Hackentrick - DER SPIEGEL
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PATENTSTREIT Hackentrick

• aus DER SPIEGEL 49/1961
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Die bleistiftdünnen und pfenniggroßen Absätze modischen Damenschuhwerks beschäftigen am Mittwoch dieser Woche die VI. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt. Die Richter müssen entscheiden, ob der 47jährige Franz Katzer an dem westdeutschen Umsatz von jährlich rund 40 Millionen solcher Absätze und 300 Millionen Paar Absatzflecken im Wert von rund einer Milliarde Mark bislang weniger verdient hat, als ihm zusteht.

Franz Katzer, mit dem Deutschen Kreuz dekorierter Oberleutnant a.D., war 1950 unter die Absatzproduzenten gegangen In Kleinostheim bei Aschaffenburg fertigte sein Betrieb pro Woche bald zwischen 5000 und 10 000 Stöckel für Damenschuhe.

Als die Absätze immer dünner und zerbrechlicher wurden, mußte sich Unternehmer Katzer mit wachsenden Retoursendungen seiner Kunden herumärgern, und er beschloß, den Pfennigabsatz wertbeständig zu machen.

In einem Waffenmeistereiwagen der Wehrmacht, den er samt Inventar kurz nach dem Krieg für den Fuhrpark seiner Firma »Spessarttransport« erworben hatte, entdeckte der Absatztüftler einige Fässer mit sogenannten Spannhülsen; das sind der Länge nach aufgeschlitzte Stahlröhrchen, die als Ersatzteile für leichte Flak verwendet worden waren.

Franz Katzer bosselte die Hülsen in seine Absätze hinein. Ein knapp bleistiftstarker Absatz hielt mit dieser Verstärkung einem Gewicht von einer Tonne und einer Querbelastung von vier Zentnern stand.

Mit diesem Erfolg noch nicht zufrieden, erdachte Katzer obendrein den auswechselbaren Flecken für das Absatzende: Durch ein Loch in den pfenniggroßen Flecken trieb er einen gerippten Stift, der in der federnden Spannhülse verdrehungssicher festsaß. War der Absatzfleck abgelaufen, ließ er sich samt dem Stift mit zwei Handgriffen herausziehen und durch einen neuen ersetzen. Aus dieser simplen Verrichtung fließen heute, laut Katzer, zwei Drittel der Einnahmen des westdeutschen Schuhmacherhandwerks.

Mit seiner Kombi-Erfindung, die er »Spannrit« nannte, eilte der Unternehmer im Februar 1958 zum Patentamt nach München. Dort wurde die Neuheit für patentwürdig erklärt und im Patentblatt amtlich bekanntgemacht. Katzer besaß damit, bis zur endgültigen Erteilung der Patentschrift und Eintragung in die Patentrolle, bereits einen vorläufigen Schutz, der ihm alle Rechte aus dem Patent sicherte. Er durfte für sein Produkt auch mit dem Hinweis »DBP ang.« (Deutsches Bundespatent angemeldet) Werbung treiben.

Arglos machte Franz-Katzer nun die Mächtigen der westdeutschen Schuhindustrie mit seiner Idee und seinen Gebrauchsmustern bekannt, und wenige Monate später waren Absätze des Katzer-Typs in Massen auf dem Markt - allerdings nicht von Katzer lizenziert und nicht unter dem von ihm gewählten Namen »Spannrit«.

Der Erfinder entdeckte unter anderem einen »Sieber-Stift« für »Röhrchenabsätze« der Christian Sieber OHG in der Schuhmetropole Pirmasens. Ein Fabrikant Emil Kömmerling, mit seinen Brüdern Eduard und Karl Inhaber einer bedeutenden Absatzfabrik und Präsident der Pirmasenser Schuhfachmesse, produzierte ebenso lizenzfrei den »Kö-Patent-Absatz« mit »Kö-Patent-Fleck«.

Franz Katzer attackierte. Den Hauptgegner, die Gebrüder Kömmerling, konnte er mittels Einstweiliger Verfügung zunächst daran hindern, sich weiter eines nicht existierenden »Kö -Patents« zu rühmen.

Dann fuhren die Kömmerlings schweres Geschütz auf: Sie stellten beim Patentamt Antrag auf Löschung des von Katzer angemeldeten Patents. Dabei machten die Fabrikanten aus Pirmasens geltend, daß es schon ältere Patente auf Spannhülsen-Absätze und Nagelstifte gebe.

Die Erfolgsaussichten der Kömmerlings sind indes nicht groß. Das Münchner Amt hatte die alten Absatzpatente bei der Bewertung von Katzers Neuheit durchaus berücksichtigt. Überdies hält der Erfinder bereits eine Gerichtsentscheidung in Händen, die ihm die Patentwürdigkeit seiner Bastelei bestätigt.

In Katzers Streit mit der Firma Christian Sieber OHG befand die Patent-Kammer des Frankfurter Landgerichts, »in Übereinstimmung mit dem Deutschen Patentamt« und »selbst sachkundig genug«, daß der »erfinderische Fortschritt« der Katzer-Konstruktion in der zweckmäßigen Verbindung der seit längerem bekannten einzelnen »Kombinationselemente« liege.

Mit diesem Spruch wurde der Firma in Pirmasens untersagt, ihre »Sieber-Spezial-Deckfleckstifte« weiter »feilzuhalten«. Gleichzeitig wurde Sieber auferlegt. »dem Kläger (Katzer) Rechnung zu legen ... und zwar insbesondere unterAngabe der Abnehmer, der Lieferzeitpunkte, der Liefermengen und der erzielten Preise«, sowie ihm den gesamten »entstandenen und noch entstehenden Schaden zu ersetzen«. Sieber mußte von Katzer eine Patentlizenz erwerben.

Das gleiche Geschick hat der Aschaffenburger den Gebrüdern Kömmerling zugedacht, die sich in dieser Woche vor derselben Zivilkammer in Frankfurt zu verantworten haben. Obsiegt er, so wird sich der Streit für ihn gelohnt haben: Katzer schätzt, daß die Kömmerlings an dem Absatzgeschäft in den letzten heiden Jahren etwa zehn Millionen Mark netto verdient haben.

Erfinder Katzer

Millionen aus dem Pfennigabsatz

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