Grausliche Zustände - DER SPIEGEL
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SCHWEIZ Grausliche Zustände

In einem absurden Geheim-Prozeß verurteilten Militärrichter einen Journalisten wegen »fahrlässigen Landesverrats«.
• aus DER SPIEGEL 52/1981
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Der eidgnössische Verteidigungsminister Georges-Andre Chevallaz sagte es dem Journalisten Marcel H. Keiser: Der mittlerweile gefeuerte Geheimdienst-Oberst Albert Bachmann sei ein Offizier, der »gern James Bond spielt«; er habe Agenten-Einsätze mit staatlichen, aber auch mit privaten Mitteln finanziert.

Keiser verwendete die Chevallaz-Worte mit weiteren, selbst recherchierten Details über Mißstände im Schweizer Nachrichtendienst für Artikel der Zürcher »Weltwoche«.

Anfang Dezember ließ ihn die Militärjustiz deswegen vor dem Divisionsgericht 6 der Schweizer Armee antreten: Die - geheime - Anklageschrift warf ihm das schwerste Verbrechen vor, das das Militärstrafgesetz kennt: »wiederholten, vorsätzlichen Landesverrat«, worauf im Krieg Tod, im Frieden immerhin noch Zuchthaus steht. Nur drei der sechs Anklagepunkte wurden bekannt.

Als Verrat galt dem Ankläger etwa Keisers Feststellung, daß in der »Unterabteilung Nachrichten und Abwehr« (UNA) des Eidgenössischen Militärdepartements unter demselben Code-Namen je ein Dossier hochgeheimes und eines nicht qualifiziertes Material enthalte.

Als Verrat wertete die Anklage zudem die Publizierung der Initialen eines UNA-Beamten - obwohl der volle Name im Telephonverzeichnis der Bundesverwaltung stand.

Und als staatsgefährdend erschien die Mitteilung über einen DDR-Militärattache in einem Land des Nahen Ostens, der bei den Berner Geheimen Aufschluß über Truppen-Verschiebungen in Israel erbeten haben soll.

Weitere Anklagepunkte dürften die Hauptperson in Keisers Enthüllungs-Storys betroffen haben: den unter seinen Kollegen als »Nachrichten-Tarzan« und »Abwehr-Indianer« bekannten Oberst Albert Bachmann, der zeitweise gleich drei Geheimdienste leitete.

Die Überforderung Bachmanns kam 1979 heraus, als sein Agenten-Schüler Kurt Schilling österreichische Manöver so tölpelhaft observierte, daß er dabei ertappt wurde. Hobby-Spion Schilling wurde, nachdem er bereitwillig Details über den Auftrag und Auftraggeber preisgegeben hatte, in Österreich verurteilt und nach Hause abgeschoben - wo er wegen Geheimnisverrats prompt in die Mühlen der Militärjustiz geriet. Bachmann quittierte den Bundesdienst und zog sich auf seinen Landsitz in Irland zurück.

Keiser hingegen, der sogar von einer parlamentarischen Untersuchungskommission eingeladen wurde, sein Wissen um die »Affäre Bachmann« auszubreiten, sollte seinen Denkzettel erhalten.

Der Angeschuldigte wurde nach mehrstündiger geheimer Verhandlung wegen »fahrlässiger landesverräterischer Verletzung militärischer Geheimnisse« zu 30 Tagen Haft - der mildesten Einschließungsstrafe - mit drei Jahren Bewährung verurteilt; der Ankläger hatte 16 Monate Zuchthaus mit Bewährung verlangt. In fünf der sechs Anklagepunkte sprachen die Militärrichter Keiser von Schuld und Strafe frei, da die »Geheimnisse«, die er verraten hatte, allgemein bekannt seien. Welcher Punkt der verhängnisvolle sechste war, der zur Verurteilung führte, blieb natürlich wiederum geheim.

In seiner - öffentlichen - Urteilsbegründung entschuldigte sich der Vorsitzende sogar für das Wort »landesverräterisch": Das Adjektiv sei nämlich »unglücklich und inkorrekt«, da Verrat ja nicht fahrlässig begangen werden könne.

Das Gericht glaubte dem Angeklagten, daß er »dem Land nicht schaden«, sondern »allein zur Klärung der grauslichen Zustände in der Untergruppe Nachrichten und Abwehr« beitragen wollte, und gestand ihm »achtenswerte Beweggründe« zu. Überdies lobten ihn die Militärrichter, daß er sich »über Jahre hinweg positiv zur Landesverteidigung geäußert« habe.

Soviel unerwarteten Goodwill mochte weder der Journalist noch der »Weltwoche«-Verlag aufs Spiel setzen. Sie verzichteten auf eine Berufung, damit ein von Anfang an »schiefes Verfahren« ad acta gelegt werden könne.

Um solch peinliche Urteile in Zukunft auszuschließen, kündigten die Sozialdemokraten im Berner Parlament eine Radikallösung an: Sie wollen das »demokratische Überbein« Militärjustiz abschaffen.

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