GRAUPNER
(Nr. 47/51, Versicherungen)
Der frühere Volksschullehrer Graupner, wegen Brikettdiebstahls bestraft, ist an einer kleinen notleidenden Tonfabrik beteiligt. Um sich Kredit zu beschaffen (?), schließt er mit 5 Versicherungsgesellschaften Unfall-Versicherungen, lautend für den Invaliditätsfall, auf insgesamt RM 680 000. - ab.
Wenige Wochen nach Abschluß meldet Graupner einen Unfall. Der Genannte verschwieg, daß er zahlreichen anderen Versicherern vorher ähnliche Unfall-Versicherungsanträge eingereicht hatte, bei deren Annahme er im Invaliditätsfall mit RM 1 370 000. - zu einem Prämiensatz von zirka RM 4470. - gleich über ein Drittel seines Einkommens unfallversichert gewesen wäre. Alle beteiligten Versicherer fechten die Verträge wegen arglistiger Täuschung an. OLG Celle stellt fest: »Der Kläger hatte den Vorsatz, einen großen Versicherungsbetrug zu begehen.« Auch das Reichsgericht weist ab.
Später melden sich Zeugen, die bekunden wollen, daß Graupner auch versucht habe, Zeugen zum Meineid zu verleiten. »Basler Leben«, besorgt um den Sauberkeitsgedanken im Versicherungsgewerbe, legt den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft vor. So kommt es zu Graupners Verurteilung.
Die von Graupner nach 6 Jahren gefundenen neuen Zeugen wollen sich auf Grund einer Annonce des Schadenregulierers Koch seinerzeit bei diesem gemeldet haben. Diese Annonce ist in keiner hannoverschen Zeitung je erschienen.
Graupner behauptet, Koch habe den Zeugen Stopp bestochen. In Wahrheit hat Koch diesen Zeugen nie gesehen. Stopp selbst versichert die Richtigkeit dieser Tatsache an Eides Statt.
Der Satz aus dem Brief vom 7. 2. 1931, der »Basler-Leben« verdächtigen soll, ist aus dem Zusammenhang gerissen, mit Auslassungen versehen - eine Urkunde, der jede Beweiskraft fehlt.
Graupners Schadenersatzklage ist vom LG Hannover und OLG Celle abgewiesen. Das Bundesgericht hat Armenrechtsantrag abgelehnt. Mit voller Ruhe kann der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes entgegengesehen werden.
Basler
Lebens-Versicherungs-Gesellschaft.