sich »geschmacklich mit der Würde des Friedhofs nicht vereinbaren läßt«.

Dadurch soll verhindert werden, daß der Friedhof statt eines Gottesackers ein Sammelsurium kleiner Privatgärten ist. »Am deutlichsten zeigt sich der Verfall der modernen Friedhofskultur in den Abteilungen für Tote erster und zweiter Klasse«, behauptet der Vorsitzende der Düsseldorfer Arbeitsgemeinschaft für Friedhofsgestaltung, D. A. Meinardus. »Unsere Friedhöfe sind durchzogen von Hochmutsalleen, sie sind besetzt mit imposanten Millionenhügeln.«

Auch die »Friedhoffibel«, das kürzlich erschienene Standardwerk für entkitschte Friedhofsgestaltung*), entrüstet sich: »Die wirtschaftlich-soziale Rangordnung darf nicht so kraß in Erscheinung treten, daß geradezu eine Art von Vermögenssteuerveranlagung in Stein und Bronze daraus entsteht.«

Nach Auffassung verschiedener Friedhofs-Reformatoren sind die Steinmetze an der friedhöflichen Kleingärtnerei und monumentalistischen Kleinkunst nicht ganz unschuldig. Nur allzu bereitwillig entsprächen sie dem Wunsch der Hinterbliebenen, für den Toten »etwas Besonderes« zu erwerben. Gartenbaudirektor

*) Rudolf Pfister: »Die Friedhoffibel«, Verlag Georg D. W. Callwey, München. 160 Seiten, 14,50 Mark. Heyer in Frankfurt ist überzeugt, daß die deutschen Friedhöfe spätestens in einem Jahrzehnt den Gottesäckern in Italien und Frankreich gleichen würden, wenn man den Hinterbliebenen ihren Willen ließe: »Sie würden ein Panoptikum daraus machen mit Blechkruzifixen, Perlschnüren, naturgetreuen Emaillebildern der Verstorbenen, Photos unter Glas mit Federkränzen, Wachsblumen und Porzellan-Engeln.«

Diese Auswüchse entsprechen nun aber dem Wunsch der Angehörigen, den Verstorbenen nicht in der Anonymität des Todes aufgehen zu lassen, sondern sein Grabmal individuell erkennbar von der Masse der umliegenden Ruhestätten abzuheben. Die Steinmetze kommen diesem Wunsch entgegen und offerieren in ihren Lägern ein wohlassortiertes Durcheinander möglichst verschiedener Steine, Kreuze und Grabplatten.

Neben den hausgemachten Grabmälern, die sie auf den Vorplätzen ihrer Werkstätten feilhalten, bieten sie den Hinterbliebenen dicke Kataloge zur Auswahl von seriengefertigten, numerierten Steinen vieler Größen und Farben an. Im Odenwald und im Fichtelgebirge sägt, schleift und poliert die granitverarbeitende Industrie die meist aus Schweden importierten Blöcke gebrauchsfertig zu. Der Steinmetz versieht sie nur mit dem Namen und, wie die Friedhofsplaner ironisch bemerken, »dem Hausornament aller Steinmetze: ''Hier ruht in Gott''.«

Diese »auf Hochglanz polierten schwarzschwedischen Granite«, die das Sonnenlicht stechend zurückwerfen, sind die Abscheu der Friedhofsplaner, erfreuen sich aber der besonderen Pflege von Hausfrauen. Sie wünschen auch auf dem Friedhof Sauberkeit und Spiegelglanz, und Gartenbaudirektor Heyer berichtet von Hinterbliebenen, die abends mit einem Eimer Prilwasser vor die Grabmäler ziehen und die glatte Fläche mit einem Fensterleder polieren.

Die Gartenbauleute wünschen sich statt der harten, blanken Konfektionsware weichere Natursteine, die nicht als »Fremdkörper« auf dem Friedhof stehen, sondern sich durch ihre natürliche Verwitterung allmählich in die Landschaft einfügen wie die Steinkreuze und Grabplatten auf alten Dorffriedhöfen.

Dieser (seiner Meinung nach zu romantischen) Auffassung will der Frankfurter Steinmetz-Innungsobermeister Wagner im »Atomzeitalter« keinen Platz mehr einräumen: »Nicht alles ist Kultur, was Patina ansetzt.«

In seinem Rechtsgutachten über Friedhofsordnungen schreibt auch Dr. Otto Bachof, daß »die Friedhofsverwaltung nicht Maßstäbe anlegen darf, die dem Durchschnittsempfinden durchaus fremd sind und vielleicht der Geschmacksrichtung einiger weniger, in ästhetischen Fragen besonders empfindlicher Personen entsprechen. So sicher man der Verwaltung das Recht zubilligen wird, durch Aufklärung und Belehrung erzieherisch zu wirken, so bedenklich wird die Inanspruchnahme dieses Rechts, wenn sie mit Zwang verbunden wird und auf Kosten des zu ''erziehenden'' Bürgers erfolgt.«

Die Streitfrage, ob der Staat in die persönlichsten Belange seiner Bürger geschmacklich eingreifen dürfe, ist nicht erst durch die Frankfurter Friedhofsneuordnung akut geworden. Bereits 1923 gab Reichskunstwart Dr. Redslob im Preußischen Innenministerium Richtlinien zur Friedhofsordnung heraus, in denen er vor allen lauten, marktschreierischen Effekten auf Grabstätten warnte. Das Dritte Reich verfaßte 1937 eine ziemlich strenge, detaillierte »Musterfriedhofsordnung«, die zwar keine Vorschriften, sondern lediglich Empfehlungen enthielt (doch in ihren wesentlichsten

Punkten heute von den Neuplanern übernommen wird).

Oft mußte die Frage, ob etwa schwarzschwedischer Granit zulässig sei, vor Gericht geklärt werden, und nicht immer entschieden die Richter im Sinne der staatlichen Richtlinien. So erklärte das Duisburger Amtsgericht 1934 in einem Prozeß »alle Bestimmungen über Material und Form der Grabsteine generell für unzulässig": »Die Friedhofsverwaltung ist eine Monopolverwaltung. Sie darf daher keine Vorschriften machen unter Ausbeutung ihrer Monopolstellung ...«

Den Friedhofsneuordnern ist klar, daß sich durch Verbote allein keine neue Friedhofskultur erzwingen läßt. Mühelos hätte der Frankfurter Gartenbaudirektor Heyer bereits nach der alten Friedhofsordnung von seinem Recht Gebrauch machen können, spiegelblank polierte rote Granitsteine ("sie sehen aus wie Corned Beef") mit knallweißer Umrandung und dick aufgelegter Dukatendoppelgold-Inschrift, die hinter dem Rücken der Friedhofsverwaltung hin und wieder auf ein frischgeschaufeltes Grab geschmuggelt werden, entfernen zu lassen. Aber er weiß auch, daß er damit nur einigen Frankfurter Steinmetzen das ersehnte Startzeichen zu einer rasch organisierten Pressekampagne gäbe, in der die Stadtverwaltung der Grabschändung bezichtigt würde.

Mit kostenlosen Beratungen mit Vorträgen, Schriften und Grabmalausstellungen mit künstlerisch vorbildlichen Musterentwürfen, die alljährlich in Düsseldorf veranstaltet werden, hoffen die in der »Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal« (Bonn) zusammengeschlossenen Friedhofsgestalter, den einseitigen Verboten der Neuordnung etwas Positives entgegenzusetzen.

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