AFFÄREN Innovativer Stil
Der Oppositionsführer gab sich volkstümlich. Ein buntes Faltblatt zur Fußballweltmeisterschaft 1998 präsentierte ihn als enthusiastischen Fan: Bier trinkend, mit Ehefrau an der Seite und einen Ball auf dem Zeigefinger jonglierend. Der Mann bekannte sich öffentlich zu seiner Leidenschaft: »Die WM geht mir den ganzen Tag nicht aus dem Kopf.«
Die Broschüre könnte für Christoph Böhr, den rheinland-pfälzischen CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzenden, noch gefährlich werden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen des Verdachts der Untreue. Und seit er vergangene Woche abgelehnt hat, eine Geldauflage zu zahlen, machen die Fahnder ernst.
Denn finanziert wurde die Werbeaktion (Auflage der Broschüre: 1,2 Millionen Exemplare) zum Teil aus Mitteln der CDU-Landtagsfraktion. Sie teilte sich die Kosten von rund 130 000 Mark mit dem CDU-Landesverband.
Illegal, wie die Mainzer Staatsanwaltschaft meint. Die Ermittler sehen in dem WM-Heftchen (Slogan: »Nix Politik, Fußball!") einen Verstoß gegen das rheinlandpfälzische Fraktionsgesetz. Das schreibt vor, dass die Abgeordneten die ihnen zufließenden Steuermittel nur für die Fraktionsarbeit, nicht aber für Parteiaktionen ausgeben dürfen.
Dies jedoch ist aus Sicht von Klaus Puderbach, Chef der Mainzer Staatsanwaltschaft, im Fall Böhr geschehen. Das WM-Faltblatt präsentiere den Christdemokraten überwiegend als Parteichef. Ein Bezug zur Arbeit der Fraktion sei nicht vorhanden.
Puderbachs Angebot, das Verfahren nach Paragraf 153 a Strafgesetzbuch wegen geringer Schuld einzustellen, lehnte Böhr jetzt trotzdem ab. Er wollte weder, wie von Puderbach vorgeschlagen, die 65 000 Mark an die Fraktionskasse zurückerstatten, noch 15 000 Mark Auflage zahlen. Böhr: »Ich bin im Recht.«
Der Christdemokrat geht ein hohes Risiko ein. Denn Puderbach machte Böhr kaum Hoffnung auf eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen. Derzeit sehe es eher nach einem Strafbefehl aus.
Auch den werde er nicht akzeptieren, ließ Böhr prompt trotzig verlauten. Die Geschichte sei für ihn »eine Frage der persönlichen Ehre«. Sollte er zu einer Geldstrafe verurteilt werden, wolle er »nicht zahlen, sondern hinter Gitter gehen«.
Bleibt der Christdemokrat stur, könnte es so weit kommen. Denn die Staatsanwaltschaft will jetzt eventuell auch andere dubiose Finanztransfers untersuchen, die sie bisher strafrechtlich als weniger gravierend einschätzte.
Ein Fall könnte Böhr noch schwer zu schaffen machen. Der Fraktionschef hatte 1997 das Bensheimer Institut für Organisationskommunikation (Ifok) mit dem Konzept für einen »Diskurs zur zukünftigen Bildungspolitik« beauftragt.
Das Ifok-Angebot legt die Vermutung nahe, dass es um ein reines Parteivorhaben ging. Es sollten »künftige Positionen der CDU Rheinland-Pfalz« entwickelt werden.
Laut eines Papiers des Instituts sollte Böhr das Projekt für eine »kontinuierliche überregionale Pressearbeit« nutzen. Der CDU-Vorsitzende könne sich dabei »als Vertreter eines innovativen, offenen und bürgernahen Politikstils« präsentieren. Zu Lasten der Steuerzahler: Die Fraktion zahlte mindestens 67 000 Mark an Ifok.
Die Causa Böhr, ausgelöst durch einen SPIEGEL-Bericht über das fragwürdige Finanzgebaren der CDU-Landtagsfraktion (Nr. 19/2001), wird bundesweit als Präzedenzfall verfolgt. Zwar steht in fast allen Fraktions- oder Abgeordnetengesetzen der Länder, die Mittel der Fraktionen dürften nicht für Parteien ausgegeben werden. Es fehlt aber an genauen Abgrenzungen.
Ende der neunziger Jahre formulierte der rheinland-pfälzische Landesrechnungshof Grundsätze für die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen. Die dürfe »nur informativen Charakter haben und keine politische Werbung enthalten«. Dies, so die Vorgabe, sei »Aufgabe der Parteien«. Die dürften »nicht aus Fraktionsmitteln finanziert werden«.
Bei einer bundesweiten Konferenz der Rechnungshöfe im Mai wurde ein acht Punkte umfassender »Orientierungsrahmen für künftige Prüfungen« beschlossen. Werbebroschüren wie Böhrs WM-Heft wären danach ein Verstoß, wenn »der Sachinhalt eindeutig hinter die werbende Form zurücktritt«.
Probleme sehen die Rechnungsprüfer auch bei Mischkalkulationen. Wegen des Verbots der Parteienfinanzierung durch die Fraktionen stoße die anteilige Finanzierung von gemeinsamen Publikationen »an die Grenzen der Zulässigkeit«.
Böhrs Essener Anwalt Stephan Holthoff-Pförtner, der auch Ex-Kanzler Helmut Kohl im Parteispendenskandal vertritt, hält die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft für »völlig unbegründet«. Die WM-Broschüre sei eine zulässige Form der Öffentlichkeitsarbeit.
Das Risiko einer Verurteilung scheint einigen Parteifreunden Böhrs dennoch hoch. Im Mainzer Landtag kursiert schon der flapsige Spruch: »Nix Politik, Knast!« WILFRIED VOIGT
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Christoph Böhr
startete seine Karriere 1983 als Bundesvorsitzender der Jungen Union. Seit 1997 ist der Sozialwissenschaftler CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzender. Böhr, 47, gilt als treuer Anhänger von Altkanzler Helmut Kohl. Seit der Niederlage bei der Landtagswahl im März ist er intern heftig umstritten.