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SPIONAGE Immer mitmischen

Neuer Brauch in Prozessen gegen DDR-Spione: Wenn die Agenten-Aktivität nicht belegt werden kann, genügt zur Verurteilung schon der Besitz nachrichtendienstlicher Hilfsmittel.
• aus DER SPIEGEL 22/1977
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Der Funkspruch kam, in Zahlengruppen verschlüsselt, an einem Dienstag kurz nach 21 Uhr über Mittelwelle auf der Frequenz 3310 Kilohertz. Im Klartext lautete die Ziffernbotschaft: »An Deckadresse Urlaubstermin mitteilen und Trefftermin bestätigen. Nach West-Berlin fliegen auf PA und über Friedrichstraße einreisen. Zuvor zur Abdeckung zwei Nächte in West-Berlin einquartieren.«

Zwei Wochen später, wieder dienstags nach 21 Uhr, kam ein weiterer Zahlen-Code unter dem Rufzeichen »387« durch den Äther: »Alles vernichten, sofort das Land auf dem vereinbarten Weg verlassen.«

Die dringliche Nachricht, ausgestrahlt vom Staatssicherheitsdienst der DDR in Ost-Berlin, war für die Eheleute Roland und Gisela Deckert in der Emser Straße 52 in Koblenz bestimmt. Aber »387« reagierte nicht, der Abruf-Alarm kam zu spät.

Schon drei Wochen vorher war das Agenten-Duo mit den echten Namen Günter und Elke Forkel verhaftet worden. Am Radio, einem beschlagnahmten »ITT Schaub-Lorenz Touring International«, empfingen und entschlüsselten seitdem Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA).

Die Forkels gehörten zu jenen zwei Dutzend DDR-Spionen, vorwiegend Ehepaare, die Anfang Juni letzten Jahres aufflogen -- teils nach Überläufer-Tips, teils nach neuartigen und gezielten Raster- und Computer-Recherchen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) oder nach Entschlüsselung von Funksprüchen. Nach dem Rundschlag der deutschen Spionageabwehr setzten sich weitere 37 Agenten fluchtartig ab; insgesamt 51 Personen wurden bis Ende 1976 festgenommen, die meisten wegen des Verdachts, für den Nachrichtendienst der DDR tätig gewesen zu sein.

Und auf die Verhaftungswelle vom letzten Jahr folgt nun die Prozeßwelle: Die ersten Spionagefälle wurden in Düsseldorf und Koblenz abgehandelt. Sie liefen nach einem strafrechtlichen Schema ab, das in Agentenverfahren unüblich ist -- als Indizienprozesse.

Die juristische Aufarbeitung vor den Strafsenaten der Oberlandesgerichte ergab zwar weitgehende Übereinstimmung bei Ausbildung, Finanzierung, Einschleusung und Legalisierung der Agenten-Ehepaare -- etwa mit getürkter Lebenslegende, unauffälligem Beruf und Scheinheirat. Jedoch, welchen Auftrag die Spione hatten und welche Aufgaben sie bereits erfüllten, wie lange sie schon ausspähten, ob es sich um Aktiv-Agenten im direkten Einsatz, um Perspektiv-Agenten im· langfristigen Aufbau handelte: Dies alles blieb ungeklärt.

Während ein Spionageprozeß bislang, wie beispielsweise im Fall Guillaume, meist über Monate, mindestens aber über Wochen terminiert und häufig auch auf Landesverrat abgestellt wurde, machen die OLG-Senate neuerdings buchstäblich kurzen Prozeß. Die DDR-Kundschafter werden durchweg dafür abgeurteilt, daß sie sich -- allein den beschlagnahmten technischen Beweismitteln zufolge -- nach dem Strafgesetz-Paragraphen 99 der »Geheimdienstlichen Agententätigkeit« schuldig machten, die »auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet« war -- gleich, was nun tatsächlich ausgespäht oder geliefert wurde.

Bei den drei ersten Pauschalverfahren in Koblenz und Düsseldorf spielten denn auch Gewicht und Gefährlichkeit, Details und Dauer der Spitzel- oder Steuerungstätigkeit kaum eine Rolle. Als in Düsseldorf die Eheleute Wolfram und Karla Kaune nach viertägigem Prozeß zu je 22 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurden, maß zwar der Staatsanwalt ihrer Tätigkeit »eine erhebliche Bedeutung« zu. Durch handfeste Beispiele jedoch war diese Behauptung nicht gedeckt.

Karla Kaune war im September 1973 direkt, Wolfram Kaune im Januar 1974 über die Niederlande in die Bundesrepublik eingereist -- beide mit gefälschten Bundespersonalausweisen auf die Namen Doris Bäumler und Ingo Kürschner, die das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) auf zwei tatsächlich in Westdeutschland und West-Berlin existierende Bürger ausgestellt hatte.

Am 30. Mai 1974 traten die Kaunes, die bereits im Juli 1968 in Eberswalde (DDR) unter ihrem Klarnamen legal geheiratet hatten, in Osnabrück mit den falschen Namen ein zweites Mal vor den Standesbeamten. Nach der Heirat West übersiedelte Karla Kaune zu ihrem alten und neuen Ehemann nach Rotterdam, wo sich beide 1975 beim deutschen Generalkonsulat ordentliche Reisepässe ausstellen ließen -- die Legalisierung war vollzogen.

Bei der Rückkehr von einer als Rheinfahrt verschleierten Flugreise nach West-Berlin zu einem Treff mit ihrer DDR-»Führungsstelle« wurde das Agentenpaar auf dem Flughafen Köln-Bonn festgenommen. In der Rotterdamer Wohnung hatte die niederländische Polizei inzwischen Belege für Funk-, Reise-, Post- und Geldverkehr mit der DDR sichergestellt.

»Die sorgfältige Vorbereitung und Durchführung der mit beträchtlichen finanziellen Mitteln verbundenen Einschleusung in die Bundesrepublik und die Niederlande«, so formulierte die Düsseldorfer Anklagebehörde, weise darauf hin, daß die Kaunes »mit einem besonders wichtigen Auftrag betraut« gewesen seien -- der freilich im Dunkel blieb.

Das Ehepaar verweigerte jede Aussage und jede Bestätigung von echten oder falschen Personalien. Wolfram Kaune sächselte nur nach Guillaume-Vorbild: »Ich bin Staatsbürger der DDR, mehr habe ich nicht zu sagen.«

Auch Günter und Elke Forkel, von Oberstaatsanwalt Hermann Hillebrand in Koblenz als »professionelle Agenten« eingestuft, verweigerten die Aussage. Zwar wurde in der Anklageschrift eingeräumt, die Ermittlungen hätten »nicht geklärt, mit welcher Zielrichtung die Angeschuldigten ... eingesetzt waren und welche Nachrichten sie an ihre Auftraggeber geliefert haben Gleichwohl wurde Günter Forkel vorletzte Woche zu 24, seine Frau zu 20 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Schon aus Gründen der Abschreckung, so meinte in Koblenz der Vorsitzende Richter des 2. OLG-Strafsenats, Gerhard Jegen, seien »empfindliche Strafen« angebracht. Immerhin handle es sich um »Berufsagenten, von denen eine hohe Gefahr für die Bundesrepublik ausging«.

Diese Gefahr sollte vor allem durch zahlreiche ND-Utensilien dokumentiert werden, die im Sitzungssaal aufgebaut waren: Funkunterlagen, Kontaktpapier für unsichtbare Schrift, Papierstreifen mit Fünfer-Zahlengruppen samt Codeschlüssel, eine Spiegelreflex-Kamera der Marke »Edixa« und das für Funkempfang im »A2-Verkehr« (ND-Bezeichnung) besonders geeignete Schaub-Lorenz-Radio samt Kopfhörern und Tischmikrophon.

Als Glasbläser Roland Deckert aus Frauenwald und Hausgehilfin Gisela Weishäupl aus Mittweida, beide ledig, reiste das schon 1962 in Eberswalde amtlich getraute Ehepaar Forkel 1972 getrennt aus der Schweiz in die Bundesrepublik ein. Die Alias-Namen gehörten -- wie im Fall Kaune -- zwei Deutschen, die als Heranwachsende die DDR verlassen und einige Jahre in der Bundesrepublik gelebt hatten. Der echte Roland Deckert war 1958 nach Kanada, die richtige Gisela Weishäupl 1966 in die USA ausgewandert.

Im November 1972 heirateten die Zugereisten, die sich zunächst in Wiesbaden und Frankfurt angesiedelt und scheinbar eben erst kennengelernt hatten, unter dem Namen Deckert ein zweites Mal und bekamen danach echte Bundespersonalausweise. Sie wurden in Koblenz ansässig und berufstätig. Günter Forkel in einer Firma der Stein- und Tonindustrie, Elke Forkel bei einem Reinigungsunternehmen. Zum Aufbau ihrer Tarnexistenz in der Bundesrepublik hatte das MfS 25 000 Mark beigesteuert.

Ungeachtet der Ungewißheit, die auch nach der Verurteilung solcher Agenten bleibt, sehen die Experten zwei Vorteile in den Serien-Verhaftungen und den nun folgenden Prozessen: Alle diese DDR-Spione sind »ausgebrannt«. Sie können nicht mehr eingesetzt werden.

Und außerdem »sammeln wir«, so ein leitender Verfassungsschützer, »genügend kleine Fische, um beim Austausch von Spionen immer mitmischen zu können«.

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