Großes Schweigen - DER SPIEGEL
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DDR Großes Schweigen

Mit neuen Strafgesetzen schließt die SED Lücken in ihren Zensurverordnungen.
• aus DER SPIEGEL 32/1979
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Als der DDR-Schriftsteller Stefan Heym vor zehn Jahren seinen Roman »Lassalle« ohne Ost-Berliner Genehmigung im Westen herausbrachte, kostete ihn das gerade 300 Mark Ordnungsstrafe. Für die unerlaubte Veröffentlichung von »Collin« im Februar setzte es eine Geldstrafe von 9000 Mark. Und wenn Heym das nächste Mal ein Manuskript an einen ausländischen Verleger gibt, riskiert er womöglich fünf Jahre Gefängnis.

Mit dieser Höchststrafe bedroht der neuformulierte Paragraph 219 des ostdeutschen Strafgesetzbuches seit Mittwoch vergangener Woche jeden DDR-Bürger, der

1. ... Nachrichten die geeignet sind, den Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu schaden, im Ausland verbreitet oder verbreiten läßt oder zu diesem Zweck Aufzeichnungen herstellt oder herstellen läßt;

2. ... Schriften, Manuskripte oder andere Materialien, die geeignet sind, den Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu schaden, unter Umgehung von Rechtsvorschriften an Organisationen, Einrichtungen oder Personen im Ausland übergibt oder übergeben läßt.

Die am 1. August in Kraft getretene Strafrechtsreform, von der Volkskammer schon Ende Juni ohne Debatte verabschiedet, enthält zwar auch etliche unverfängliche Paragraphen, etwa in Paß- und Wirtschaftsgesetzen. Doch an der Stoßrichtung gibt es keinen Zweifel: Mit vagen Formeln und konkreten Drohungen versucht die SED, Auslandskontakte zu unterbinden, unzufriedene Bürger und streitbare Intellektuelle unter Kuratel zu stellen.

Die SED-Bürokraten stört seit langem, daß ihre Zensurvorschriften bisher von den Schriftstellern relativ leicht umgangen werden konnten: Bücher, Aufsätze und Artikel, denen Ost-Berlin das Imprimatur verweigerte, erschienen in der Bundesrepublik; von der verbotenen Lektüre erfuhren DDR-Bürger aus Westfunk und Fernsehen.

Ungesetzlich war das zwar allemal -- wer sein Manuskript im Westen verlegen lassen wollte, brauchte dafür die Genehmigung des 1956 gegründeten Ost-Berliner Büros für Urheberrechte. Doch seit 1966 wurden Zuwiderhandlungen lediglich mit Ordnungsstrafen bis zu 300 Mark belegt -- eine läppische Summe, für die sich DDR-Autoren gern ein Stückchen Freiheit erkauften.

Um Übertretungen wirkungsvoller bekämpfen zu können, verband die DDR 1974 die Tätigkeit des Büros für Urheberrechte mit dem Devisengesetz. Honorare aus westlichen Publikationen durften nicht mehr direkt an die Autoren, sondern mußten an das Büro für Urheberrechte überwiesen werden.

Das Büro zahlte dann dem Schriftsteller den eingegangenen Betrag teils in Ost-Mark aus, teils (je nach Autor bis zur Hälfte) in Gutscheinen für »Intertank« und »Intershop?: ein Verfahren, bei dem die Staatskasse mitverdiente. Wer sieh nicht daran hielt, riskierte Gefängnis bis zu zwei Jahren oder -- wie Heym und Havemann -- Geldstrafen bis zu 10 000 Mark,

So empfindlich diese Sanktionen auch sein mochten, sie ahndeten nur formale Vergehen, der Inhalt mißliebiger West -Veröffentlichungen stand offiziell nicht zur Debatte. Jetzt aber setzt die SED alles unter Strafe, was den »Interessen« der DDR schadet -- eine Gummiformel, die es der Partei erlaubt, sich auf legale Weise gegen jede Kritik abzuschirmen.

Fraglich nur, wie die SED ihre Knebelparagraphen anzuwenden gedenkt. Während Stefan Heym »ein großes Schweigen« in der DDR befürchtet, hofft Joachim Seyppel, der Anfang Juni zusammen mit Heym, Rolf Schneider und sechs anderen unbotmäßigen Autoren aus dem Schriftstellerverband ausgeschlossen wurde, auf die »Flexibilität« der Behörden.

Er selbst könnte dafür zur ersten Probe aufs Exempel werden. Mit seinem SPIEGEL-Interview über die Kulturpolitik der SED verstößt Seyppel, der 1973 aus dem Westen in die DDR übersiedelte und vorletzte Woche überraschend nach München reisen durfte, gegen die neuen Gesetze -- wohl wissend, was ihn unter Umständen bei der Wiedereinreise in die DDR erwartet.

Der Einsatz, findet der Schriftsteller, ist das Risiko wert: »Öffentlicher Angriff, öffentliche Verteidigung, anders geht es nicht.«

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