GEWERBESTEUER Instinkte
Bringen Sie die Sache mit der Gewerbesteuer in Ordnung«, befahl der kranke Konrad Adenauer am vergangenen Montag am Rhöndorfer Telephon. Sein Gesprächspartner war Heinrich Krone, Vorsitzender der CDU/CSU -Bundestagsfraktion, und die Sache mit der Gewerbesteuer betraf ein Wahlgeschenk, an dessen rascher Fertigstellung dem Kanzler gelegen ist.
Schon seit dem Mai dieses Jahres preist der christlich-soziale Bundestagsabgeordnete Dr. Werner Dollinger, Ziegeleibesitzer aus dem bayrischen Neustadt an der Aisch, als werbekräftige Mittelstandshilfe seinen Plan an, die Gewerbesteuer-Einnahmen der Gemeinden zugunsten kleiner Gewerbetreibender zu beschneiden.
Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden auf der Basis bundeseinheitlicher Meßbeträge vom Reinertrag, vom Kapital und, in manchen Gemeinden, von der Lohnsumme der Gewerbebetriebe erhoben. So macht beispielsweise der Steuermeßbetrag bei natürlichen Personen und Personengesellschaften für 10 000 Mark Jahresertrag 160 Mark aus. Die tatsächliche Steuersumme ergibt sich dann aus der Höhe des sogenannten Hebesatzes, meist zwischen 200 und 300 Prozent des Meßbetrages, den die Gemeinden selbst festsetzen dürfen.
Sein Vorhaben, den kleinen Zahlern die Last dieser Steuer zu erleichtern, begründet Dollinger damit, daß der gewerbliche Mittelstand von der Gewerbesteuer härter betroffen werde als die Großunternehmen. Während eine Kapitalgesellschaft - so Dollinger - sich in der Regel für ihre Führungsposten Angestellte leisten könne, deren Gehälter vom gewerbesteuerpflichtigen Reinertrag als Bestandteil der Kosten absetzbar sind, müsse der kleine und mittlere Gewerbetreibende meist sein eigener Chef sein und beziehe mithin »Unternehmerlohn«, den er nicht absetzen kann. Es sei deshalb nur recht und billig, jenen Unternehmerlohn für die Leistung im eigenen Betrieb als Freibetrag absetzbar zu machen.
Solche Begründung befriedigte zwar die Mittelstandsideologen, weil sie mit der ebenso leidigen wie unabänderlichen Verschiedenheit der finanziellen Voraussetzung im Klein- und Großbetrieb argumentierte. Den Steuerexperten jedoch schien sie anfechtbar: Das Steuersystem erlaubt nämlich allen Unternehmen, auch den Personengesellschaften, die Gehälter leitender Angestellter - wenn sie welche haben - abzusetzen; es verbietet ebenso allen Eigentümern, auch den zu mehr als 25 Prozent an Kapitalgesellschaften beteiligten, ihr Einkommen aus Geschäftsführertätigkeit abzusetzen.
Trotz der Wurmstichigkeit der Dollinger-Begründung machte sich das Bonner Finanzministerium, dessen Bundesetat von der Steuerkürzung keine Nachteile hat, den Vorschlag zu eigen und arbeitete eine Kabinettsvorlage aus. Finanz-Staatssekretär Hettlage motivierte: »Wenn auch die systematische Begründung dieser Forderung zweifelhaft ist, sollte ihr jedoch aus gesellschaftspolitischen Überlegungen (Mittelstandsförderung) entsprochen werden.«
Hettlages Entwurf sieht vor, daß alle Gewerbebetriebe mit weniger als 50 000 Mark jährlichem Reinertrag künftig 7200 Mark statt bisher 2400 Mark von der Gewerbesteuer absetzen dürfen. Dadurch wird mehr als die Hälfte der bislang steuerpflichtigen Gewerbetreibenden von der Gewerbesteuer völlig befreit, eine weitere Gruppe wird von Beträgen zwischen 15 und 900 Mark im Jahr entlastet.
Als Hettlage indes den Steuersenkungsplan am 23. November dem Kabinett vorlegte, fand er zunächst nicht die erwartete Zustimmung des Kanzlers. Eine geharnischte Streitschrift des Deutschen Städtetags hatte zeitweilig des Ex-Oberbürgermeisters Adenauer Instinkt für sichere Zugnummern im Wahlzirkus getrübt.
In der Tat muß sich ein Freibetrag von 7200 Mark bei allen Gemeinden verheerend auswirken, die vorwiegend nicht sehr potente Gewerbesteuerzahler, wie Einzelhändler, Handwerker oder Gastwirte, beherbergen. Ihr Gewerbesteueraufkommen vermindert sich durch den Freibetrag erheblich - oder erlischt, wie bei der eilends ins Gespräch gebrachten bayrischen Gemeinde Steinbach, die nur Gewerbesteuerzahler unter 7200 Mark Jahresertrag aufweist.
Andere Gemeinden hingegen würden fast gar nicht betroffen, so zum Beispiel die Stadt Leverkusen, deren Gewerbesteuereinnahmen von jährlich 70 Millionen Mark zu 92 Prozent von fünf Großunternehmen aufgebracht werden.
Der Protest des Deutschen Städtetages bewirkte, daß Konrad Andenauer in der Kabinettssitzung vom 23. November gegen den Dollinger-Hettlage-Entwurf sein Veto einlegte. Jedoch hielt des Kanzlers gemeindefreundliche Stimmung nicht lange vor.
Mit sicherem Blick für das Opportune hatte sich nämlich nun die FDP-Fraktion des Projekts bemächtigt und als Drucksache 2118 einen Initiativ-Antrag gleichen Inhalts eingebracht. Der Ältestenrat des Bundestags setzte diesen Entwurf für den 14. Dezember auf die Tagesordnung des Hauses.
Die nun einsetzende Flut von befürwortenden Stellungnahmen des Handwerks, des Groß-, Außen- und Einzelhandels, des Hotel- und Gaststättenverbandes, der Handelsvertreter- und Handelsmaklerverbände zeigte dem Kanzler rasch, daß er versehentlich bei den schwächeren Bataillonen gekämpft hatte. Es bedurfte denn auch kaum noch der Rebellion Dollingers - »Wenn die Regierung jetzt nicht kommt, dann kommt die Fraktion« - um Adenauer umzustimmen.
Am Mittwoch vergangener Woche war die Sache mit der Gewerbesteuer entsprechend den neuen Rhöndorfer Direktiven in Ordnung gebracht, das Kabinett hatte den Hettlage-Entwurf verabschiedet.
Offen blieb die Frage, wie die vom Kanzler im Stich gelassenen Gemeinden mit ihrer Steuereinbuße fertig werden sollen. Bekennt Reformer Dollinger: »Wir wissen, daß es Städte gibt, die heute in der Lage sind, sogenannte Schwimmopern zu bauen, und daß es andere Städte gibt, die sich noch nicht einmal ein ordentliches Freibad schaffen können. Wir sind jedoch der Meinung, daß die Regelung dieser Frage im interkommunalen Finanzausgleich möglich sein müßte.«
Über die Einführung eines solchen Finanzausgleichs zwischen reichen und armen Gemeinden hat indes Bundesfinanzminister Etzel mit seinen Länderkollegen bislang vergeblich verhandelt. So verlegte, sich denn das offizielle Bonn auf einen Zahlenkrieg mit den empörten Gemeindevätern.
Mangels einer Gewerbesteuer-Statistik konnte Staatssekretär Hettlage die Schätzung des Deutschen Städtetages, der höhere Freibetrag werde die Gemeinden eine Milliarde Mark oder rund 14 Prozent ihrer Gewerbesteuer-Einnahmen kosten, kühl bestreiten. Hettlages Gegenschätzung: 530 Millionen Mark.
Die Hälfte davon, so meint Hettlage, könnten unschwer die Länder übernehmen. Die andere Hälfte des Steuerausfalls kann laut Hettlage den Gemeinden »ohne besondere Ausgleichsmaßnahme zugemutet werden«.
Steuerreformer Hettlage
Aus den Gemeindekassen ...
Mittelstandsförderer Dollinger
... Geschenke an die Wähler