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STRAFJUSTIZ »In Treue fest zu seiner Frau«

Ein gerechtes Urteil bedarf nicht immer der ganzen Wahrheit: der rätselhafte Fall eines Elternpaars und zweier schwer misshandelter Säuglinge. Von Gisela Friedrichsen
• aus DER SPIEGEL 14/2002
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Angeklagt ist das Ehepaar Susanne und Carsten W. aus Dortmund, beide 34 Jahre alt - nicht unerfahren vor Gericht, denn es hat schon zum zweiten Mal mit der Justiz zu tun. Gemeinsam hatten die Eheleute 14 Verhandlungstage im ersten Prozess durchgestanden und jetzt erneut 16.

Sie werden zum letzten Wort aufgefordert. Inzwischen wissen sie, dass es nicht wirklich das letzte ist, denn das hat das Gericht. Sie wissen auch, dass es die allerletzte Möglichkeit der Angeklagten ist, den urteilenden Richtern noch etwas Bedenkenswertes mit auf den Weg zu geben. Sogar ein Geständnis wäre noch möglich.

Carsten W. steht auf und bittet um ein gerechtes Urteil. »Ich für meinen Teil kann sagen, ich war es nicht.« Seine Stimme klingt fest: »Ich habe mit meiner Verantwortung schwer zu tun.«

Dann Susanne W. Sie liest einen Text ab, als ob es nicht der ihre wäre, etwas unsicher und doch gleichförmig, scheinbar gleichmütig. Wenn man bösartig wäre, würde man sagen: gleichgültig. »Es ist sehr unbefriedigend, dass noch immer nicht herausgekommen ist, wer der Täter ist. Es war mir wirklich ernst, dies herauszufinden.«

Sehr unbefriedigend, dass nicht herauskam, wer der Täter ist. Haben sich die Zuhörer getäuscht, oder klang da eine gewisse Zufriedenheit durch? Oder tut man Susanne W. in ihrem Unglück womöglich bitter Unrecht, wenn man solche Untertöne heraushört?

Jedermann im Saal weiß mittlerweile, dass es einer von den beiden sein muss. Aber sie sagen nicht: Ich war es. Oder: Nicht ich, der andere war es.

Ihre 1996 geborene Tochter Kathleen wies im Alter von noch nicht einmal einem Monat einen Schädelbruch, eine Rippenfraktur und zahlreiche Blutergüsse am Kopf auf. Bei einer Untersuchung des Knochengerüsts wurde zudem eine Kantenabsprengung des rechten Unterschenkels festgestellt.

Die Eltern brachten Kathleen zu einer Kinderärztin und gaben an, das linke Auge des Mädchens sei in der Nacht plötzlich angeschwollen. Da es schon bei der geringsten Berührung mit heftigem Schreien reagierte, überwies die Ärztin das Baby in die Vestische Kinderklinik in Datteln.

Den Ärzten dort sagten die Eltern, sie könnten sich das alles nicht erklären. Das Kind sei weder vom Wickeltisch gefallen noch sonstwie verunglückt. Allerdings sei die Geburt schwierig gewesen. Kathleen habe mit einer Saugglocke geholt werden müssen. Daher wohl der Schädelbruch.

Doch die Ärzte in Datteln wiesen schon allein wegen der Frische der Verletzungen derartige Spekulationen zurück und konfrontierten Carsten und Susanne W. eindringlich mit Befunden, die nicht anzuzweifeln waren: Kathleen musste massiv misshandelt worden sein.

Die Eltern verließen daraufhin sofort die Klinik. Später beschwerten sie sich über die »miese Art des Umgangs mit uns«. Fortan wurde Kathleen mindestens zweimal in der Woche der Kinderärztin vorgestellt.

Einen Monat ging es gut. Dann muss es wieder zum Reißen und Stauchen von Kathleens Beinchen gekommen sein, was zu weiteren Kantenausrissen führte. Wieder erlitt es Hämatome und eine Schürfwunde.

Die Eltern fuhren zur Dortmunder Kinderklinik und erklärten, sie stünden vor einem Rätsel. Sie suchten weitere Ärzte auf, hoffend, dass einer wenigstens die Verletzungen des Kindes als Geburtsfolgen bestätige - erfolglos. Sämtliche Ärzte sagten: schwerste Misshandlung, massive Gewalteinwirkung. Das Jugendamt war mittlerweile alarmiert.

Kathleen war nun zweieinhalb Monate alt. Wieder ein Arztbesuch. Das Kind sah entsetzlich aus. Einblutungen in beiden Augen, ein handtellergroßer Bluterguss an der rechten Schläfe, Blutunterlaufungen am Rippenbogen, Schürfwunden am rechten Unterschenkel. Kathleen wurde sofort in die Klinik überwiesen.

Im Urteil heißt es dazu: »Die Angeklagte Susanne W., die auf die Zeugin Dr. Wulff einen erschütterten Eindruck machte, erklärte ihr gegenüber spontan, dass 'sie es nicht getan habe'. Die Verletzungen seien ihr erst an diesem Tag aufgefallen.« Röntgenaufnahmen zeigten einen frischen, klaffenden zweiten Schädelbruch.

Als Ursache kam dafür nur ein Schlag mit einem stumpfen Gegenstand auf den Schädel des Babys in Frage oder ein Schlagen des Kopfs gegen etwas Stumpfes oder ein Sturz aus mindestens 1,50 Meter Höhe, etwa auf einen Steinboden.

Da die Eltern wiederum angaben, sie könnten sich die Verletzungen nicht erklären, informierte die Klinik wieder das Jugendamt. Noch am selben Tag wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen, eine Pflegefamilie gesucht und gefunden. Seitdem Kathleen nicht mehr bei ihren Eltern lebt, ist sie kerngesund.

Das erste Gericht, angeklagt war ein versuchtes Tötungsdelikt, gab sich alle Mühe, mit Hilfe von Medizinern zu klären, ob es nicht auch andere Gründe als Misshandlung für die Verletzungen des Säuglings gegeben haben könnte. Leidet Kathleen etwa an der »Glasknochenkrankheit« oder einer anderen exotischen Störung?

Die Antworten waren immer die gleichen: nein, nein, nein. Auch die Angeklagten sagten wieder das Gleiche: Wir stehen vor einem Rätsel.

Da aktives Handeln keinem der beiden Elternteile nachzuweisen war, wurden sie am 6. August 1998 von der 13. Großen Strafkammer des Landgerichts Dortmund, im Zweifel für die Angeklagten, nur wegen vorsätzlicher Körperverletzung durch Unterlassen zu jeweils einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der nicht aktive Elternteil, so die Richter, wusste spätestens seit Anfang September 1996, »dass sein Partner die Tochter bereits zweimal erheblich verletzt hatte. Er hielt es auch zumindest für möglich, wenn nicht sogar für wahrscheinlich, dass der andere sich erneut an dem Kind vergreifen würde«. Gleichwohl habe er wiederum nichts unternommen, um Kathleen vor weiteren Misshandlungen zu schützen.

Noch vor der Bewährungszeit wird Susanne W. wieder schwanger. Am 23. August 1999 kommt Sohn Gedeon zur Welt, ein gesundes, vergnügtes Kind.

Im November 1999 bringen beide Eltern den Jungen ins Gemeinschaftskrankenhaus von Herdecke, weil ein Beinchen dick ist. Es wird ein äußerst schmerzhafter frischer Spiralbruch des Oberschenkels festgestellt. Der Täter muss mit der einen Hand die Hüfte des Kindes fixiert und mit der anderen das Knie gewaltsam so weit nach außen gedreht haben, bis es knackte und der Knochen brach. Außerdem hat Gedeon Blutergüsse am Kopf sowie eine Serie von Rippenbrüchen, die wohl bei heftigem Schütteln entstanden sind.

Drei Wochen liegt der Säugling im Streckverband. Am Tag bevor er in eine Pflegefamilie entlassen wird, fügt ihm ein Elternteil in der Klinik noch einen Bluterguss am Gesäß zu. Susanne W. saß damals weinend an Gedeons Bettchen.

Es muss immer wieder derselbe Täter gewesen sein, zu ähnlich sind die Verletzungsmuster bei beiden Kindern. Doch wer war es, und wer hat immer wieder zugeschaut? Wer der beiden hat nicht gewagt, seinem Kind beizustehen? Man ist leicht geneigt, als Erste die Mutter anzuklagen.

Die Eheleute, so ist in Dortmund zu hören, haben sich einem Test mit dem Polygrafen, dem so genannten Lügendetektor, bei dem Kölner Psychologieprofessor Udo Undeutsch gestellt. Danach soll Carsten W. der Täter gewesen sein. Der Bundesgerichtshof lehnt den Einsatz des Lügendetektors vor Gericht ab, da er zu sehr an Undeutschs Person und Intuition gebunden ist.

»Was haben Sie dazu gesagt, Frau W.?«, fragt Staatsanwalt Heiko Artkämper, »ich hätte mit einem solchen Ergebnis ein gehöriges Problem zu Hause.« Sie schüttelt den Kopf: »Das war falsch.«

Der Fall führt in Versuchung, über den »Schutzinstinkt« einer Mutter zu spekulieren. Doch Mutterliebe ist nicht angeboren, ebenso wenig Vaterliebe. Viele junge Eltern haben erst einmal ein recht ambivalentes Gefühl angesichts des schreienden Eindringlings, dessen Geburt das bislang harmonische Leben nicht nur ein bisschen, sondern total und bis ans Ende der Tage auf den Kopf stellt. Natürlich möchte man fragen: Kann eine Mutter denn zusehen, wenn ihrem Baby Gewalt angetan wird? Oder: Kann man denn auf so ein Würmchen einprügeln? Jede Version ist unvorstellbar, jede.

Die Angeklagten wurden von renommierten Sachverständigen begutachtet, von dem Psychiater Professor Norbert Leygraf und der Psychologin Sabine Nowara. Sie fanden nichts im Leben oder in der Persönlichkeit der farblosen Angeklagten, was auf eine Störung hindeuten könnte. Diese Eheleute sind so unauffällig, dass dies fast das einzig Auffallende an ihnen ist. Beide haben eine »konfliktvermeidende Grundhaltung« und eine »ausgesprochen geringe Emotionalität« (Leygraf). Sie passen zusammen, so drückte es Frau Nowara aus, »wie Asche und Eimer eben«.

Ist es auffällig, dass sie einander vor allem deswegen schätzen, weil jeder »für Recht und Gesetz« eintritt? Oder dass Carsten W. »in Treue fest zu seiner Frau« (Leygraf) steht? Merkwürdiger ist da schon, dass sie, wenn sie von ihren Kindern sprechen, diese nie beim Namen nennen.

Beide stammen aus bürgerlichen Verhältnissen und hatten beruflich nur mäßigen Erfolg. Er war erst Versicherungsvertreter, dann Tennistrainer. Tennis, das gefällt ihm. Sie war ein schüchternes Kind, hat Anwaltsgehilfin gelernt und war schon einmal verheiratet. Die Tennisregeln kenne sie bis heute nicht, sagt sie.

Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Dortmund mit dem Vorsitzenden Richter Michael Hammeke, die den zweiten Fall nun in erster Instanz zu entscheiden hatte, verhandelte mit fast verzweifelter Behutsamkeit. Man baute Brücken und redete auf die Angeklagten ein wie auf störrische Kinder. Staatsanwalt Artkämper, der schon im ersten Fall die Anklage vertrat, bemühte sich gar um eine Hypnosebehandlung der beiden, hoffend, einer würde sich dabei offenbaren und, wenn man ihm das Geoffenbarte dann vorhält, zu einem Geständnis bereit sein. Es brachte - natürlich - nichts.

Das Gericht entschied weise. Es verurteilte nicht nur wegen Körperverletzung, wie vom Staatsanwalt zum Erstaunen aller im Saal begehrt, sondern diesmal auch wegen Misshandlung Schutzbefohlener und Verletzung der Fürsorgepflicht - wieder in der Version »durch Unterlassen« -, da die aktive Täterschaft keinem der beiden Angeklagten nachzuweisen war, zu Freiheitsstrafen von drei Jahren. Dazu wird noch der Widerruf der Bewährung kommen.

Das Ehepaar W. hat Kathleen und Gedeon zur Adoption freigegeben. Kinder wolle man keine mehr. Eine böse Geschichte mit einem guten Ende? Hoffentlich wenigstens für die Kinder.

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