Haltegebot - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen
Zur Ausgabe
Artikel 85 / 86

Briefe

Haltegebot
• aus DER SPIEGEL 27/1972
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Haltegebot

(Nr. 23/1972, Affären)

Wird nun wenigstens gegen die örtlichen »Hüter des Rechts« wegen Begünstigung im Amt ermittelt? Oder darf man jedem Trinker am Steuer empfehlen: Auf nach Darmstadt 2 Schlimmstenfalls hast du Aussicht auf einen Besuch rein menschlicher Art des örtlichen Polizeipräsidenten.

Darmstadt (Hessen) HANS-RAINER RECKEL

Richter

Nach Ihrem Bericht muß man feststellen, daß u. E. auch hier das offensichtliche Versagen des ehemaligen OB von Darmstadt und Ehrenbürgers Dr. Engel nicht mit gleichen Maßstäben gemessen wird beziehungsweise wurde, wie es im Grundgesetz vorgeschrieben ist, daß alle Deutschen vor dem Gesetze gleich, das heißt gleich zu behandeln sind! Im Gegenteil. je höher einmal eine Verantwortung gewesen ist und noch ist durch ausgeübte Tätigkeiten, um so mehr sollte man gerechterweise auch bei straffälligem Verhalten von einer sonst allgemein üblichen Verhaltensweise der hierfür zuständigen Dienststellen, sei es Polizei oder Staatsanwalt ohne Rücksicht auf Ansehen von Partei und Person objektiv die Ermittlungen führen und die notwendigen Feststellungen treffen. Wir halten es daher für unsere rechtsstaatliche Ordnung sehr abträglich, wenn -- wie es sich darstellt --

»Sonderbehandlungen« erfolgten, zum Beispiel, daß weder eine Blutprobe erfolgte noch der Entzug des Führerscheins sofort erfolgte und als »Schockwirkung« bedenkliche Formulierungen angewandt wurden, oder unzureichende Ermittlungen und Erklärungen erfolgt sind -- denn das Rammen eines Autos mit einer schweren Verletzung eines Menschen hätte auch den Ehrenbürger Dr. Engel zum Halten »zwingen« müssen.

Dortmund DR. SPIELMANN Vorsitzender des Vereins gegen parlamentarischen und bürokratischen Mißbrauch e. V.

Die Redaktion des SPIEGEL behält sich vor, Leserbriefe gekürzt zu veröffentlichen

Zur Ausgabe
Artikel 85 / 86