Darf man so einen Namen nennen? Ein Hamburger Psychotherapeut trieb mit Patientinnen jahrelang Sadomaso-Praktiken. Mehrmals hat sich die Justiz mit ihm befaßt: wegen des Vorwurfs grober Behandlungsfehler, Körperverletzung und fahrlässiger Tötung, begangen an Frauen, die sich ihm anvertraut hatten. Zwei Verfahren wurden eingestellt, eines im Interesse der Verletzten, wie das Gericht befand; ein dritter Fall endete mit Vergleich. Zum Glück für den Arzt gibt es noch keinen speziellen Paragraphen, der solche Praktiken ahndet. Und SPIEGEL-Redakteurin Barbara Supp, Titel-Autorin dieses Heftes, konnte den Namen des Täters nicht nennen: Das Interesse der Öffentlichkeit gilt als nicht so wichtig wie der Persönlichkeitsschutz. Wie lange noch? (Seite 198)
Dieser Ausdruck wurde am 18.10.2026 erstellt und ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch lizenziert.
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