OST/WEST-POST Hrzl. Gr.
Wenn am Freitag dieser Woche in Ost-Berlin das deutsch-deutsche Postabkommen abgezeichnet und veröffentlicht wird, können sich beide Partner etwas darauf zugute halten.
Die DDR wertete die Vereinbarungen als einen internationalen Postvertrag »auf der Basis der Weltpostverträge« -- Betonung der Eigenstaatlichkeit auch beim Porto, gebührende Abgrenzung gegenüber Bonn.
Die Bundesrepublik legte es mit Erfolg darauf an, die West-Berliner Post voll in alle Abmachungen einzubeziehen und so viele Details wie möglich unterhalb der internationalen Vertragsebene zu regeln -- unter Brüdern sozusagen, gesamtdeutsch.
»Wir haben verhandelt«, freut sich denn auch ein Bonner Teilnehmer, »wie zwei Oberpostdirektionen, nicht wie zwei Staaten.« Und so trägt das Vertragswerk, das von DDR-Leuten genau andersherum gesehen wird, der alldeutschen Euphorie auf spezifische Weise Rechnung: Daß beispielsweise die Bundesrepublik der DDR die Postgebühren mit einer festen Jahrespauschale abgilt oder das Gewicht von Päckchen 2000 Gramm betragen darf, ist gesamtdeutsches Sonderrecht; daß der DDR-Bürger seine Sendungen in die Bundesrepublik mit Auslandsporto frankieren muß oder Pakete aus der Bundesrepublik 20 Kilo schwer sein dürfen, entspricht zwischenstaatlichem Reglement.
Politisch sehen denn auch beide Seiten ihre Interessen gewahrt, und die Frage ist nur, ob die Mischung nationaler und internationaler Regelungen auch für die Postkunden in Ost wie West nützlich ist; da ist Zweifel angebracht. Denn der Blick aufs Detail zeigt, daß nach 23 Verhandlungsrunden in drei Jahren zumeist nur längst Praktiziertes festgeschrieben wird.
Nur bedingt etwa ist von Vorteil, daß die DDR nunmehr bei der Beschlagnahme oder Zurückweisung von Paketen oder Päckchen aus dem Westen den jeweiligen Grund mitzuteilen bereit ist, was die Hamburger »Zeit« löblich ein »geregeltes Verfahren« nennt.
In Wirklichkeit bekommt die fragwürdige DDR-Zollpraxis damit nur Brief und Siegel: Wenn dem DDR-Zoll, wie zigtausendfach geschehen, ein Geschenkpaket nicht paßt, soll er künftig den Grund für den Einbehalt schriftlich formulieren -- an den Gründen aber ändert sich nichts.
Denn das Hauptärgernis im zwischendeutschen Postverkehr, die engmaschigen Einfuhrbestimmungen für Geschenksendungen, ließ sich die DDR nur in einem Punkt ausreden: Wer nach Inkrafttreten des Vertrages gebrauchte Textilien und Schuhe nach drüben schickt, benötigt keine Desinfektionsbescheinigung der Gesundheitsbehörde mehr.
Alles andere bleibt: etwa das Verbot, »Arzneimittel und ihnen gleichgestellte Stoffe oder Zubereitungen« (DDR-Text) hinüberzuschicken -- bereits eine Schachtel Süßstoff, ein einziges Hustenbonbon oder ein Glas Babynahrung mit der Aufschrift »vitaminreich« gelten als Arznei und waren schon oft genug Anlaß, ein Paket zu stoppen. Auch weiterhin darf kein Fernseher oder mehr als ein Pfund Kaffee hinüber. Ins Päckchen eine persönliche Mitteilung zu legen, bleibt verboten -- schon der Zettel mit einem »Hrzl. Gr.« bewirkte mitunter, daß eine Sendung für immer verschwand.
Schallplatten, so die Vorschrift, dürfen nur versandt werden, wenn es sich um »Werke des kulturellen Erbes oder des wirklich kulturellen
Gegenwartsschaffens« handelt; Druckerzeugnisse jeglicher
Art dürfen nur dann ins Paket, wenn ihr Inhalt nicht »den Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger widerspricht« -- was immer das heißen mag. »In der Praxis«, warnt jedenfalls ein Beamter des Innerdeutschen Ministeriums, »kann alles dazugehören": Beethovens Neunte Symphonie ebenso wie Fritz Walters Fußballbuch »Drei zu zwei« oder ein Fetzen »Frankfurter Rundschau«, der nur als Füllsel für eine Vase gedacht ist, die nicht zerbrechen soll -- keine denkbaren Beispiele, vielmehr belegte Fälle.
Päckchen und Pakete scheiterten und scheitern womöglich weiter an einem Kugelschreiber mit einer Firmen-Aufschrift (unerlaubtes Werbematerial), an zwei Paar -- statt einem Paar -- brauner Socken (verbotener Handel), an einem Paar Damenstrümpfen im Paket an den Bruder (nicht »zum persönlichen Verbrauch oder Gebrauch« bestimmt). Und mancher, der seine zwei oder drei Jahrespa-
* Im Postamt Braunschweig.
kete an Verwandte in der DDR mit dem gleichen Papier einwickelte und am selben Tag zur Post brachte, hatte vergebens gepackt -- wegen Verdachts des organisierten Versands.
Zwischen Januar 1973 und Juli 1975 schickte der DDR-Zoll 776 387 Pakete. in einem der 13 DDR-Postzollämter geröntgt oder aufgeschnitten, an die Absender in der Bundesrepublik zurück -- Mitteilung auf dem Paketaufkleber »Zurück": »Sendung wird wegen Nichteinhaltung der Geschenkverordnung zurückgewiesen«. 122 000 Pakete und 17 000 eingeschriebene Briefe oder Päckchen verschwanden spurlos.
Sieben Millionen Mark zahlte die Bundespost auf Antrag in den letzten fünf Jahren allein jenen Absendern an Ersatz, die ihre Pakete korrekt gepackt hatten und deren Sendungen ohne jeden ersichtlichen Grund weder zurück- noch ankamen.
Zwar ging seit 1970 die Zahl der zwischendeutschen Paketverluste um 75 Prozent, die der zurückgeschickten Pakete um 19 Prozent zurück; zurückgeschickt werden vom Zoll zur Zeit noch 0,48 Prozent der Pakete, verloren gehen noch 0,24 Prozent der Pakete und 0,28 Prozent der Einsehreibsendungen.
Aber gemessen am bundesdeutschen Standard, sind die Paketverluste im Postverkehr mit der DDR immer noch 18mal so hoch wie im gesamten übrigen Postverkehr der Bundesrepublik, die Verluste bei Einsehreibsendungen elfmal so hoch. So gingen
Der kleinere Teil der Verluste geht nach Schätzung von West-Postlern auf Diebstähle der im Osten immer noch äußerst begehrten Sendungen zurück. Vier Jahre Gefängnis für fortgesetzten Paketdiebstahl, über Post- und Zollbeamte verhängt, sind in der DDR keine Seltenheit. Ein Taschenrechner etwa (Einfuhr im Geschenkpaket erlaubt). der vom Zöllner auf dem Röntgenschirm geortet wird, findet schnell einen Dieb. Ein Hamburger schickte im vergangenen November bereits den zweiten -- er kam auch nicht an.
Der größere Teil der Verluste aber ist Folge amtlicher Maßnahmen: Das Beschlagnahmte wird in das Berliner Zentral-Asservatenlager geschafft und bevorzugten Partei- wie Regierungskreisen zum Billig-Kauf angeboten. Geschätzter Warenwert seit 1973: rund zehn Millionen Mark.
Wie sich die jetzt vereinbarte Meldepflicht für beschlagnahmte Postsendungen auf den Postverkehr auswirken wird, ist für einschlägig bewanderte westdeutsche Postbeamte eine klare Vermutung: kaum.
Es sei zwar vorerst unklar, sagt einer von ihnen, ob und wie sich der DDR-Zoll, der dem Außenhandelsministerium untersteht, an die von den Postministerien ausgehandelten Abkommen halten wird. Aber: Schon bislang verstieß es gegen DDR-eigene Vorschriften, Absender oder Empfänger von beschlagnahmten Sendungen nicht einmal zu benachrichtigen.