Herr Funke darf das
Nr. 19/1999, Affären: Schwarzarbeiten auf dem Hof des Landwirtschaftsministers und eine umstrittene Campingplatz-Genehmigung
Herrn Funkes egoistischer Ausverkauf der Heimat ist weitaus schwerwiegender als die Schwarzarbeit am Dach seines Anwesens. Ein neuer Gewerbebetrieb - und das ist ein Campingplatz mit 50 beziehungsweise 70 Stellplätzen im Landschaftsschutzgebiet - kann nahezu nur durch Rechtsbeugung genehmigt werden. Dieser Platz verschandelt die Landschaft, bringt Verkehr und Lärmbelästigung. Funke darf es tun, hält sich aber durch die Schutzgebietsverordnung jeden anderen Bauwilligen in der Nähe vom Hals. Schutzgebietsverordnungen werden durch solche Praktiken zur Zeit bundesweit zur Farce. Der Rechtsstaat und der Landschaftsschutz werden diskreditiert. Jeder wird sagen, was der Minister darf, das darf ich auch. Er zeigt, wie man den Wert von Grünland im Landschaftsschutzgebiet mit fünf Mark pro Quadratmeter durch Umwandlung in Gewerbefläche flugs um 2000 Prozent steigert.
ADELSRIED (BAYERN) DR. NIKOLAUS BERENS