PERSONALIEN Guntram Palm
Guntram Palm, 49, CDU-Finanzminister von Baden-Württemberg, teilte auf eine empörte Anfrage der Gruppe der »Grünen« im Stuttgarter Landtag mit, daß nicht nur Geschäftsleute oder Freiberufler, sondern auch schlichte Arbeitnehmer Schmiergelder nehmen und geben dürfen. Die Finanzämter müßten »Schmiergelder, die ein Arbeitnehmer an einen Dritten zahlt, als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit« berücksichtigen. Die »Schmiergelder« müssen mit »dem Erwerb, der Sicherung oder der Erhaltung des Arbeitslohns« zusammenhängen, und der Steuerpflichtige muß den Empfänger »genau benennen« -sonst sei der Abzug von »Schmiergeldern« als Werbungskosten ausgeschlossen. Jurist und Christdemokrat Palm: »Es spielt keine Rolle, daß die Hingabe und Entgegennahme von Schmiergeldern in Wirtschaft und Gesellschaft als unlauteres Geschäftsgebaren oder unkorrektes Verhalten mißbilligt werden«, und unerheblich sei es auch, ob das, was steuerrechtlich erlaubt sei, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot verstößt.