HEIMLICHE OPERATION - DER SPIEGEL
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Briefe

HEIMLICHE OPERATION
• aus DER SPIEGEL 34/1958
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HEIMLICHE OPERATION

Die rechtliche Entscheidung um den Paragraphen 218 (Heft 32) ist an und für sich ein kleiner Lichtblick. Unzählig sind die Übertretungen auf diesem Gebiet, und die auf der Strecke bleibenden Opfer an Gesundheit und Leben sind eine einzige Anklage gegen diesen unter Denkmalsschutz stehenden Paragraphen. Massenvernichtungswaffen befürwortenden Religionsgemeinschaften sei es vorbehalten, ihre Gläubigen moralisch zu zwingen, jede befruchtete menschliche Eizelle zum Menschen reifen zu lassen. Doch diese Anschauung einem ganzen modern und fortschrittlich sein wollenden Volke auch weiterhin aufzuzwingen - das sollte endlich aufhören. Völlig unfaßbar ist es gar, wenn man von Verbrechern vergewaltigte junge Mädchen zwingt, das so empfangene Kind auszutragen. Was in Schweden geht, sollte auch bei uns möglich sein.

Ulm

K.-H. GRASSELT

Diplom-Ingenieur

In Japan fiel die Geburtenrate nach der Legalisierung der Schwangerschaftsunterbrechung von 33,7 auf 19,4 pro Tausend. Das mag für ein so übervölkertes Land wie Japan vielleicht noch tragbar sein. Man stelle sich aber vor, was ein solches - auch nur relativ vergleichbares - Absinken für die Bundesrepublik mit einer Geburtenziffer von 17,7 pro Tausend bedeuten würde? Nach dreißig Jahren waren bei der dann umgekehrten Blevölkerungspyramide die Soziallasten für die arbeitende Bevölkerung so ungeheuer, daß der Nettolohn kaum ein Existenzminimum garantiert. Oder aber: Man wird für die Alten eine Methode finden, die wir mit der Abtreibung (Kindestötung) legalisiert haben.

Bochum

ADOLF PAULSEN

Der Paragraph 218 wie der Paragraph 175 sind eine Schande der Rechtsprechung und sollten in keinem Fall mehr ausgesprochen werden. Der Mensch muß das Recht haben, über sich in diesen Sachen zu verfügen, wie er will, ohne irgendwelche richterliche oder staatliche Einmischung. Wenn ihm dieses nicht zugebilligt wird, haben wir mehr als mittelalterliche gesetzliche Übergriffe ...

Hamburg 20

JOHANNES P. H. MEYER

Die Zahl der illegalen Abtreibungen innerhalb eines Jahres wird in der Bundesrepublik auf fast 400 000 geschätzt. Über die Sterbeziffer der Patientinnen oder die Zahl ihrer irreparablen psychischen und physischen Schäden durch das - laut Paragraph 218 staatlich geradezu herangezüchtete Kurpfuschertum - ist nichts bekannt. Sollte man sich da nicht einmal - ausnahmsweise - die Sowjet-Union zum Vorbild nehmen? Hier hieß es im Erlaß Nr. 425 vom 29. November 1955 über die Aufhebung des Abtreibungsverbots, daß die »Operation zur künstlichen Schwangerschaftsunterbrechung nur in Krankenhäusern und anderen Heilstätten gemäß den Weisungen des Gesundheitsministers der UdSSR durchgeführt werden« darf, während die »festgesetzte strafrechtliche Verantwortung für Ärzte sowie für medizinisch nicht ausgebildete Personen, die Abtreibungen außerhalb von Krankenhäusern und anderen Gesundheitsinstitutionen durchführen«, bestehen bleibt.

Berlin N 65

FRITZ B. BERGNER

Wenn sich auch die meisten Ärzte darüber im klaren sind, daß jede Abtreibung von Leibesfrucht Leben und Gesundheit der Mutter gefährdet - die Quittung dafür präsentiert das Leben meist erst später -, geruht eine Reihe ihrer Kollegen, diese Tatsache aus angeblichen wissenschaftlichen Erwägungen heraus zu bestreiten. Nun ja, wer will sich schon seine Kundschaft vergrämen! Sie zahlt in ihrer Not ja das Doppelte.

Wollmerschied (Rhein)

LORENZ STROBL

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