Grundordnungs-Philologie - DER SPIEGEL
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Briefe

Grundordnungs-Philologie
• aus DER SPIEGEL 41/1976
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Grundordnungs-Philologie

Die »Grundsätze« zur Frage derverfassungsfeindlichen Kräfte imöffentlichen Dienst vom 28. Januar1972, wie sie im Bulletin der Bundesregierungabgedruckt wordensind, verpflichten die Betroffenenbekanntlich auf die »Erhaltung derfreiheitlich-demokratischen Grundordnungim Sinne des Grundgesetzes«.Ein philologisches Gemüt, dassich, angeregt durch die (ausschließlich)verbalen Feinheiten neuererWahlkampfparolen, dieses »Sinnes«vergewissern will, stößt bei näheremZusehen auf eine merkwürdigeFormulierungs-Inkongruenz:

Das Grundgesetz spricht von »freiheitlicherdemokratischer Grundordnung«;der Ministerpräsidentenbeschluß - ebensozum Beispiel das neue Schulgesetz fürBaden-Württemberg in der Fassung vom23. März 1976 - statt dessen von»freiheitlich-demokratischer Grundordnung«(teils auch ohne Bindestrich).

Der Ausfall des Suffixes signalisierteine Verschiebung auf grammatischerEbene: In der ersten Fassungwird das Substantiv »Grundordnung«durch zwei gleichgeordneteAttribute charakterisiert; im sogenanntenRadikalenerlaß wird ausdem ersten Grundordnungsattributeine adverbiale Bestimmung deszweiten.

Die Grundgesetzfassung unterliegtalso nicht nur einem Abschleifungsprozeß - dasFreiheitliche an ihrerleidet offenbar auch einen Positionsverlust:Es wird gewissermaßenmediatisiert und braucht nicht einmalmehr flektiert, das heißt gebeugtzu werden.

Vielleicht sollte man statt der»freiheitlich-demokratischen Grundordnung«wieder die »freiheitliche«wählen.

Freiburg DR. LUDGER LÜTKEHAUS

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