RECHT Hoch gehängt
Nach der spektakulären Massenverhaftung von Nürnberg, bei der im März 141 mutmaßliche Demonstranten im nachhinein kassiert wurden, scheinen Zweifel dieser Art offenbar immer mehr angezeigt: Hinter dem »Justizputsch« stehe, wie einer der schärfsten Kritiker, der Münsteraner Staatsrechtler Professor Erich Küchenhoff vermutet, mindestens »verwaltete Unkenntnis«, wenn nicht gar der »Versuch, eine Art Wunschrecht durchzusetzen«.
So buchteten bereitwillige Haftrichter in einem Aufwasch alle Festgenommenen mit hektographierten Haftbefehlen wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft ein -- aus der alle 141 nach Prüfung der Haftgründe entlassen werden mußten.
So bedienten sich die Ermittler eines fragwürdigen Mittels, indem sie die des gemeinschaftlichen Landfriedensbruchs Verdächtigten zugleich als Zeugen ausforschten -- obschon die sogenannte manipulierte Rollenvertauschung nach der einschlägigen Rechtsprechung nur zulässig ist, wenn sich die Aussage eines Mitbeschuldigten »auf eine Tat bezieht, die nicht auch der Auskunftsperson vorgeworfen wird«.
Und so macht schließlich auch das Resultat der Ermittlungen nach Überzeugung S.87 des fränkischen SPD-Landtagsabgeordneten und Juristen Karl-Heinz Hiersemann »das ganze Ausmaß des Skandals noch einmal deutlich": Letzte Woche erhob die Staatsanwaltschaft gegen 34 Erwachsene und 32 Heranwachsende Anklage wegen »Landfriedensbruchs in besonders schwerem Fall«. Ins Gewicht fällt jedoch anscheinend, wie ein Verteidiger nach Aktenkenntnis konstatiert, kaum mehr als der Umstand, »daß sich die Leute nicht sofort aus dem Staub gemacht haben, als die Steine flogen«.
Bei 14 von ursprünglich 21 jugendlichen Beschuldigten kündigte die Staatsanwaltschaft Strafverfolgung nach den Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes an. Zwei weitere Erwachsene werden noch »anderweitig verfolgt« -es sind zufällig die beiden einzigen Demonstrationsteilnehmer, denen nachgewiesen werden konnte, »daß sie sich eigenhändig am Werfen von Gegenständen beteiligten«.
Und wie stehen die übrigen 59 da, deren Ermittlungsverfahren eingestellt wurde? Keineswegs als im Zweifelsfall unbescholten: Sie konnten, wie das die Strafverfolger verbreiten ließen, »trotz fortbestehenden Tatverdachts« bedauerlicherweise »nicht überführt werden«. Dies sei »nicht zuletzt auch auf massive Verdunkelungsmaßnahmen -- von der Vermummung von ca. 40 Straftätern bis hin zur Alibi-Beschaffung durch Meineid -- zurückzuführen«.
Derlei Anwürfe betrachten die Verteidiger der Verdächtigten als »Frechheit«, »bösartig« und »unverschämt«. Rechtsanwalt Hans-Eberhard Schmitt-Lermann, München: »Da bellt man den als unschuldig zu Geltenden nach, sie wären eigentlich die größeren Lumpen, weil sie auch noch den Staatsanwalt kriminell ausgetrickst haben.«
Die »Einstellung zweiter Klasse« (Schmitt-Lermann) erweckt beispielsweise den Eindruck, Beschuldigte hätten sich reihenweise meineidige Entlastungszeugen beschafft. Tatsache ist, daß eine einzige Zeugin namhaft gemacht und auch schon verurteilt wurde, die zwei Demonstranten »aus falsch verstandener Solidarität« (wie das Gericht befand) ein falsches Alibi bescheinigt hatte. Über diesen Fall hinaus besaßen die Staatsanwälte, wie Justizsprecher Richter Klaus Kastner einräumt, lediglich ein »Gefühl, daß irgendwas gezinkt wurde«.
Sosehr aber die Strafverfolger Entlastungszeugen mißtrauten, so erfreulich muß andererseits gewesen sein, daß sich Tatverdächtige in der Zeugenrolle gegenseitig als Demonstrationsteilnehmer benannten und damit womöglich auch schon belasteten. Die Anklage in den 66 Fällen, die nach der Sommerpause vor Gericht verhandelt werden, beschreibt das Ergebnis als »Angaben anderer Beschuldigter«. Der umstrittene »Rollentausch ist«, glaubt deshalb der Nürnberger Anwalt Dieter Berthmann, »voll zum Tragen gekommen«.
Wohl auch die Arglosigkeit etlicher Beschuldigter, die auf wohlmeinende Aufforderung ("Wenn Sie nur dabei waren, kann Ihnen doch nicht viel passieren") ihre Teilnahme zugaben, um aus der Untersuchungshaft zu kommen: Sie gelten laut Anklage aufgrund »eigener Angaben« für »überführt«. Die Staatsanwaltschaft will beweisen, daß allein das Dabeisein in Nürnberg schon vollendeter Landfriedensbruch S.88 war, zu dem es zumindest einer »psychischen Beihilfe«, etwa durch Beifall oder Anfeuerungsrufe, bedarf.
Denn: »Sämtliche Teilnehmer der Aktion«, so die Anklage, »wußten von Anfang an, daß es zu gewalttätigen Ausschreitungen kommen würde, sie waren damit einverstanden ... und handelten in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken.«
Für solche Erkenntnisse verbürgt sich allerdings womöglich nur ein anonymer Zeuge -- ein 24jähriger V-Mann der Polizei, der bereits Wochen vor der März-Demonstration in die Szene beim Nürnberger Jugendzentrum »Komm« eingeschleust wurde.
Wer sonst könnte überliefert haben, daß in der »Komm«-Diskussion unmittelbar vor der Demonstration eine »Minderheit« dazu aufgefordert haben soll, »bei weiteren Demonstrationen und Hausbesetzungen nicht mehr friedfertig zu sein«, daß eine »Mehrheit« sich ohne weiteres »niederbrüllen« ließ und schließlich »der gewalttätigen Gruppierung« folgte: »Laßt uns spazierengehen, wir wollen jogging«?
Von wem sonst könnte die Beobachtung stammen, daß die Demonstranten durch »geschickte Zwischenspurts« oder umgekippte Mülltonnen die Polizei »am weiteren Verfolgen des Zuges« hinderten, daß angeblich kein einziger Teilnehmer die Gelegenheit nutzte, sich abzusetzen, vielmehr alle am Ende einen »geschlossen schreienden und tobenden, zum Tumult ausartenden ''Haufen'' oder ''Pulk''« bildeten? Von den Verfolgern jedenfalls nicht, da es »kein Herankommen von Polizeibeamten an die Straftäter« gab.
So erklärt sich vielleicht auch, daß die Polizei seinerzeit mit dem Zugriff wartete, bis die Demonstranten sich verkrümelt hatten, angeblich alle im »Komm«. Allerdings waren von 141 Festgenommenen, laut Aussagen von Heimpersonal, etwa 70 gar nicht auf die Straße gegangen.
Die Möglichkeit, daß es in jener Märznacht nach einer erhitzten Diskussion und aufgereizt durch den Anblick der bereits vor dem »Komm« postierten Streifenwagen zu einer spontanen Demonstration mit einzelnen Ausschreitungen (offizieller Sachschaden: 20 000 Mark) gekommen sein könnte, schließt die Anklage offenbar aus: »Sämtliche Beteiligte« leisteten vielmehr »einen erheblichen Tatbeitrag« und trugen »in entscheidendem Maße zur Durchführung der Einzelaktionen bei«.
Der »besonderen Bedeutung« des Falles trugen die Staatsanwälte denn auch dadurch Rechnung, daß sie die Anklagen gegen die Erwachsenen zur Strafkammer des Landgerichts erhoben, die schweren Landfriedensbruch mit maximal zehn Jahren ahnden kann. Derart »hoch gehängt« (so Anwalt Berthmann), schmälert das Verfahren die Chance der Beschuldigten um die Berufungsmöglichkeit, die sie bei einer Anklage vor dem Amtsgericht hätten.
S.87Auf einer Pressekonferenz zu der Massenverhaftung im März.*