Heiliger Zorn
Nr. 35/2003, Entschädigungen: Enteignete Grundbesitzer warten auf Milliarden
Eine durch Schlamperei der jeweils Regierenden entstandene Verzögerung, welche gar eine Befriedigung der Ansprüche erst bis 2143 erwarten lässt, wird es schwierig oder unmöglich machen, noch Erbberechtigte ausfindig zu machen. Bei denen, die dann gefunden werden, wird sich das zu erwartende Handgeld nicht nur durch über Generationen zu beschaffende Erbscheine, sondern auch durch eidesstattliche Versicherungen aufgezehrt haben. Ich selbst bin, da zwei Generationen schon weggestorben sind, laut Thüringer Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen, zwar »Erbeserbe«, habe aber keine Vollmacht. Die muss ich mir erst bei meinen zahlreichen Miterben beschaffen. Es fällt uns schwer, an unseren Rechtsstaat zu glauben.
RADEVORMWALD (NRDRH.-WESTF.) HANNS H. NEUMAIER
Ein harter Schlag für die Alteigentümer ist auch, dass die Entschädigungszahlung viel niedriger angesetzt wurde als der Verkehrswert. Dies bedeutet, dass diejenigen Personen, die eine Immobilie real zurückerhielten, 10- bis 20-mal besser gestellt wurden als Personen, denen lediglich Entschädigung zusteht. Während zunächst von der Politik vorgegaukelt wurde, Rückgabe und Entschädigung seien zwei gleichwertige Alternativen, wurde nachträglich die Entschädigungszahlung zu einem Recht minderer Güte gemacht.
DÜSSELDORF DR. HENNING OBST
Mir wurde 1944 ein Gut in der Altmark weggenommen, weil die SS glaubte, zu dieser Zeit noch einen neuen Truppenübungsplatz anlegen zu müssen. Die Bundesrepublik als Rechtsnachfolger hat eine Rückgabe abgelehnt und eine Entschädigung prinzipiell in Aussicht gestellt. Auf einen im vorigen Monat gestellten Antrag beim Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen, nunmehr über die Höhe der Ausgleichsleistungen zu entscheiden, hieß es in der Antwort: »In den Genuss einer prioritären Bearbeitung kommen insbesondere Antragsteller mit schweren, lebensbedrohlichen Krankheiten oder Antragsteller, die das 80. Lebensjahr vollendet haben.« Und weiter: Wegen der großen Anzahl an Verfahren, die auf Grund von Härtefällen zu bearbeiten sind, könne »lediglich die Bearbeitungsaufnahme innerhalb von sechs bis neun Monaten nach Vorlage die Priorität begründender Unterlagen (zum Beispiel ein ärztliches Attest) zugesichert« werden. Der Staat hat mir erst meinen Besitz weggenommen, ihn dann verscherbelt, das Geld in die eigene Tasche beziehungsweise in irgendwelche Haushaltslöcher gestopft und ist am Ende dazu noch so dreist, 13 Jahre nach der Vereinigung mir einen solchen Zwischenbescheid zu schicken. Da kommt heiliger Zorn hoch!
BERLIN EBERHARD FEHRINGER