Höchster Rang - DER SPIEGEL
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Bundestag Höchster Rang

Die Bundesregierung verweigert einem Parlamentsausschuß Hilfe und Akten.
• aus DER SPIEGEL 13/1994
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Der gemeinhin friedensbewegte Rechtsanwalt und SPD-MdB Otto Schily sprach markige Worte: Es sei eine »Kriegserklärung der Regierung an das Parlament«, wenn der Finanzminister einem Parlamentsgremium weiterhin wichtige Akten vorenthalte. Theo Waigel weigert sich beharrlich, dem Untersuchungsausschuß, der die Arbeit der Treuhand überprüfen will, das angeforderte Material auszuhändigen.

Am Mittwoch vergangener Woche nahmen die Sozialdemokraten die Kriegserklärung an. Sie reichten in Karlsruhe Verfassungsklage gegen Bundesregierung und Treuhand ein. Die Richter sollen Bonn zwingen, Vorstands- und Verwaltungsratsprotokolle der Privatisierungsagentur herauszurücken. So soll endlich offengelegt werden, welche politischen Überlegungen zum Aufbau Ost hinter den oft undurchsichtigen Anstaltsentscheidungen steckten. Schily: »Wir wollen wissen, wer welche Entscheidungen wie beeinflußt hat.«

Treuhand in Not: Ein Schuldenberg von 275 Milliarden Mark belastet die Bilanz der Berliner Anstalt, dazu hat sie allein durch kriminelle Machenschaften mindestens 300 Millionen Mark verloren. Und die Opposition will partout untersuchen, ob Mitarbeiter der Treuhand dazu Beihilfe geleistet haben oder die Bundesregierung Aufsicht und Kontrolle vernachlässigte.

Um unliebsame Fragen und Nachforschungen im Untersuchungsausschuß des Bundestages abzuwehren, bildeten die Berliner Privatisierer der DDR-Altlasten eigens einen »Task Force Untersuchungsausschuß«. Deren interne »Chronologie« belegt: Geblockt wird auch wider besseres Wissen.

Schon Anfang November urteilte eine Regierungsrunde, an der Spitze die Staatssekretäre Gert Haller und Joachim Grünewald aus Waigels Ministerium, daß die Berliner Treuhandanstalt keine Sonderbehandlung verdiene: Sie sei keinesfalls, wie gewünscht, der Bundesregierung gleichzusetzen. Die hat als Verfassungsorgan Anspruch auf besondere Vertraulichkeit.

Die Treuhand sei Bundesanstalt öffentlichen Rechts und könne »keinen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung« reklamieren, wie es juristisch heißt, der sich parlamentarischer Kontrolle entziehe. Die »Pflicht zur Herausgabe der Akten des Verwaltungsrates an den Untersuchungsausschuß« bestätigte, neun Tage später, auch das Bonner Innenministerium.

Die Treuhand jedoch beauftragte den Berliner Rechtsprofessor Gunnar Folke Schuppert als Gutachter, der ihr prompt »genuine Regierungsaufgaben« und ein Recht auf »Gewährleistung der Vertraulichkeit« bescheinigte.

Die Anstaltsleitung reklamierte flugs »Aufgaben von höchstem staatspolitischen Rang mit einzigartigem Maß völkerrechtlich und gesetzlich gesicherter Autonomie« für sich und vertraute auf Rückendeckung in Bonn.

Die Bundesregierung behinderte den Ausschuß selbst dann noch, als der ihr politisch unverdächtige Schily-Stellvertreter Gerhard Friedrich (CSU) intervenierte. In einem Schreiben an Kanzleramtsminister Friedrich Bohl (CDU) drängte Friedrich Anfang Februar »auf eine baldige Änderung des Beschlusses der Bundesregierung« und auf Herausgabe der Verwaltungsratsprotokolle.

Er habe, begründet der CSU-Politiker, »noch keinen Juristen als Gesprächspartner im zuständigen Ressort und in der Treuhand gefunden, der persönlich davon überzeugt ist, daß die Begründung (Schutz der internen Willensbildung, wie bei der Regierung) beim Verfassungsgericht eine Chance hat«.

Zudem habe er »wie andere Kollegen unserer Arbeitsgruppe« in der CSU, auch angesichts der SPD-Verfassungsklage, »keine große Neigung, eine unhaltbare Position zu verteidigen«.

Friedrich schrieb ausdrücklich »in meiner Eigenschaft als Stellvertretender Vorsitzender« des Ausschusses - ohne darüber den Vorsitzenden Schily (SPD) oder zumindest das Ausschußsekretariat in Kenntnis zu setzen.

Die konspirative CSU-Initiative hat guten Grund. Denn der scheinbar einsichtige CSU-Parlamentarier schlägt der Regierung, rechtzeitig vor den nächsten Wahlen, unverhohlen ein anderes Entlastungsmanöver vor. »Da die Zeit schnell vergeht«, so Friedrich, »sollte die Bundesregierung schon heute überlegen, wann die ,prominenten Zeugen' im Ausschuß auftreten sollen.«

»Nach meinen Erfahrungen können wir wegen dem Minderheitenrecht keine Vernehmung verhindern«, schreibt Friedrich, »wir haben lediglich die Möglichkeit, die gleichzeitige Vernehmung von Prominenz der SPD zu erzwingen.« Y

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