Ausländer Halb und halb
Nach einem Gespräch mit dem französischen Innenminister Charles Pasqua fühlte sich Rupert Scholz, der Fachmann der Unionsfraktion für die innere Sicherheit, bestätigt: Auch der Nachbar jenseits des Rheins, erfuhr er, hat sein großzügiges Einbürgerungsrecht gehörig eingeschränkt.
Bis 1993 wurde in Frankreich ein Ausländer mit seiner Geburt Inländer, sofern auch ein Elternteil dort geboren war. So leicht wird nun keiner mehr Franzose. Die Regierung will verhindern, daß die islamistische Minderheit unter den 1,8 Millionen im Land lebenden Algeriern sich auf die staatsbürgerlichen Rechte der Franzosen berufen kann.
Was den Franzosen die Algerier, sind dem Deutschen die Türken. »Wer weiß, was bei uns passiert«, meint Scholz, »wenn zwei Millionen Türken die deutsche Staatsangehörigkeit kriegen.«
Verbissen streiten Scholz und seine Parteifreunde mit dem Koalitionspartner FDP seit Wochen über die sogenannte Kinderstaatszugehörigkeit, die vor allem die Kinder von Türken in Deutschland besserstellen soll.
Nach dem Plan sollen Kinder der dritten Ausländergeneration, deren Eltern mindestens zehn Jahre in der Bundesrepublik leben, bei Geburt einen deutschähnlichen Status erhalten. Mit 18 müssen sie sich endgültig entscheiden, ob sie Deutsche werden wollen - dann allerdings mit der Folge, die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern zu verlieren.
Was einst Kompromiß in den Koalitionsverhandlungen war, erweist sich heute als unerwartet sperrig. Das liberal regierte Justizministerium leistet massiven Widerstand gegen die halbherzige Eindeutschung der Kinder.
So fordert Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) statt dessen eine regelrechte doppelte Staatsbürgerschaft (siehe Seite 44). Wie sich Anfang Februar im Bundestag zeigte, kann sie auf Unterstützung von Sozialdemokraten und Grünen rechnen. CDU-Innenminister Manfred Kanther aber ist »nicht bereit, den Rechtsanspruch auf die doppelte Staatsangehörigkeit einzuräumen«.
Nach dem Wunsch der CDU/CSU soll nicht das Geburtsland für den Erwerb der Staatsbürgerschaft maßgeblich sein (ius soli), sondern die Abstammung (ius sanguinis) - ganz wie bisher. Deutschstämmige aus dem Osten sind der Union daher als Angehörige einer Blutsgemeinschaft willkommen, auch wenn sie kaum noch ihre Muttersprache kennen, nicht aber Türken-Kinder, die schon in der zweiten Generation in Deutschland zu Hause sind.
Die Bundesrepublik sei »wie fast alle westeuropäischen Staaten faktisch zum Einwanderungsland geworden«, heißt es dagegen in einem »Grundsatzpapier« der Justizministerin. Sie plädiert für eine »Wandlung des ethnisch-völkisch orientierten Nationalstaats« zur »offenen Bürgergesellschaft«. Ausländerpolitik sei »im Kern Integrationspolitik«.
Der Kollege Kanther hält es mehr mit dem alten System. Seine Beamten erheben in den Ministerialgesprächen Einwände, die selbst die Kinderstaatsbürgerschaft wieder in Frage stellen. Danach soll der Inländerstatus nicht schon durch die Geburt, sondern nur auf Antrag der Eltern erworben werden, angeblich um dem Vorwurf der »Zwangsgermanisierung« zu begegnen.
Der Innenminister besteht darauf, daß für die Quasi-Deutschen gleichwohl Ausländerrecht angewandt wird. Dann kann der Schnupperbonus bei längerem Aufenthalt in der Heimat der Eltern entzogen werden. Straffällig gewordene Jugendliche könnten abgeschoben werden.
Innenpolitiker Scholz, Professor für Öffentliches Recht, holt zur Abwehr der FDP-Forderungen das Grundgesetz zu Hilfe. Das ius sanguinis, behauptet er, habe Verfassungsrang. Wer das ius soli vertrete, müsse die Verfassung ändern.
Die Verfassungslehre des Partei-Juristen löst unter liberalen Rechtskollegen Spott aus. Allzuviel »Irrationales« verbinde der Unionsmann mit dem Deutschtum, lästert der Verfassungsrechtler und FDP-Abgeordnete Edzard Schmidt-Jortzig.
Die Experten der Justizministerin halten das Kuriosum der Kinderstaatsbürgerschaft zudem für unpraktisch. Ein kiloschweres Konvolut aus dem Justizministerium enthält eine lange Liste von Bundesgesetzen, die bei Einführung des neuen Modells zu ändern wären. Mit anderen Staaten müssen neue Regeln über den Umgang mit den Halb-und-halb-Bürgern vereinbart werden.
Viel Aufwand für fast nichts: Nach ersten Erkundungen in den Ländern hat die Bonner Ausländerbeauftragte Cornelia Schmalz-Jacobsen herausgefunden, daß »überhaupt nur sehr wenige« die Voraussetzungen der Kinderstaatsbürgerschaft erfüllen. »Das ist«, so Schmalz-Jacobsen, »wie ein Lottogewinn.«