KANZLERAMT »Immer mitgenommen«
SPIEGEL: Burkhard Hirsch, Sonderermittler für die verschwundenen Leuna-Akten, hat Kanzler Schröder informiert, dass vor dessen Amtsantritt zahllose Akten vernichtet oder entfernt wurden. War dieses Aussortieren legal?
Werner: Das kommt darauf an, ob die Akten aus amtlicher, privater oder parteipolitischer Funktion entstanden sind. Akten der Regierung gehören nach dem Archivgesetz ins Bundesarchiv.
SPIEGEL: Wer entscheidet, um welche Art Dokumente es sich handelt?
Werner: Der jeweilige Amtsinhaber. Und da meist beim Ordnen der Unterlagen in den Leitungsbereichen nicht ausreichend scharf zwischen Staat, Partei und Privatem getrennt wird, herrscht das Gefühl vor: »Dies sind meine persönlichen Papiere.«
SPIEGEL: Wird die Abgabe von Unterlagen überprüft?
Werner: Nein. Die Mitnahme amtlicher Dokumente hat lange Tradition. Fast alle Kanzler von Konrad Adenauer bis Helmut Kohl haben Unterlagen mitgenommen, die eigentlich ins Bundesarchiv gehören.
SPIEGEL: Haben sie gegen das Archivgesetz verstoßen?
Werner: Das gibt es erst seit 1988, vorher regelte die Geschäftsordnung der Bundesregierung den Umgang mit den Akten. Natürlich haben die Kanzler gegen die Geschäftsordnung verstoßen, wie übrigens auch viele Minis-ter. Nehmen Sie den Nachlass des ehemaligen CSU-Vorsitzenden Franz Josef Strauß in der Hanns-Seidel-Stiftung. Da gibt es über fünf Meter Akten aus dem Büro Bundesminister der Finanzen.
SPIEGEL: Und das Bundesarchiv hat dem Aktenschwund tatenlos zugesehen?
Werner: Wir wissen oft nicht, ob etwas fehlt. Und wenn wir die Minister anschreiben, bekommen wir mitunter Antworten, die nicht hilfreich sind. Vom ehemaligen Wirtschaftsminister Helmut Haussmann erhielten wir etwa 20 Blatt Kopien mit dem Hinweis, das seien alle amtlichen Unterlagen, über die er verfüge. Das Bundesarchiv muss letztlich froh sein, wenn die Papiere nicht verscherbelt oder vernichtet werden.
SPIEGEL: Sie haben keine Möglichkeiten?
Werner: Wir können nur appellieren.
SPIEGEL: Wann darf ein Minister oder Kanzler amtliche Akten vernichten?
Werner: Das darf er gar nicht.