JUSTIZ Intimer Grenzverkehr
Zwei Gesichter hat die D26 im lothringischen Cocheren: Auf der einen Seite bieten kleine Restaurants, wie sie für eine französische Durchgangsstraße typisch sind, Lammkotelett oder gebratene Jakobsmuscheln an.
Auf der anderen Straßenseite verheißen Neonfarben ganz andere Spezialitäten: »Topless«-Serviererinnen und »Cabaret« in Bars mit so schönen Namen wie »Le Select«, »Las Vegas« oder »Petite Pigalle«.
Der scharfe Gegensatz hat einen Grund: Entlang der Straße, direkt neben einer extra angelegten Parkspur, verläuft die deutsch-französische Grenze - und was in Frankreich bei Strafe verboten wäre, ist im saarländischen Naßweiler ganz legal.
Am Rande des Parkstreifens steht der Deutsche Volker R., 50, ehemaliger Zeitsoldat. Nur ein Schritt trennt ihn von deutschem Boden. Doch den darf er derzeit nicht betreten. 13 Monate saß Volker R. in französischer U-Haft. Der Vorwurf: Zuhälterei. Mit der Auflage, Frankreich nicht zu verlassen, kam er vor wenigen Tagen auf freien Fuß.
Der Fall führt mitten in die europäische Rechtswirklichkeit. Die Geschichte des Volker R. sei ein »typisches Beispiel« dafür, wie das Strafrecht über Grenzen hinweg »in die Freiheit der Bürger übergreift«, sagt der Münchner Rechtsprofessor Bernd Schünemann. Aus deutscher Sicht sei der französische Strafanspruch »illegitim«.
Bis zu seiner Festnahme war Volker R. Mitinhaber der Nachtclubs »Las Vegas« und »Le Select«, mit Striptease, Animierdamen und je zwei kleinen Séparées. »Die Betriebe waren vom Ordnungsamt konzessioniert«, sagt er, »und ein- bis zweimal im Monat machte die Kriminalpolizei ihre Kontrollen.« In Deutschland sind solche »bordellähnlichen Betriebe« und selbst Bordelle erlaubt, solange die Prostituierten nicht ausgebeutet, in finanzieller Abhängigkeit gehalten oder zum Geschlechtsverkehr gezwungen werden.
Doch im Land der Liebe ist das anders. Die französische Justiz will Volker R. nun den Prozess machen - weil französische Angestellte Anzeige erstatteten und weil er vor der Euro-Einführung für Kunden aus dem Nachbarland in Lothringen ein Konto unterhielt.
Was Recht ist und was nicht, droht im neuen Europa immer mehr zu verschwimmen. Schon ein »Zungenkuss«, den ein Kölner Jecke einer Niederländerin im Karnevalstrubel aufdrängt, befand der Karlsruher Verfassungsrichter Udo Di Fabio im April während der Verhandlung zum Europäischen Haftbefehl, könnte zur prompten Auslieferung des Deutschen führen - am Ijsselmeer ist so etwas als Vergewaltigung strafbar. An diesem Montag wird das Verfassungsgericht bekannt geben, ob die zackige »gegenseitige Anerkennung« von Haftbefehlen innerhalb der EU trotz solcher Verwerfungen rechtens ist.
Im Fall des Volker R. lief der kleine Grenzverkehr völlig reibungslos. Die Kundschaft kam überwiegend aus Frankreich, ebenso die »Mädchen«, wie er sie nennt. Bezahlt wurden nur die Getränke, die Flasche Champagner zwischen 200 und 500 Euro. Dafür gingen die Damen mit den Gästen auch mal hinter den Vorhang. Das Tagesgeschäft überließ er Geschäftspartnerinnen, er hatte noch seine Schäferhunde, die er in Frankreich erwarb und
in Deutschland verkaufte, vor allem an Bundeswehr, Zoll und Polizei.
Nach Unstimmigkeiten marschierten einige von Volker R.s Damen im November 2003 zur französischen Polizei. Die bestellte den Clubbetreiber, als er in Südfrankreich in einem Ferienhaus war, unter einem Vorwand aufs nächstgelegene Revier und nahm ihn fest - gemäß Artikel 225-5 des Code Pénal, der alles unter Strafe stellt, was »in irgendeiner Weise« Prostitution unterstützt, fördert oder daraus finanziellen »Nutzen zieht«.
»Wenn schon, müsste man ein europaweit geltendes, identisches Strafrecht einführen«, sagt der Saarbrücker Oberstaatsanwalt Raimund Weyand.
Doch dafür sind die Differenzen immer noch zu groß. Schon in Naßweiler selbst gibt es dafür ein weiteres Beispiel: Zwischen den Nachtclubs liegen mehrere Spielcasinos, die etwa mit »Bingo«-Automaten um französische Kunden werben - auch sie profitieren davon, dass solches Glücksspiel diesseits der Grenze erlaubt ist, jenseits nicht.
Dass er sich jetzt einfach nach Deutschland absetzt, kommt für Volker R. nicht in Frage. Seine Ex-Frau lebt mit seiner Tochter auf der französischen Seite. Und er würde wenigstens seinen Hundehandel gern wieder aufbauen, sobald er wieder über die Grenze darf.
Auf der deutschen Seite läuft derweil das Geschäft mit dem erotischen Amüsement weiter wie eh und je. Das »Las Vegas« hat längst wieder geöffnet. Geändert habe sich nichts, sagt eine der Animierdamen. Auch unter der neuen Führung laufe »alles normal, alles korrekt, so wie bei Volker«. DIETMAR HIPP
* Vor seinem ehemaligen Nachtclub im saarländischen Naßweiler.