GSO - DER SPIEGEL
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Briefe

GSO
• aus DER SPIEGEL 10/1951
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GSO

(Nr. 8/51, Rücktitel)

Ich befinde mich bei einer GSO-Einheit 5/8, Stammsitz Braunschweig, Salzdahlumer Straße 140. Bemerken möchte ich noch, daß wir einen Arbeitsvertrag haben, in dem geschrieben steht, daß die GSO eine zivile Arbeitsorganisation ist und keinen militärischen Charakter trägt.

Nun ereignete sich heute folgendes: Unser Zugführer, also ein Angestellter, ließ ein Schreiben am Eingang der Unterkunft anbringen, so daß es auch jede fremde Person, welche nicht zu unserer Gruppe gehörte, lesen konnte: »518. GSO und alle Detachements: Auf Grund allgemeiner unzulänglicher Sauberkeit der Stuben ordne ich für heute, Dienstag, den 20. 2. 51, ein generelles Stuben- und Spindreinigen von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr an.« (Feierabend ist um 17 Uhr!) »Alles nicht im Einsatz befindliche Personal hat an der Reinigung teilzunehmen. Unbegründete Abwesenheit zieht disziplinare Bestrafung nach sich. Stubendurchgang 19.30 Uhr. gez. Runge, Undermanager 1/C, 518 GSO Sub Group D.«

Nun frage ich Dich: ist das eine zivile Arbeitsorganisation? Wie weit kann sich ein Angestellter anmaßen, jemanden disziplinarisch zu bestrafen?

Hildesheim

Alfred Klinzmann

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