»Ja« mit »aber« - DER SPIEGEL
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EU-VERTRAG »Ja« mit »aber«

• aus SPIEGEL Chronik 54/2009
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Wohl selten ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowohl von den Klägern als auch vom Beklagten so positiv aufgenommen worden wie das Karlsruher Votum zum EU-Vertrag von Lissabon. Die Richter geben dem beklagten Bundestag zwar recht. Seine Zustimmung zum Vertrag ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Gleichzeitig aber billigen die Verfassungshüter den Vertrag nur mit Einschränkungen. Bevor Bundespräsident Horst Köhler die Ratifikation des Vertrags abschließen darf, muss der Bundestag erst einmal das sogenannte Begleitgesetz überarbeiten, in dem seine Beteiligungsrechte bei der europäischen Integration geregelt sind: Ohne die ausdrückliche Zustimmung von Bundestag und Bundesrat, so die Forderung der Richter, darf die EU ihre Kompetenzen und Handlungsspielräume nicht ausdehnen. Auch die vom Grundgesetz ausdrücklich gewünschte weitere »Verwirklichung eines Vereinten Europas« knüpft das Verfassungsgericht an eine klare Bedingung: Soll aus dem bisherigen Staatenverbund ein Bundesstaat werden, mit eigener und nicht nur von den Mitgliedstaaten verliehener Hoheitsgewalt, geht das in Deutschland nur mit einer Volksabstimmung. Und die Karlsruher Richter behalten sich das Recht vor, im Konfliktfall die EU in die Schranken zu weisen. Die Kläger - allen voran der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler (CSU) - haben damit zwar formal verloren, inhaltlich wird in dem Urteil aber vielen ihrer Bedenken Rechnung getragen.

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