PRESSEFREIHEIT Grundrecht vergessen
Die EU-Grundrechtecharta, die im Dezember von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten verabschiedet werden soll, geht ungewöhnlich restriktiv mit der Pressefreiheit um. Laut Entwurfstext wird die Pressefreiheit in Europa »respektiert«. In der bis wenige Tage vor Verabschiedung durch das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch verbreiteten Version stand noch in Anlehnung an die Formulierung des Grundgesetzes, die Pressefreiheit werde »gewährleistet«. In der ersten Fassung war das Grundrecht schlicht vergessen worden. Erst auf Intervention des Konventsvorsitzenden, Ex-Bundespräsident Roman Herzog, wurde das Versäumnis repariert. An der Nachtsitzung, in der die Formulierung abgeschwächt wurde, hatte Herzog nicht teilgenommen. Den Presseräten Deutschlands, Österreichs und der Schweiz geht der Text nicht weit genug. In einem Appell an Brüssel monieren sie, der Charta-Entwurf missachte die »Mindestanforderungen« von Pressefreiheit.